Fahrerflucht und die Folgen

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Penaltykiller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht und die Folgen

Hallo, ich habe heute leider beim Ausparken, wie es scheint, ein anderes Auto leich gestriffen, allerdings bermerkte ich es nicht und bin nichts ahnend nach hause gefahren. Ca. eine Stunde später stand dann die Polizei vor der Tür und sagt, dass ein Verfahren wegen Fahrerflucht gegen mich vorliegt. Die Kratzer stimmen laut Polizei überein und ich denke auch, dass ich es war, da ich zumindest gesehen hab, dass es knapp war. Nichtsdestotrotz habe ich keine Berührung gespürt oder gehört.

Was mich jetzt vorallem interessiert ist, gegen wie viele Tagessätze das ganze vermutlich eingestellt wird. (ist das richtig ausgedrückt?) Aber nachdem was ich bisher gehört und gelsen habe wird es wohl darauf hinauslaufen.
Und welche Konsequenzen in Bezug auf meinen Führerschein noch folgen. Ich bin leider noch in der Probezeit.

Vielen Dank, Jacob

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39 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Hallo,

quote:
Nichtsdestotrotz habe ich keine Berührung gespürt oder gehört.

Um den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu erfüllen muß einem Nachgewiesen werden, dass man den Unfall bemerkt hat. Im Zweifelsfalle wird das Gericht durch einen Gutachter klären lassen müssen ob Du den Unfall hättest bemerken müssen. Vielleicht hattest Du ja das Radio etwas lauter und konntest den Zusammenstoss dadurch nicht hören oder sonstwie wahrnehmen...

quote:
Was mich jetzt vorallem interessiert ist, gegen wie viele Tagessätze das ganze vermutlich eingestellt wird. (ist das richtig ausgedrückt?)

Nein, sowohl inhaltlich als auch formell falsch ausgedrückt. Ob das Verfahren eingestellt wird hängt von vielen Faktoren ab. Sieht die Staatsanwaltschaft keine keine Chance auf eine Verurteilung wird sie das Verfahren ohne Auflagen einstellen. Ist der Schaden nur gering, und Deine Schuld nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nur gering wird sie das Verfahren gegen Geldauflage einstellen.

Im Falle eines Strafbefehls oder einer Verurteilung ist die zu erwartende Strafe vor allem von der Schadenshöhe abhängig. Die Spannweite der möglichen Strafen ist sehr gross und reicht von:
1.) Geldstrafe 15-40 TS, wobei eine TS 1/30 Deines monatlichen Nettoeinkommens entspricht.
2.) Fahrverbot für 1-3 Monaten oder Fahrerlaubnisentzug
3.) 7 Punkte, die im Falle eines Fahrerlaubnisentzuges mit allen andern bereits vorhandenen Punkten wieder gelöscht werden.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Habe vergessen mich zur Probezeit zu äussern. Daher folgender Nachtrag:

Keine Probezeitmassnahmen bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens egal ob mit oder ohne Geldauflage.

Probezeitmassnahmen im Falle einer Verurteilung oder eines Strafbefehls. Dann liegt ein A-Verstoß vor. Wenn es bislang noch keine Probezeitmaßnahmen wegen vorangegangener Vergehen gab heißt das dann das Du ein Aufbauseminar besuchen mußt. Die Kosten sind regional sehr unterschiedlich und liegen zwischen 250 und 350€. Außerdem wird die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert.

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#3
 Von 
Jasel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

nehmen wir mal an, mein kumpel hätte erst seit 4 tagen fürherschein... er beschädigt ein andres auto... dabei auf dem parkplatz gab es ein sperrpfeil, was hoch und runter gestellt werden kann, um die parklücke zu sperren. beim rausfahren denkt er, es wäre diese stange, die das geräusch von stoß gewesen sein könne. er fährt weg. der schaden an dem anderen auto ist enorm alles andere als ein kratzer. wie folgt das urteil? bzw. was kann das für folgen haben?

lg
jasel

-----------------
""

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Schwer einzuschätzen, da sich die Strafe auch an der Höhe des entstandenen Schadens richtet. Der ungefähre Strafrahmen kann folgender Tabelle entnommen werden:
http://www.krautz.de/verkehrsstrafrecht/strafzumessung.htm

Außerdem gibt es 6 Punkte sofern die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird. Vermutlich ist der Kumpel noch in der Probezeit. Diese wird dann auf 4 Jahre verlängert und es ist ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu absolvieren.

