Vorladung wegen Warenbetrug?

6. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
testar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Vorladung wegen Warenbetrug?

Hallo,

mein Bruder hat eine Vorladung von der Polizei bekommen. Dort steht, er ist vorgeladen wegen Warenbetrug.

Ich habe damals mit seinem Account bei Ebay gehandelt und habe Waren im Dezember ( 50 Euro ) nicht abgeschickt und den Account stillgelegt. Habe damit nichtmehr gehandelt und das ganze aus den Augen verloren, weil ich damals meine Freundin verloren habe und depressiv wurde.

Mir ist das ganze jetzt wieder eingefallen, die Waren habe ich sogar noch hier auf meinem Dachboden stehen. Es handelt sich nur um ein Gerät.

Was kann man tun? Ich möchte nicht das daraus eine Strafe entsteht.

Danke!

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-- Editiert am 06.04.2011 17:20

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ihr Bruder könnte genau das bei der Polizei angeben. Und Sie könnten mit hingehen und als Zeuge seine Aussage bestätigen. Allerdings würde dann wohl ein Verfahren gegen Sie eingeleitet werden. Vorsorglich würde sich anbieten, mit den Käufern in Kontakt zu treten, ob sie die Sachen noch haben wollen bzw. den Kaufpreis zurückzuzahlen. Das würde die Geschichte deutlich glaubhafter machen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17252x hilfreich)

Hi,

1. Sie erklären der Polizei, daß Sie das waren.
2. Sie schicken die Waren ganz schnell ab.

Dann wird das Verfahren vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
testar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Erstmal danke ihr beiden. Ich hab mit der Polizei noch nie was zu tun gehabt und bin geschockt gewesen, nun eine kleine Erleichtung. Ich bin immer darauf beruht, nie etwas zu machen was der Polizei angehen könnte.

Wastl: Ich werde das einfach mal tun. Wenn er gar nichts von beiden möchte? Ich möchte aber gerne, das der Mann etwas bekommt.

Mümmel: Ich bin darauf bedacht das es klappt. Können wir beide ( Mein Bruder und ich ) gemeinsam dort auftreten?

Die Ware ist sogar schon verpackt, habe soweit alles fertig gehabt sehe ich grad.



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-- Editiert am 06.04.2011 17:39

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wenn er gar nichts möchte haben Sie es wenigstens versucht.
Ich würde jedenfalls jetzt erstmal nachfragen, ob er noch was will, ehe ich es losschicke.

Sie können zusammen hingehen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
testar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

gut dann werde ich ihn erstmal Anfragen. Eventuell ist es ja möglich.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Oder bezahlen? Wie wärs denn damit?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
testar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich habe Kontakt aufgenommen und er möchte die Konsole und wenn sie bei ihm ist will er die Anzeige zurücknehmen.

Was passiert nun? Muss man noch zur Vorladung und was sollte man mit hinnehmen jetzt?

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Er muss die Anzeige nicht "zurücknehmen", weil das nicht geht. Er kann das aber ruhig trotzdem mitteilen.

Wenn Sie einen Absendenachweis haben, dann nehmen Sie den mit zur Polizei. Und da geben Sie dann an, dass Sie sich mit dem Käufer geeinigt haben usw.

Das Verfahren läuft, also wäre es einigermaßen sinnlos, den Kopf in den Sand zu stecken. Woher soll denn die StA das alles wissen, was Sie hier berichtet haben...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
testar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Wastl:

Wunderbar, dann wird ausgesagt das sich geeinigt wurde, der Käufer die Ware möchte und diese abgeschickt wurde.

Dazu wird dann der Versandbeleg hinterlegt.

Aber E-Mail vorgänge sind nicht von nöten?

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ich habe ja nur gesagt, dass es sinnvoll ist, zur Polizei zu gehen und das erstmal auszusagen. Wenn das durch Mails belegt werden kann, na um so besser.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
testar
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Also ich habe ja Schriftverkehr gehabt mit dem Käufer.

Erstmal die Kontaktaufnahme. Dann die Rückantwort. Dann eine weitere Antwort mit dem der Belegnummer damit er nachvollziehen kann, das die Ware unterwegs ist.

Ich könnte das ganze ausdrucken und dann der Polizei übergeben?

Ist das soweit möglich und für den Staatsanwalt später dann auch in Ordnung?

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ich könnte das ganze ausdrucken und dann der Polizei übergeben?
Ja.

Ist das soweit möglich und für den Staatsanwalt später dann auch in Ordnung?
Er kann ja beim Anzeigenden nachfragen (lassen).

1x Hilfreiche Antwort

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