Mit fremdem Semesterticket erwischt

8. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
elijawo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit fremdem Semesterticket erwischt

Hallo zusammen. Ich habe schon einige Beiträge zu diesem Thema gelesen, aber da die meisten Fälle mehrere Jahre zurückliegen, wollte ich einen neuen Beitrag verfassen.

Ich wurde in der Bahn bei der Benutzung eines Semestertickets erwischt, was nicht mir gehört. Ich habe das Ticket einer Freundin benutzt, welches sie mir zugeschickt hatte. Vom Kontrolleur bekam ich eine Strafe von 60,00 Euro fürs Schwarzfahren ausgehändigt und wurde dann von der Polizei mitgenommen, da es sich um einen Betrugsfall handelte. Dort wurden meine Personalien aufgenommen und mir wurde gesagt, dass mir ein Brief zugeschickt werden wird, wo ich mich zu der Tat äußern kann. Ebenso wird meine Freundin - die Besitzerin des Tickets - einen solchen Brief erhalten.

Kurz zu meiner Person: Ich bin nicht vorbestraft, 23 Jahre alt, hatte noch nie Probleme mit der Polizei. Bei der gefahrenen Bahnstrecke handelt es sich um eine Strecke im Wert von ca. 30,00 Euro. Die 60,00 Euro Strafe habe ich bereits beglichen.

Nun zu meiner Frage: Ich möchte es dringlichst vermeiden, dass meine Freundin irgendwelche Konsequenzen erleiden muss. Sie war einfach nur gutmütig und stellte mir deshalb für eine einmalige Bahnfahrt das Ticket zur Verfügung. Wie gehen wir nun am besten vor? Was wären die rechtlichen Konsequenzen, wenn wir behaupten würden sie hätte das Ticket freiwillig zur Verfügung gestellt? Was, wenn sie nichts davon wusste und ich es ohne ihre Erlaubnis benutzt hätte? Wie sagen wir am besten aus, um die Strafe möglichst gering zu halten? Was könnt Ihr mir empfehlen?

Danke im Voraus!

PS: Ich beziehe zur Zeit Sozialleistungen und bin knapp bei Kasse (auch einer der Gründe, weshalb ich mir nicht einfach ein Ticket gekauft habe). Habe nun etwas Angst, dass ich bei einer möglichen Geldstrafe, nicht in der Lage sein werde, diese zu begleichen. Wenn ich im Brief erwähne, dass ich Sozialleistungen bekomme, hätte das wohl irgendwelche Auswirkung auf die Strafe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von elijawo):
Nun zu meiner Frage: Ich möchte es dringlichst vermeiden, dass meine Freundin irgendwelche Konsequenzen erleiden muss.


Nunja, konkrete Tips zur Strafvereitelung darfst Du hier nicht erwarten, denn das wäre als solches wieder Strafverteitelung, bzw. Beihilfe dazu.

Wenn Deine Freundin Dir das Ticket überlassen hat, hat sie sich de facto der Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht.

Zitat (von elijawo):
Was wären die rechtlichen Konsequenzen, wenn wir behaupten würden sie hätte das Ticket freiwillig zur Verfügung gestellt?


siehe oben

Zitat (von elijawo):
Was, wenn sie nichts davon wusste und ich es ohne ihre Erlaubnis benutzt hätte?


Dann würde es am Vorsatz ihrerseits fehlen, aber so war es ja nicht.

Zitat:
Wie sagen wir [ich] am besten aus, um die Strafe möglichst gering zu halten? Was könnt Ihr mir empfehlen?


Dir kann ich empfehlen im Anhörungsbogen Einsicht und Reue zu bekunden und zu versichern, dass derartiges sich in Zukunft nicht mehr wiederholen wird.

Zitat (von elijawo):
Habe nun etwas Angst, dass ich bei einer möglichen Geldstrafe, nicht in der Lage sein werde, diese zu begleichen. Wenn ich im Brief erwähne, dass ich Sozialleistungen bekomme, hätte das wohl irgendwelche Auswirkung auf die Strafe?


Ja, eine Geldstrafe (und auch eine mgl. Einstellung gg. Auflage) richtet sich nach dem Einkommen. Auf Antrag (nach der Verurteilung) lässt sich eine Geldstrafe auch in Raten bezahlen, wenn man nur ein geringes Einkommen hat. Allerdings nicht in "bequemen Mini-Raten". Es soll ja eine "Strafe" sein und bleiben.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.05.2020 20:14

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Auf Antrag (nach der Verurteilung) lässt sich eine Geldstrafe auch in Raten bezahlen, wenn man nur ein geringes Einkommen hat. Und man kann sie, ebenfalls auf Antrag, in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen. Je nach Bundesland arbeitet man 4 bis 6 Stunden pro Tagessatz.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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