angenommen ein kunde wird dort fies, sehr fies runter gemacht, zB
- bewerbungen: eigent. korrekt ein schreibfehler, comment vom AV. das kann mein 5 jähriges kind ja besser.
- eigenbemühungen: es wurde vom 1. AV gesagt listen sie es alles auf ein A4 blatt auf, betreffender AV sagt alles falsch kann ich nicht gebrauchen könnte sie nun kürzen.
- arbeitsgelegenheit: dem kunden wird seid ca einem jahr bei jedem termin gesagt, 1€ job, der kunde sollte einen in einem kindergarten machen, die vermittlungsstelle meldet sich im dez.11 bei dem kunden und der kunde freut sich auf diese arbeitsgelegenheit, keine 20 minuten wird diese wieder abgesagt, bei dem letzten termin im april sagt der AV das der bewerber einen 1€ job machen soll,
sagt aber mit entsprechender betonung "für sie habe ich nur was als toilettenaufsicht" der kunde fühlt sich mittlerweile so eingeschüchtert und unterschreibt die eingliederungsvereinbahrung.
- mittlerweile september: bis jetzt hört man nichts vom jobcenter, auch keine weiteren infos wegen der arbeitsgelegenheit, es kann und wird aber bald wieder eine einladung zur AV kommen, der kunde hat jetzt schon angst wenn es denn soweit ist dahin zu gehen und würde sorgar sanktionen in kauf nehmen und noch mehr den cent drehen.
frage, was kann der kunde machen um sich zu wehren?
hat der kunde überhaupt rechte?
der kunde möchte arbeiten hatte auch da er nichts festes gefunden hatte 9 jahre auf 400€ basis in ein und den selben betrieb gearbeitet bis es dort zu betrieblichen kündigungen kam, klar das dann zuerst die mini jobber abgeschafft werden.
es handelt sich hierbei nicht um mich sondern um eine person im engeren freundeskreis.
ich bedanke mich für hilfreiche ratschläge.
sven
-- Editiert fb350587-7 am 14.09.2012 21:45
Was kann man machen, wenn man vom Jobcenter runtergemacht wird?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@fb:
Echte Schikanen vermag ich Deinen Schilderungen nicht wirklich zu entnehmen. Eher das typische Verhalten vieler Arbeitsvermittler in den Jobcentern.
Meines Erachtens hilft eigentlich nur eines: In Zukunft immer zusammen mit einem Beistand zum Jobcenter gehen. Die Anwesenheit eines Beistandes darf Dir nicht verwehrt werden und trägt (fast) immer zu einer deutlich entspannteren Gesprächsatmosphäre bei. Der Beistand soll einfach nur dabei sitzen, zuhören und ein Gesprächsprotokoll führen.
Neben der praktisch immer angenehmeren Gesprächsatmosphäre hat die Anwesenheit eines Beistandes auch noch den Vorteil, dass dieser selbstverständlich im Zweifelsfall auch als Zeuge fungieren kann, sodass eventuelles Fehlverhalten des SB beweisbar wird. Dann kann man ggf. auch mal über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachdenken, die aktuell m.E. überhaupt keinen Sinn macht.
Gruß,
Axel
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