Luftgewehr mit Exportfeder bei mir gefunden

6. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb425989-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Luftgewehr mit Exportfeder bei mir gefunden

Hallo zusammen,

ich habe da eine Frage bezüglich des Strafrechts, in Bezug auf ein Luftgewehr was verändert wurde.

Folgende Vorgeschichte: Ich habe mir 2014 ein Luftgewehr-Set bestellt, dieses Set beinhaltete unter anderem eine andere Feder. Ich bin ein Fan von Technik und habe das Gewehr in seine Einzelteile zerlegt um zu wissen wie es funktioniert. Die andere Feder habe ich dann einfach mit eingebaut weil sie dabei war. Es verstrich einige Zeit und im letzten Jahr habe ich 4 Leute angezeigt die mich und meine Eltern bedroht haben. Einer dieser Personen hat mich dann auch angezeigt und wusste wohl von meinem Gewehr und hat bei der Polizei ausgesagt, dass er deswegen „Angst" hat. Die Beamten waren dann spät nachts bei mir, um mich zu belehren, dass ich nicht „dummes" machen soll. Ebenfalls fragten sie mich, ob ich Waffen zuhause habe, dass bejahte ich. Sie baten mich, dass ich sie ihnen zeigen solle und wollten sie gerne mitnehmen (zur Gefahrenabwehr). Ich gab sie freiwillig raus und dachte mir nichts großartig dabei. Nun habe ich heute die Information per Telefon erhalten, ich könne die Luftpistole von mir abholen. Das Luftgewehr aber nicht. Ich fragte natürlich warum und man erklärte mir, dass mit den Waffen Versuche gemacht worden sind und man stellte fest, dass das Luftgewehr mehr Leistung als 7,5 Joule hatte. Das ist nicht legal, wie ich dann jetzt auch weiß… Ich habe dann wohl eine sogenannte "Exportfeder" in mein Luftgewehr eingebaut, was ohne eine WBK nicht erlaubt ist. Nach einigem googlen und reichlich Gesetzestexten später, kenne ich mit dieser ganzen Thematik gut aus. Hätte ich das mal vorher gewusst, hätte ich die Feder nicht eingebaut.

Der Beamte sagte mir, der Sachverhalt ginge nun zur Staatsanwaltschaft und werde dort weiter geprüft. Er sagte, es könnte zu einer Strafanzeige kommen oder auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Dazu zu erwähnen ist, ich habe keine Vorstrafen (auch keine Jugendstrafen), habe mit dem Luftgewehr niemanden bedroht oder verletzt. Ich studiere, habe kein eigenes Einkommen (wohne zuhause und beziehe kein BAföG) und möchte eigentlich nicht wegen so etwas Dummen später noch weitere Probleme haben. Ich weiß selber, dass es nicht okay war die Feder einzubauen, dass wusste ich schlichtweg nicht.

Ich habe gelesen das es verschiedene Strafen dafür gibt und das Strafmaß hat mich doch sehr erschrocken… vor allem wenn man betrachtet, dass wenn man eine mögliche Geldstrafe nicht zahlen kann alternativ auch in Gefängnis gehen kann!
Kann mir jemand Tipps geben, was ich jetzt machen kann und/oder was wohl die möglichen Strafen wären?
Ich bin echt total geschockt davon und mach mir ziemliche Sorgen. Würde mich über Hilfe sehr freuen!

Grüße,
Kai

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Angenommen man ist über 21, ohne Vorstrafen und ist mit dem Ding nicht rumgelaufen, wird das wahrscheinlich eine Geldstrafe im Bereich von 30 Tagessätzen. Beispiel mit Einfuhr: http://www.mittelbayerische.de/region/cham-nachrichten/900-euro-strafe-fuer-luftgewehr-20909-art932153.html
Man kann noch zusätzlich Geld in einen Anwalt investieren. Wenn man eine Geldstrafe nicht zahlen kann, besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung oder Umwandlung in gemeinnützige Arbeit.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb425989-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort! Ähnliche Auskunft bekamm ich heute beim Besuch bei der Polizei.
Dazu ein neues Problem. Ich habe meine Luftpistole zurück erhalten und es fehlen 2 spezielle Muttern. Ich habe den Beamten angerufen und dieser Meinte ich solle es mal in einem Schraubengeschäfft versuchen. Das sagte er mir so wörtlich. Was kann ich den da machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Klappe halten. Schweigen. D.h. weder zugeben noch abstreiten. Wenn Sie den Umbau schon zugegeben haben dann ist der Drops gelutscht.

Zu den Muttern: Mann kann viel machen. Ob es sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt. Am einfachsten und stressfreisten ist in den sauren Apfel zu beisen und beim Hersteller oder in einem Fachgeschäft selber für entsprechenden Ersatz zu sorgen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Als erstes müsste man mal beweisen, das die Muttern bei der Abgabe noch montiert waren ... daran dürfte es schon scheitern ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb425989-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich kein Problem da es Zeugen gab,die bezeugen können, dass die Waffe komplett zusammen gebaut war. Durch das Fehlen der Muttern, ist der Griff praktisch kommplet auseinander gefallen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Zeugen können das für den Zeitpunkt der Übergabe an die Polizei bezeugen oder nur für einen Zeitpunkt der Stunden oder Tage davor war?

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