Die Haftpflichtversicherung wird den Fremdschaden zunächst regulieren, anschließend aber bis zu 2500 € Regreß nehmen. Ein Rückkauf des Schadens ist nicht möglich, und die Prozente steigen auch wenn der Schaden niedriger als 2500 € ist. Möglicherweise wird der Versicherungsvertrag gekündigt.

Die Vollkaskoversicherung ist von der Leistung befreit. Der Eigenschaden muß also selbst getragen werden.

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#5
 Von 
Jasel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das ist ja das er knapp seit ne woche führerschein hat, und aus panik geflüchtet ist. und es wurde schon bereits eine anzeige mit sicherheit eingeführt sein.
also wäre da fahrerflucht und ein schaden von 2 türen. er darf ja keine punkte kassieren, weil er ja noch in der probezeit ist, kann denn seine strafe wegen der fahrerflucht gemildert werden, wenn er ja noch richtiger frichling im verkehr ist?!

Danke für die antwort :)

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
kann denn seine strafe wegen der fahrerflucht gemildert werden, wenn er ja noch richtiger frichling im verkehr ist?!
Kommt auf den Richter an. Aber normalerweise nicht. Wenn er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird gibt es allerdings Sozialstunden statt Geldstrafe.

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#7
 Von 
Jasel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

kann so eine anzeige gegen fahrerflucht zurückgezogen werden, wenn man den schaden mit dem besitzer von geschädigten fahrzeug abspricht??bzw das privat mit ihm regelt?!

mit freundlichen Grüssen
jasel

-- Editiert von jasel am 02.07.2008 20:26:44

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Nein, ist ein Offizialdelikt. Sobald die Ermittlungsbehörden Kenntnis davon haben kann die Anzeige nicht wirksam zurückgezogen werden. Ob der Verursacher ermittelt werden kann ist freilich eine andere Frage.

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#9
 Von 
Jasel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gehen die Ermitttlungsbehörden eigentlich vor wenn nur der Fahrzeug-Typ bekannt ist? Also die Suche nach dem Täter, wenn durch Zeugenaussagen nur der Fahrzeugtyp festgestellt werden konnte. Wird jedes einzelne Auto abgeklappert(Angeguckt/Untersucht)?

Wäre mir vom großen Interesse, weil mein Kumpel mir wirklich Leid tut zur Zeit.

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Das ist unterschiedlich und auch vom verursachten Schaden abhängig. Kommt auch darauf an wie genau die Angaben zum Fahrzeugtyp sind. Mitunter werden alle in Frage kommenden Fahrzeuge überprüft. Das geschieht meist aber nur bei schweren Unfällen mit Personenschaden. Es gibt aber auch noch andere und weniger aufwändige Fahndungsmethoden, die ich hier aber nicht darstellen werde. Während Dir Dein Kumpel leid tut habe ich eher Mitleid mit den Opfern, die den Schaden, obwohl unschuldig, tragen müssen nur weil jemand meint sich seinem Fehler nicht stellen zu müssen.

edit: Woher weisst Du, dass der Fahrzeugtyp bekannt ist?

-- Editiert von Freudenfeuer am 02.07.2008 21:12:46

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#11
 Von 
Jasel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habs auch nur von ihm erfahren, woher er das jetzt aber weiß bzw. glaubt es zu wissen, ist mir jedoch unbekannt.

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#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Dann frag ihn mal. Vielleicht hat die Polizei ihn ja bereits auf dem Kieker.

