Hallo,
ich habe ziemlichen Mist gebaut und zwar habe ich einen Warenbetrug im Wert von 170€ begangen.Ich weiss dies entschuldigt mein Verhalten in keinster Weise aber es tut mir wirklich leid und ich möchte den Betroffenen sein Geld zurückzahlen.Da ich leider nicht viel Geld bekomme,ich arbeite zwar bekomme das aber vom A-Amt bezahlt,werde ich dies erst in Raten zahlen können.Ich habe heute eine Vorladung zur Polizei bekommen da ich da aber nicht erscheinen kann,ich habe erst gerade meien neue Arbeit begonnen,habe ich der Polzei ein Screiben geschrieben das mit das alles leid tut und ich dem Betroffenen sein Geld in Raten zurückzahlen werden.Auch habe ich mein Lohn dabei geschrieben da ich weiss wenn es zu eiern Geldstrafe kommt wichtig ist zu wissen was ich verdiene.Nun meine Frage und ich hoffe mir kann dies einer beantworten obwohl ich so eine miese Ta begonnen habe,achso ja ich bin nicht vorbestraft und habe dies nur einmal gemacht mehrmals nicht ein einziges Mal im Wert von 170€.Nun meine Fragen:
Was wird noch auf mich zukommen?
-wird es wie oft im Tv gesehen zu einer Hausdurchsuchung kommen?
-werde ich im Gefängnis kommen müssen?
-oder vielleicht zu einen Strafbefehl kommen?
-wird die Sache noch vor Gericht kommen?
Ich hoffe dies sind nicht zuviele Fragen wie schon geschrieben ich habe der Polizei geschrieben das mir die Sache leid tut und ich das Geld abbezahlen werde.Ich bin nicht vorbestraft und habe dies nur einmal(einmal zuviel)gemacht.Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen.Danke!!!
Warenbetrug Vorladung
2. November 2004
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Frage vom 2. November 2004 | 22:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenbetrug Vorladung
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#1
Antwort vom 2. November 2004 | 23:05
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Da kann man nicht viel vorhersagen. Eine Verhandlung wird es wohl nicht geben. Gefängnis auch nicht. Also entweder Einstellung gegen Geldauflage oder Geldstrafe per Strafbefehl (Höhe nicht vorhersagbar).
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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