Frist Abgabe Einkommensteuererklärung

10. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gaus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist Abgabe Einkommensteuererklärung

Liebe Community,

angenommen man ist seit vergangenem Jahr Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein und hat bereits vergangenes Jahr durch den Verein für 2017 eine Einkommensteuererklärung abgegeben und eine Steuerrückerstattung erwirkt.
Nun hat man heute festgestellt, dass es durchaus an der Zeit wäre für 2018 die Einkommensteuererklärung zu erledigen. Da man Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein ist, hat man ja noch Zeit einen Termin beim entsprechenden Berater des Vereins zu vereinbaren (so die Vermutung...).
Ist diese Vermutung richtig oder hätte man noch vor Ende Mai diesen Jahres einen Berater des Vereins aufsuchen müssen, der dann das entsprechende Finanzamt darüber informiert und so automatisch eine Verlängerung bis Ende Februar 2020 eintritt?
Generell ist die Frage, ob man nun mit einem Verspätungszuschlag rechnen muss, da man sich jetzt erst um einen Termin beim Berater kümmert.

Besten Dank demjenigen, der mir hier zu etwas Durchsicht verhelfen kann.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4886 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von Gaus):
Generell ist die Frage, ob man nun mit einem Verspätungszuschlag rechnen muss, da man sich jetzt erst um einen Termin beim Berater kümmert.

M.E. nicht, wenn die Erklärung letztlich durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe abgegeben wird.

Im Übrigen ist seit Veranlagungen 2018 der 21.7. und nicht 31.5. maßgeblich.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zustimmung zu @Cybert. Zudem kann m.E. der Stpfl. den Antrag auf Fristverlängerung auch selbst stellen, wenn sich noch keine Gelegenheit zum Kontakt mit der Steuerberatung ergeben hat, und dabei erklärt, steuerlich vertreten zu sein.


-- Editiert von so475670-44 am 11.08.2019 03:02

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Außerdem kann es auch sein, dass es sich um eine freiwillige Veranlagung handelt. Dann hätte man sogar bis zum 31.12.2022 Zeit.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

die Frage ging ja wohl in die Richtung, ob man dem Finanzamt mitteilen muss, dass man die Steuererklärung nicht selber erledigt und sich daher die Frist verlängert.
Und nein, das muss man nicht.

Stefan

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#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2368 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Eugenie):
jetzt sogar bis 28.2.2012 für ESt 2018!

Zitat (von Eugenie):
ich meinte natürlich 28.2. 2010 für ESt 2018.


Klassischer Fall von Verschlimmbesserung :wipp: !

War aber klar, dass Du den 28.02.2020 gemeint hast!

taxpert

-- Editiert von taxpert am 12.08.2019 13:27

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#8
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Für die Einkommensteuererklärung 2018 hat man bis 31.07.2019 Zeit, da du in einem Lohnsteuerverein bist, gibt es eine automatische Fristverlängerung bis zum letzten Februartag 2020. Trotzdem solltest du sobald wie möglich alle Unterlagen zusammensuchen und einen Termin mit einem Berater machen, damit die Steuererklärung kontinuierlich erstellt werden können. Denn kein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kann alle Erklärungen ein paar Tage vor der Frist erstellen.

Folgendes zum Verspätungszuschlag:

Zitat:
Sofern die Steuererklärung nicht innerhalb dieser Fristen eingereicht wird, setzt das Finanzamt einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt dann für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Diese Regelung ist zwingend, wenn die 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres der Besteuerung abgelaufen sind, der zweite Februar nach Ablauf des Veranlagungszeitraums also vollständig verstrichen ist. Nicht zwingend ist der Verspätungszuschlag bei „Null"-Festsetzungen und Erstattungsfällen. Ebenso steht ein Verspätungszuschlag im Ermessen des Finanzamts, wenn die Steuererklärung zwar nicht fristgerecht, aber vor Ablauf des letzten Tages des übernächsten Februars abgegeben wurde. Bei Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärungspflichten in der Vergangenheit wiederholt verletzt haben, ist aber auch hier ein Verspätungszuschlag zu erwarten.

Quelle: https://www.aktuell-verein.de/neue-steuererklaerungsfristen/

Da du aber einen Steuerberater hast, wirst du auch nicht mit einem Verspätungszuschlag rechnen müssen. Da hier die automatische Fristverlängerung schon in Kraft getreten ist.

Gruß

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