Hallo allerseits,
ich habe im Juni 2013 eine Abmahnung von Waldorf und Frommer erhalten aufgrund Filesharings. Mein Freund hatte dies allerdings getan, ich hatte selber nichts gemacht, außer, dass das Internet auf meinen Namen lief, also erhielt ich den "netten" Brief.
Da auch der Bruder meines Freundes knapp vorher eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten hatte und einen Anwalt aus Dortmund beauftragt hatte und mein Freund auf mich einredete, nahm ich auch die Hilfe dieses Anwalts in Anspruch, um das ganze aus der Welt zu schaffen, weil ich fix und alle war. Mein Freund versprach, sich um alles zu kümmern, da ich seinetwegen den ganzen Mist an der Backe hatte.
Der Anwalt bekam eine Vollmacht und kommunizierte nur mit meinem Freund und schickte eine Unterlassungserklärung
an W&F mit folgendem Inhalt:
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
"XY"
verpflichtet sich gegenüber
.....
.....
ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz, jedoch rechtsverbindlich, bei Meidung
einer für den Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe, nach billigem Ermessen
durch den/die Unterlassungsgläubiger(in) festzusetzen, durch das zuständige Gericht
überprüfbar, es zu unterlassen,
das/die urheberrechtlich geschützte(n) Werk(e)
....(TV-Folge)
... (TV-Folge)
im Internet in sogenannten peer-to-peer-Netzwerken gesamt oder in Teilen ohne die dafür
erforderliche Berechtigung herunter zu laden bzw. Dritten zur Verfügung zu stellen oder
herunterladen zu lassen bzw. zur Verfügung stellen zu lassen, insbesondere Dritten
entsprechende Handlungen über den eigenen Internetanschluss zu ermöglichen.
Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemeinverbindlichen
Klärung des zu unterlassenden Verhaltens, z.B. wenn der Sachverhalt durch Gesetzesänderung
oder höchstrichterliche Rechtsprechung neu zu bewerten ist, abgegeben
Es ging noch ein Schreiben zwischen W&F zum Anwalt, die sich auf die Unterlassungserklärung bezieht und zu Zahlung auffordert. Dieses Schreiben habe ich heute zum ersten Mal gesehen, da es meinem Freund per Mail als Scan vorlag. "Mein" Anwalt teilte ihm dazu mit, man müsse sich keine Sorgen machen. Für mich passierte nichts, nachdem der Anwalt die Unterlassungerklärung schickte, mein Freund sagte , es sei erledigt und ich hörte nichts mehr von W&F.
Zwischenzeitlich war ich umgezogen (zum Juni 2015, incl. Nachsendeantrag), und bekam nun Mitte Februar 2017 den Mahnbescheid über rund 1500 €, der Antrag dazu wurde jedoch am 13.12.2016 gestellt. Meine Fragen sind jetzt:
- War die Unterlassungserklärung ein Fehler? Hat der Anwalt richtig gehandelt?
- Ich bin meiner Meinung nach im Fall maximal der Störer, mein Freund der "Täter"; kann man dies auch noch nachweisen bzw. trotz Unterlassungserklärung zu meinen Gunsten vorbringen?
- Ist in meinem Fall sowieso die Verjährungsfrist von 3 Jahren eingetreten, da mir der MB im Februar 2017 zugestellt wurde (dieser bezieht sich auch auf die Abmahnschreiben von Juni 2013)
- Aus diversen o.g. Punkten werden ich dem Mahnbescheid widersprechen, da ich 1. nicht die Folgen gedownloadet habe und 2. die Frist m.E. durch die Zustellung im Februar verjährt ist: Wie stehen meine Chancen, eine Klage zu erhalten, bei der geringen Prozentzahl an Klagen, die W&F tatsächlich auf ihre Anmahnwelle folgen lässt?
Ich bin mir sicher, ich bin nicht die erste mit diesem Problem, aber über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
-- Editier von Mockingjay am 18.02.2017 21:55
Mahnbescheid von Waldorf Frommer
18. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 18. Februar 2017 | 21:43
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnbescheid von Waldorf Frommer
Abmahnung bekommen?
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#1
Antwort vom 18. Februar 2017 | 23:00
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41027x hilfreich)
Wofür genau soll der sein?
#2
Antwort vom 18. Februar 2017 | 23:27
Von
Status: Legende (18189 Beiträge, 9888x hilfreich)
Zitat:- War die Unterlassungserklärung ein Fehler? Hat der Anwalt richtig gehandelt?
Kein Fehler zu erkennen.
Normalerweise wird bei Filesharing-Fällen folgendes gefordert
- Unterlassung
- Schadensersatz nach Lizenanalogie
- Ersatz der Anwaltskosten für die abmahndende Kanzei
Da der Unterlassungsanspruch das teuerste ist, gibt man als Störer/Täter eine (vom eigenen Anwalt modifizierte) Unterlassungserklärung ab, die das nötigste abdeckt, aber den Störer/Täter nicht ans Messer liefert. Gleichzeitig hofft man, dass es für die abmahnende Kanlei nicht mehr lukrativ ist, den Schadensersatz nach Lizenanalogie und der Ersatz der Anwaltskosten einzutreiben, wenn der teure (und damit für Anwälte gewinnträchtige) Unterlassungsanspruch nicht mehr dabei ist.
Offenbar versucht W&F jetzt doch noch zumindest den Ersatz der eigenen Anwaltskosten einzutreiben.
Zitat:Ist in meinem Fall sowieso die Verjährungsfrist von 3 Jahren eingetreten, da mir der MB im Februar 2017 zugestellt wurde (dieser bezieht sich auch auf die Abmahnschreiben von Juni 2013)
Wenn der Mahnbescheid noch 2016 beantragt wurde, dann sieht es mit Verjährung mau aus.
Zitat:Wie stehen meine Chancen, eine Klage zu erhalten, bei der geringen Prozentzahl an Klagen, die W&F tatsächlich auf ihre Anmahnwelle folgen lässt?
W&F ist ein Massenbetrieb. Für eine Klage müsste W&F eien Klageschrift mit sauberer Begründung erstellen. Fraglich, ob die sich wegen einer relativ kleinen Summe so viel Arbeit machen, wo es doch Massen von Fällen gibt, wo mit weniger Arbeit mehr Geld hereinkommt.
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