Hallo liebes Forum,
im April letzten Jahres ist mein Vater verstorben und ich habe gemeinsam mit meiner Schwester ein Haus geerbt. Leider hat sie die Auseinandersetzung hinausgezögert, sodass es erst jetzt endlich zu einer Erbauseinandersetzung kam. Die Auszahlung soll im kommenden Monat erfolgen. Nun liest man überall online, dass eine Erbschaft seit Januar 2023 unabhängig vom Sterbedatum als Vermögen gewertet wird. Gilt das auch in meinem Fall, da mein Vater vor dieser Gesetzesänderung verstarb? Ich verstehe das mit dem Zuflussprinzip nicht so recht. Ich beziehe eine Grundsicherung nach SGB XII.
Vielen Dank
Erbschaft als Vermögen oder Einkommen?
5. Dezember 2023
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Frage vom 5. Dezember 2023 | 15:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft als Vermögen oder Einkommen?
#1
Antwort vom 5. Dezember 2023 | 16:16
Von
Status: Unbeschreiblich (34221 Beiträge, 17721x hilfreich)
Leider hat sie die Auseinandersetzung hinausgezögert, sodass es erst jetzt endlich zu einer Erbauseinandersetzung kam. Die Auszahlung soll im kommenden Monat erfolgen. Ja, das ist Vermögen und kein Einkommen (§ 82(1) Nr. 9 SGB 12). In der Grundsicherung gilt ein Freibetrag von 10.000 Euro - die Auszahlung eines halben Hauses wird die Bedürftigkeit insofern beenden.
-- Editiert von User am 5. Dezember 2023 16:34
-- Editiert von User am 5. Dezember 2023 17:02
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