ich hab heute einen brief zu einer vorladung beim polizeipräsidium bekommen.ermittlungsverfahren wegen verstoss gegen das urheberechtsgesetz.abgesehen von einigen wenigen videokopien(sehr wenige!) habe ich mir aber nichts zu schulden kommen lassen.hierbei handelte es sich um normale videothekenfilme und einige privat aufgenommene erotikfilme(bei diesen gab es aber NIE ein copyright-hinweis!).meine frage:gibt es bei sowas prinzipiell ein gerichtsverfahren oder kann man das aussergerichtlich regeln?wie hoch sind etwa die strafen dafür?
über jede antwort,auch von selbst betroffenen,bin ich dankbar.wenn ihr wollt,auch direkt an meine e mail adresse (pete5557@yahoo.de)
1000dank
Urheberechtsverletzung
8. August 2001
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Frage vom 8. August 2001 | 22:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberechtsverletzung
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2001 | 19:06
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Grundsätzlich wäre von Bedeutung, ob eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, von wieviel Filmen die Ermittlungbehörden Kenntnis haben und ob ein Verkauf an Dritte stattgefunden hat.
Je nachdem wäre bei Abgabe einer durchdachten Einlassung die Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsverhandlung z.B. gegen Zahlung einer Geldauflage möglich. Hierzu ist jedoch in aller Regel eine vorherige Akteneinsicht erforderlich, welche nur über einen Anwalt erfolgen kann. Die reinen Kosten für die bloße Akteneinsicht halten sich in überschaubaren Grenzen. Im Anschluß daran kann sodann entschieden werden, ob eine weitere Tätigkeit des Anwaltes sinnvoll ist.
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