Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Ordnungswidrigkeit

24. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Phil46
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Ordnungswidrigkeit

Huhu !

Hier meine Situation:

Ich hatte nach 5 Jahren meinen Job aufgegeben und wollte mein Fachabitur nachholen, da ich schon alleine Lebte, hatte ich natürlich einige Kosten. Ich war also auf Fördergelder angewiesen, nach 3 Monaten musste ich dann das Abitur wegen finanziellen Gründen abbrechen, ich habe mich sofort beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet und natürlich Arbeitslosengeld benatragt was ich auch bekommen habe. Im Dezember habe ich dann einen Arbeitsvertrage unterzeichnet und diesen 2 Tage später beim Arbeitsamt vorgezeigt, man sagte man würde es im System ummändern und bekomme dann noch einen Brief wegen Arbeitslosengeld, im Januar 2020 habe ich dann einen 2ten Brief bekommen, ich wurde zu einem Beratungsgespräch eingeladen dem ich nicht nachgehen konnte da ich bereits in meinen Beruf eingetreten bin, ich habe mich am Tag zuvor dort gemeldet, nachdem ich die Situation erklärte, sagte die Dame ,,Gut Ok,, und legte einfach auf ! Ich rief noch 2-4 mal an aber erreichte niemanden. 2 Wochen Später habe ich dann einen 3ten Brief bekommen wo man mir mit rechtlichen Folgen drohte weil ich den Termin nicht nachgegangen bin. Ich war natürlich Stinksauer und rief sofort dort an, der Nette Herr wurde von mir richtig zur sau gemacht was mir bis heute noch leid tut ... Er war super nett und änderte alles und ging mit mir am ende alles durch, er entschuldigte sich dafür das es nicht funktionierte und es war alles gut.

Jetzt bekomme ich einen Brief vom Amt das ein Verfahren gegen mich eingeleitet wurde was mit einem Bußgeld bestraft wird, ich gebe offen und ehrlich zu das ich die Veränderungsmittleiung total vergessen habe, ich dachte aber das ich sowieso kein Geld mehr gezahlt bekomme wenn ich dort meinen Vertrage abgebe, was das Amt aber total vermasselt hat dies zu ändern.
Ich habe zum ersten mal Arbeitslosengeld erhalten.
Da ich im Monat Januar noch kein Lohn ausgezahlt bekomme habe, bzw auch keine Vorauszahlung bekomme habe (Trotz anfrage) war ich natürlich noch auf das Arbeitslosengeld angewiesen, dies kann ich auch per Konotauszüge dann beweisen.
Den offenen Betrag der zu viel gezahlt wurde, muss ich in Raten zahlen da es nicht anders bei mir geht, die erste Zahlung ging am Montag raus. Insgesamt sind es 618 Euro die zurückgezahlt werden müssen.
Beide Seiten haben dort fehler gemacht, nur wie schreibe ich das am besten in den Anhörungsfragebogen ?
Ich habe bisher drine stehen das ich bereits im Dezember meinen Vertrag vorgezeigt habe bzw auch angerufen habe und mich dafür entschuldigt das ich die Veränderungsmitteilung, vergessen habe abzugeben und natürlich die Situation im Januar zwecks Lohn.
Könnte das eventuell zu mehr problemen führen oder sogar dabei helfen das dass Verfahren eingestellt wird? Eventuell auch die ersttatung damit nichtig wird ?
Vielen Dank !
(Achja ich habe sehr sehr sehr oft versucht dort anzurufen, erreiche aber durch die Krise niemanden da die Agentur permanent geschlossen hat)

-- Editiert von Moderator am 24.03.2020 18:36

-- Thema wurde verschoben am 24.03.2020 18:36

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Dass du schon Raten zahlst, kannst du auch in die Anhörung schreiben.
Anrufen und Geschichte erzählen ist jetzt zur Zeit völlig zwecklos.


-- Editiert von Anami am 24.03.2020 18:39

-- Editiert von Anami am 24.03.2020 18:41

-- Editiert von Anami am 24.03.2020 18:42

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Phil46):
Ich habe bisher drine stehen das ich bereits im Dezember meinen Vertrag vorgezeigt habe bzw auch angerufen habe

Dafür dürften die Beweise fehlen.
So was immer schriftlich, mit Zustellnachweis.



Zitat (von Phil46):
und natürlich die Situation im Januar zwecks Lohn.

Also ein Geständnis des vorsätzlichen Sozialbetruges bzw. des Versuchs ... das kann verbunden mit tätiger Reue strafmildernd wirken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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