Vorladung Gericht wegen Betrug

3. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gast301210
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung Gericht wegen Betrug

Hallo, ich habe Mal eine Frage als Beispiel. Also hat bereits eine Geldstrafe wegen Betrugs erhalten. Jetzt hat A 2 Sachen wieder verkauft einmal war der Versand nicht versichert auch nicht gewünscht habe Nachforschung bei der Post nichts ergab. Beim zweiten kam das Paket zurück leider ging nach dem A aufgefordert wurde das geld zurück zu überweisen das Handy kaputt und A hatte die Bankdaten nicht mehr. A hat jetzt eine Vorladung zum Amtsgericht erhalten wegen diesen 2 Fällen wegen Betrug (Schadenshöhe ca 125€) wovon A jetzt umgehend 67.99€ an den einen Käufer zurück überweisen wird da A die Daten nun endlich wieder habe. A hat auch für die Zahlung das Konto ihres Partners angegeben da A kein eigenes habe nun ist er mit beschuldigt. Und das ist das schlimmste für A es war auch keinerlei Absicht von A Leuten zu Schaden. Was kann A nun tun wie gesagt A bezahlt bereits eine Geldstrafe ab und wollte nie mehr in solch eine Lage kommen. Also hat auch bereits dem Käufer von dem A nun die Daten endlich wieder habe versucht zu schreiben wurde aber anscheinend auf WhatsApp vom käufer blockiert.

Mit was hat A jetzt zu erwarten?
Wie kann A ihren Partner entlasten?
Sollte A sich einen Anwalt nehmen? Und wie hoch könnte A Strafe ausfallen?

Notfall oder generelle Fragen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Mit was hat A jetzt zu erwarten? Tja: Wann war denn die letzte Verurteilung?
Sollte A sich einen Anwalt nehmen? Die 600 bis 800 Euro hat A über? Denn einen Anwalt mandatieren, den man nicht bezahlen kann, bringt einem die nächste Betrugsanzeige ein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Gast301210
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ca vor einem Jahr.
Die komplette Summe hätte A nicht wäre nur in Raten möglich

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
leider ging nach dem A aufgefordert wurde das geld zurück zu überweisen das Handy kaputt und A hatte die Bankdaten nicht mehr.


Diese dummen Zufälle aber auch immer ;) Man hatte ja aber die Anschrift des Käufers. Was hat einen daran gehindert -wenn es tatsächlich keinerlei andere Möglichkeit gab (in vielen Onlinebanking-Anwendungen ist z.B. die Absenderkontonummer ersichtlich) - Kontakt per Post aufzunehmen und erneut nach der Bankverbindung zu fragen? Postamt abgebrannt? Kein Briefkasten im Umkreis von 50 KM? ;) Sorry - aber das ist eine Schutzbehauptung und wird auch vom Gericht so gewertet werden.

Zitat:
Mit was hat A jetzt zu erwarten?


Hellsehen können wir natürlich nicht, aber gemäß des Sachverhalts und der Vorstrafe ist eine Verurteilung schon deutlich wahrscheinlicher als ein Freispruch.

Zitat:
Wie kann A ihren Partner entlasten?


Indem Sie -wenn das stimmt (ansonsten wäre es Strafvereitelung) - sagt, dass er von den Geschäften nichts weiter wusste.

Zitat:
Sollte A sich einen Anwalt nehmen?


Wenn der Termin zur Verhandlung schon steht (wahrscheinlich in näherer Zukunft) wäre das reichlich spät. Abgesehen ist die Frage was man sich davon verspricht, also ob sich die Anwaltskosten lohnen. Mit Minimum 800,00 € ist zu rechnen, wenn der Anwalt an der Hauptverhandlung teilnehmen soll. Und wie Mümmel schon sagte: Wenn man einen Anwalt nimmt, ihn aber am Ende nicht zahlt (zahlen kann), wäre das wiederum Betrug. Man darf auch damit rechnen, dass der Anwalt einen Vorschuß von 250,00 bis 500,00 € haben möchte, bevor er überhaupt was macht.

Zitat:
Und wie hoch könnte A Strafe ausfallen?


Kommt drauf an. Wahrscheinlich wird es noch mal eine Geldstrafe geben. Wie viel Tagessätze gab es denn letztes mal?

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#4
 Von 
Gast301210
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

900€, monatlich 40€ Abzahlung. Und Zahlung erfolgt wohl regelmäßig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Angabe bringt wenig. Ich hatte nach den Tagessätzen gefragt, denn darauf kommt es an.

900,00 € können 30 TS a 30,00 € sein, oder 60 á 15,00 € oder 45 á 20,00 €, oder 90 á 10,00 € usw. ...

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