Vorladung als Beschuldigter | Warenbetrug

5. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
go335210-74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorladung als Beschuldigter | Warenbetrug

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir bei der Lösung dieses fiktiven Falles helfen.

Person A und B ( beide zum Tatzeitpunkt 15 )haben über einen längeren Zeitraum Warenbetrug im Internet begangen, nun ein halbes Jahr später kriegt der Vater der Person A eine Vorladung als Beschuldigter.

Person B bleibt komplett verschont.

Der Vater der Person A war fast immer zur Tatzeit auf der Arbeit und kann sich so eigentlich ziemlich leicht von den Anschuldigungen befreien.


Wie sollte in so einem Fall vorgegangen werden? Sollte der Vater von A zur Vorladung gehen und den Verdacht widerlegen und wie würde es dann weitergehen?


Grüße


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Sollte der Vater von A zur Vorladung gehen und den Verdacht widerlegen


Wie würde er das denn tun? Mit dem "Alibi"? Seinen Rechner zuhause kann man auch per Remote-Tools (TeamViewer etc.) von der Arbeit fernsteuern, notfalls sogar über's Handy.

Und als nächstes kommt dann eine Hausdurchsuchung und der Rechner wird beschlagnahmt, um Beweismittel aufzufinden, wer es denn nun gewesen ist?

Vielleicht wäre hier - auch aus erzieherischen Gründen - angebracht, den Sohn dazu zu bewegen, die Tat zu gestehen und die zu erwartenden Sozialstunden als Strafe anzunehmen. Negative Auswirkungen auf die Karriere hat das ja nicht.

Ansonsten geht der Sohn mit der Lehre da raus, es sei nur wichtig, daß man einem nichts beweisen kann.

-- Editiert Khryztynna am 06.04.2012 10:56

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go335210-74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

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"Wie würde er das denn tun? Mit dem "Alibi"? Seinen Rechner zuhause kann man auch per Remote-Tools (TeamViewer etc.) von der Arbeit fernsteuern, notfalls sogar über's Handy."
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Hallo,

danke für die Antwort. Der Vater von Person A hätte mehrere "Alibi" ( Mitarbeiter, er war gerade bei einem Kunden etc. ), wenn die Polizei ihn jetzt beschuldigt es trotzdem getan zu haben (z.B Teamviewer) wird sie es niemals beweisen können, weil es da nichts zu beweisen gibt. Also wäre eine Hausdurchsuchung in Ordnung (d.h nicht, dass dieser zugestimmt werden würde...)


Die erzieherische Betrachtung sollte jetzt eher im Hintergrund stehen, auch wenn die Strafe gering wär und keinen Einfluss auf die Zukunft von A hätte, so wäre sie trotzdem evtl. vermeidbar :)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nun, wenn der Vater es nicht gewesen sein kann und dies auch "belegen" kann, wird man die Ermittlungen dann halt auf die anderen möglichen Personen ausweiten, die Zugriff auf den Rechner hatten. Möglicherweise läßt sich ja auch über die Art der bestellten Waren ein Rückschluß auf das Alter des "Bestellers" ziehen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go335210-74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Rückschlüsse auf das Alter des Täters können nicht gezogen werden. Wie würde die Polizei vorgehen, wenn der Vater entlastet wäre? Im Haushalt lebt noch Person A und dessen Mutter, die beiden müssten/könnten/sollten dann wahrscheinlich auch zur Polizei.

Auch wenn die Mutter auf die gleiche Weise wie der Vater entlastet werden kann, heißt dies ja nicht das der Sohn A automatisch der Täter ist. Wie könnte die Polizei beweisen, dass er die Taten begangen hat?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

da gibt es schon einige Indizien mehr :devil:

Die hier verwendete IP ist erst der Anfang. Bei Bestreiten der Tat wird weiter ermittelt und die Spurentricks erfährst du hier sicher NICHT! Nur so weit - irgendwo ist das Geld doch versickert und die Wege finden die SICHER. Und selten so gelacht:

quote:
Also wäre eine Hausdurchsuchung in Ordnung (d.h nicht, dass dieser zugestimmt werden würde... )


Eine richterlich angeordneten Durchsuchung braucht man nicht zustimmen. Man kann diese auch nicht ablehnen :devil:

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" Gruss aus Offenbach"

-- Editiert OFentsch am 06.04.2012 18:08

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go335210-74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für deinen sehr hilfreichen Beitrag...

quote:
Eine richterlich angeordneten Durchsuchung braucht man nicht zustimmen. Man kann diese auch nicht ablehnen


Ich kenne mich wie bereits gesagt nicht gut mit der Thematik aus, ich hatte nur irgendwann einmal gelesen, dass man die Polizisten nicht freiwillig rein lassen sollte. Weil man sich dann im Nachhinein nicht mehr so gut gegen die Hausdurchsuchung wehren könne( man hatte sie ja freiwillig hereingelassen ).

Hereinlassen muss man die Polizisten natürlich trotzdem, dessen bin ich mir auch bewusst. Naja schön, dass ich dich zum Lachen bringen konnte.


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