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#13
 Von 
Jasel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ist sowieso unsinnig,
es ist jetzt alles aufgeklärt ;)
er hat sich gestellt

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Das wird der Richter dann sicherlich wohlwollend berücksichtigen.

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#15
 Von 
Jasel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber schlecht wenn sein führerschein ganz weggenommen wird
kann das eigentlich passieren??

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#16
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Hast Du Dir meinen Link angeschaut? Ja, die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, muß aber nicht. Das ist von den genauen Umständen und der Höhe des Schadens abhängig.

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#17
 Von 
Jasel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

nehmen wir an, die höhe beträgt normalerweise 3.000 euro.... von einem gutachter wird der preis immer teuerer bewertet, also insgesammt ca. 5.000 euro?! man hat sich zwar gestellt (jedoch nicht innerhalb 24 std) aber immerhin... wie kann ungefähr das urteil lauten??

liebe grüsse
jasel

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>> von einem gutachter wird der preis immer teuerer bewertet

:???: :???: :???:

warum soll das so sein??

-----------------
" Ich hab keine Ahnung :( "

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#19
 Von 
Jasel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, weil es braucht nur bei einer tür eine beule zu sein, welche man ausbeulen kann, und schon wird das so bewertet, dass eine tür komplett erneuert werden soll!!!
deshalb...
und ausbeulen kostet natürlich
weniger als eine tür!!!!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Eine neue Tür kann da auch preiswerter sein. Der Arbeitsaufwand für Ausbeulen, Spachteln und lackieren ist immens. Eine Tür ist dagegen schnell getauscht. Arbeitszeit ist in Deutschland sehr teuer.

Ein Gutachter kennt sich schon mit der Materie aus.

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#21
 Von 
Jasel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

"Ein Gutachter kennt sich schon mit der Materie aus. "

das ist ja klar!! er macht seine arbeit!!
aber er wählt nicht immer die preiswertenden
dinge aus! ich spreche aus erfahrung.

interessieren tut es mich aber jedoch
immernoch was meine straffe angeht

"von einem gutachter wird der preis immer teuerer bewertet, also insgesammt ca. 5.000 euro?! man hat sich zwar gestellt (jedoch nicht innerhalb 24 std) aber immerhin... wie kann ungefähr das urteil lauten??"

mein kollege hat wegen diesen unfal ein rat gekriegt, zu einem guten anwalt zugehen, weil das ganze auch sein kann, dass es keine fahrerflucht war?!
ich finde schon dass es fahrerflucht ist,
ich meine er hat sich nicht nach 24 std gestellt.. und hat sich vom unfallort unerlaubt entfernt!?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

1.) Ein Gutachter ist vereidigt. Wenn er falsche Gutachten erstellt ist er diesen Titel sehr schnell los.

2.) Insbesondere bei einem neuwertigen Fahrzeug ist auch die Wertminderung zu berücksichtigen. Mit einer ausgebeulten Tür erfährt ein solches Fahrzeug eine erhebliche Wertminderung. Mit einer neuen Tür nicht. Auch dieser Umstand ist bei der Schadensbeurteilung zu berücksichtigen.

3.) Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren wegen Unfallflucht einstellen wenn sich der Verursacher innerhalb von 24h selbst stellt und bis dahin noch nicht ermittelt wurde und der Schaden gering ist. Letzteres ist hier nicht der Fall. Das Verfahren kann daher nicht eingestellt werden.

4.) Bezüglich Strafzumessung verweise ich nochmals auf meinen Link.

5.) Ein Anwalt kann die Strafe evtl. etwas nach unten drücken, kostet aber auch Geld. Ob sich das dann rechnet muß Dein Kumpel selbst entscheiden.

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#23
 Von 
Jasel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke. :)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Bitte ;)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Jasel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

danke :rock:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
humpf87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, bin neu hier und in der gleichen Situation.

