Angezeigt wegen Brief an Opa

6. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
DavidBla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Angezeigt wegen Brief an Opa

Hallo liebe 123recht.net Community,

Kern:

Zitat:
A hat Ihrem Großvater einen Brief geschrieben, in diesem steht [...]du hast dir den Teufel ins Haus geholt[...].
Der Großvater hat seine derzeitige Lebensgefährtin davon in Kentniss gesetzt, diese drohnt nun über einen Anwalt mit Strafantrag.


Hintergrund:
Durch einen langen Familienstreit ist es dazu gekommen dass Großvater, seinen Kindern und Enkeln den Zutritt zu deren Kinderhaus verweigert und nichts mehr mit der Familie zu tun haben will.
Auslöser der Angelegenheit scheint die neue Lebensgefährtin von Großvater zu sein, mit der er nach dem Tod von Großmutter zusammenlebt.
A, die Enkelin von Großvater, hat diesen Brief in einer psychisch instabilen Situation verfasst.
Im eigendlichen geht es darum, dass A tieftraurig über den Zerfall der Familie ist und dies irgendwie ausdrücken wollte.
Vor dieser Situation fand ein Treffen und ein Gespräch alleine zwischen A und Großvater statt, indem Großvater ebenfalls unter Tränen bekündete wie leid ihm der Zerfall der Familie tut.
Nach diesem Treffen änderte sich nichts und es wurde sogar willkürlich Hausverbot (telefonisch an den Vater von A) erteilt, was A dazu motivierte den besagten Brief an Großvater zu schreiben.
Hinzu spielt evtl. noch die sizilianische Abstammung bzw. das damit verbundene Temperament.

A macht sich viele Gedanken vorallem über die möglichen Konsequenzen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

A muss den Wunsch nach Kontaktabbruch jetzt respektieren und tut sich damit selber einen Gefallen. Also insbesondere nicht mehr auf Zugang im "Kinderhaus" drängen, darauf besteht kein Anspruch. Wenn A jetzt Ruhe gibt, dann hat A auch strafrechtlich nichts zu befürchten. Bisher hat der Anwalt nichts gegen A in der Hand. Das ändert sich, wenn A dem klaren Wunsch nicht folgt und weiterhin Kontaktaufnahmen versucht.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119598 Beiträge, 39746x hilfreich)

Ob das strafrechtlich relevant ist, kommt nicht nur auf das Fragment

Zitat:
[...]du hast dir den Teufel ins Haus geholt[...]

an, sondern auch auf den Kontext der sich aus dem restlichen Text ergibt.



Zitat:
A macht sich viele Gedanken vorallem über die möglichen Konsequenzen.

Nun, ohne Vorstrafen wird das - wenn es strafrechtlich relevant wäre - auf eine Einstellung des Verfahren hinauslaufen oder eine kleine Geldstrafe geben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
DavidBla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für eure Antworten.

Zitat:
Man könnte darüber diskutieren, ob das den Tatbestand der Beleidigung (Par.185 StGB) erfüllt. Es müsste dann aber die neue Lebensgefährtin einen- Strafantrag stellen.

A hat einen Brief (indem As Name falsch geschrieben ist) vom Anwalt der Lebensgefährtin des Großvaters erhalten (Dame hat den Brief dem Anwalt vorgelegt),
in diesem wird eine Frist zur schriftlichen Entschuldigung gesetzt, ansonsten soll Strafantrag gestellt werden.

Zitat:
Ob das strafrechtlich relevant ist, kommt nicht nur auf das Fragment
Zitat:
[...]du hast dir den Teufel ins Haus geholt[...]
an, sondern auch auf den Kontext der sich aus dem restlichen Text ergibt.

Der Kontext bezieht sich auf die Beziehung zwischen Großvater und A, dies ist die einzige Stelle an der die Dame erwähnt wird (und das ja nichtmal beim Namen, klar ist es aus dem Kontext zu schließen aber ansonsten ist nicht die Rede von der Dame oder irgendwelchen anderen Beleidigungen.
Der Brief war wie gesagt an Großvater und nicht an die Dame gerichtet, falls das irgendwie Relevant ist (Briefgeheimnis?).

Ist es tatsächlich realistisch das soetwas vor Gericht geht und A dafür bestraft werden kann?
Ich weiß das bei der Auslegung von Rechten und Gesetzen viel seltsamen geschieht, ich bin schon sehr verwundert das sich ein Anwalt bereiterklärt hat dazu ein Schreiben aufzusetzen....hat da offensichtlich eine Flatrate...

-- Editiert von DavidBla am 07.05.2016 21:39

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ist es tatsächlich realistisch das soetwas vor Gericht geht und A dafür bestraft werden kann? Vielleicht, vielleicht auch nicht - in Antwort Nr. 2 ist die Palette der Möglichkeiten beschrieben. Hellsehen kann hier aber auch keiner...
ich bin schon sehr verwundert das sich ein Anwalt bereiterklärt hat dazu ein Schreiben aufzusetzen.... Ich nicht. Wenn der Mandant diesen Wunsch hat - warum genau sollte der Anwalt sich weigern?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119598 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat:
Der Brief war wie gesagt an Großvater und nicht an die Dame gerichtet, falls das irgendwie Relevant ist (Briefgeheimnis?).

Wem der Großvater den Brief weitergibt, entscheidet er alleine.



Zitat:
ich bin schon sehr verwundert das sich ein Anwalt bereiterklärt hat dazu ein Schreiben aufzusetzen.

Nun, das geht ganz einfach: man geht zum Anwalt, sagt das und das schreiben sie bitte, Anwalt sagt zahlen sie bitte und dann wird das Schreiben abgesendet.

Was genau verwundert denn daran?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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