Steuerrückerstattung nach Hochzeit - konkretes Beispiel

17. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Boni1975
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerrückerstattung nach Hochzeit - konkretes Beispiel

Hallo Zusammen,
wir beabsichtigen, nächstes Jahr zu heiraten. Jetzt hat mir ein Bekannter empfohlen, dass wir doch dieses Jahr noch heiraten sollten, um in den Genuss einer kräftigen Steuerrückzahlung zu kommen. Meine Freundin und ich haben z.Zt. beide Steuerklasse 1. Unsere Einkommen in 2005 sind
- Brutto ca. EUR 28.000,00, Netto ca. EUR 17.000, gesetzl. krankenversichert und
- Brutto ca. EUR 66.000,00, Netto ca. EUR 40.000, privat krankenversichert

Mir stellen sich nun folgende Fragen:

1. Welchen Vorteil hääten wir bei einer Heirat noch in 2005 gegenüber einer Heirat in 2006?

2. Welche Steuerklassen empfehlen sich nach der Heirat bei dieser Gehaltskonstellation?

Vorab schon mal DANKE für Eure Hilfe.

Thorsten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sorry, aber soweit ich mich erinnern kann, handelt es sich um den Werbekostenfreibetrag, wo man die Kosten der Eheschließung angeben kann.

Es ist mir nicht in Erinnerung, das sich meine Heirat in großem Maße auf die Steuererklürung ausgewirkt hat.

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht antworten.
Ihr Vorteil, von dem Sie sicher schon gehört haben, ist, dass die Splittingtabelle bei gemeinsamer Veranlagung herangezogen wird. Daraus ergibt sich in 2006 im Zuge der Einkommensteuererklärung für 2005 eine nicht unerhebliche Entlastung, wenn Sie schon in 2005 heiraten.
Ich empfehle Ihnen beiden die Steuerklassen IV/IV. Dann haben Sie im Regelfall mit keinen Nachzahlungen künftig zu rechnen.

Miledy

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Boni1975
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, hätte die Auswahl III/V bei stark unterschiedlichen Einkommen nur einen Liquiditätsvorteil über´s Jahr. Über die EK-steuererklärung gleicht sich die Differenz zu IV/IV letztlich wieder aus, oder?

Ich habe mich weiterhin mal an der Splittingtabelle versucht. Liege ich richtig, dass ich bei einer Heirat in 2005 "nur" ca. 1400 Euro zurück bekommen müsste?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Zu Absatz 1: ja

Zu Absatz 2: wenn Sie das Programm richtig gefüttert haben, sollte das Ergebnis richtig sein.

Miledy

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Boni1975
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Welches Programm?

Ich habe nur die Werte aus der Grundtabelle abgelesen (28.000 € + 66.000 € im Verhältnis zu 47.000 €). Stimmt diese Vorgehensweise?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Für kleines Geld oder gratis im Internet gibt es Programme, mit denen sich die Steuerbelastungen bei getrennter oder gemeinsamer Veranlagung berechnen lassen, unter Einbeziehung von Werbungskosten und Sonderausgaben.
Also einfach mal googeln.

Miledy

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Einkommensteuer in Steuerklasse 1 bei 28.000 brutto: 4.271€

Einkommensteuer in Steuerklasse 1 bei 66.000 brutto: 18.263€

Einkommensteuer bei gemeinsamer Veranlagung und 94.000€ brutto: 21.150€

enn man auch noch die Ersparnisse beim Soli und ggfls. bei der Kirchensteuer hinzurechnet, dann stimmt Deine Rchnun also, dass es etwa eine Ersparnis von 1.400€ gibt.

5x Hilfreiche Antwort

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