Guten Tag,
ich habe heute eine Vorladung
als Beschuldigter wegen "V. g. BtMG - allg. Verstoß - mit Cannabis einschließlich Zubereitungen' am .. in ..." erhalten.
Da ich an besagtem Datum nur daheim war und nicht von Polizisten kontrolliert wurde, weiß ich nicht was mir vorgeworfen wird. Außerdem vermute ich, dass die Beweislage nicht eindeutig ist, da es keine Hausdurchsuchung gab und das wo ich in Bayern lebe :D
Jedenfalls möchte ich zuerst mal eine Akteneinsicht nach § 147 StPO beantragen, bevor ich mich vernehmen lasse.
Meine Frage ist jetzt wo beantrage ich diese Akteneinsicht?
Bei dem Kommissariat von dem ich die Vorladung erhalten habe? Bei der Staatsanwaltschaft? Beim Gericht?
VG
Dani
-- Editiert von Dani866 am 26.07.2019 22:03
Akteneinsicht beantragen: Allgemeiner Verstoß BtMG
26. Juli 2019
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Frage vom 26. Juli 2019 | 21:00
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Akteneinsicht beantragen: Allgemeiner Verstoß BtMG
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#1
Antwort vom 27. Juli 2019 | 00:29
Von
Status: Unbeschreiblich (30224 Beiträge, 9532x hilfreich)
Staatsanwaltschaft. Ich würde allerdings die 60 € für online Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt investieren, wenn es schnell gehen soll. Gerade in Bayern ziehen sich die Staatsanwaltschaften gerüchteweise doch noch ziemlich, wenn es darum geht den Beschuldigten direkt Akteneinsicht zu gewähren.
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