Zur Sachlage:

Beim Ausparken habe ich ein Auto angetitscht. Ich hab es weder akustisch noch optisch wahrnehmen können, allerhöchstens taktil, aber auch dadurch war mir nicht bewusst, dass es ein Auto war, weil ich da am Bordstein rumhantiert hab. Ich bin nicht mehr in der Probezeit (auch zum "Tat"zeitpunkt nicht).

Es wurden insgesamt 2 Gutachten erstellt: Eins von der Versicherung meiner Mutter und ein "neutrales" vom Gericht. Am 22. ist meine Verhandlung und es ist jetzt schon klar, dass ich verurteilt werde, da sich der Schaden auf 3 einhalb tausend Euro beläuft (ich kann es immer noch nicht fassen...). Es wird vor Gericht nur noch zwischen grob fahrlässigem Entfernen vom Unfallort und vorsätzlichem entschieden.
Ich werde sehr wahrscheinlich nach Jugendstrafrecht behandelt, der Richter soll streng sein.

Jetzt meine Fragen, die mich nicht mehr schlafen lassen:

1. Der Anwalt wurde mir von der Versicherung gestellt, die auch den Schaden übernommen hat. Heißt das, dass ich im Falle einer Verurteilung (worauf das Ganze ja hinausläfut) sowohl den Schaden als auch die Anwaltskosten bezahlen muss? Wie hoch sind IN ETWA Anwaltskosten?

2. Wie ist das mit den Gutachten? Muss ich die etwa auch beide bezahlen? Sind die nicht *******eteuer..Ich habe grade mein Abitur gemacht, habe also kein Einkommen, auch in nächster Zeit nicht, weil ich eigentlich vorhatte, zu studieren. Ich könnte heulen.

3. Wie hoch sind die Gerichtskosten bzw. so alles drumherum, ws man eben so alles zahlen muss, sprich:

4. Mit wieviel Schulden geh ich da in etwa raus?


Ansonsten interessiert mich noch das allgemeine Strafmaß. Führerschenientzug ist klar, das dürfte aber nicht mehr soo lange sein, hab ihn ja schließlich schon seit Dezember weg. Punkte interessieren nicht, da die irgendwie eh wieder verfallen, hat mir der Anwalt irgendwie erklärt. Aber was ist mit den Sozialstunden? Kann ich mit 30, 90 oder gar 300 Sozialstunden rechnen? Kann ich mit der Jugendgerichtshilfe zusammen besprechen, wo ich die mache oder macht der Richter einen konkreten Vorschlag bzw. "Befehl"?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Zu 1.) Wieso stellt Dir die Versicherung einen Anwalt? Kann es sein, dass es in diesem Prozeß um zivilrechtliche Forderungen geht, und Du zusammen mit der Versicherung verklagt wurdest? Oder hast Du über die gleiche Versicherungsgesellschaft eine Rechtsschutzversicherung?

Zu 2.) Wenn es Gutachten waren, die klären sollten ob es zu einem Unfall mit Deinem Fahrzeug gekommen ist, dann sind sie Bestandteil der Verfahrenskosten. Im Falle eines Schuldspruches sind die Verfahrenskosten üblicherweise vom Verurteilten zu tragen. Im Jugendstrafrecht wird mitunter aber von der Auferlegung der Verfahrenskosten abgesehen. Dann zahlt die Staatskasse den Spaß.

Zu 3+4) Keine Ahnung, da meine Kristallkugel runtergefallen ist und nun leider einen Sprung hat.

Dir muß nachgewiesen werden, dass Du den Unfall tatsächlich bemerkt hast. Nur dann hast Du Dich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht. Im Falle einer Verurteilung und bei Anwendung des Jugendstrafrechts werden es wohl so um die 20 Sozialstunden werden. Die Fahrerlaubnis wird entzogen und eine Sperrfrist von 6-10 Monaten verhänt werden.

Noch eine gute Nachricht: Sollte Dir die Fahrerlaubnis entzogen werden gibt es zum Trost keine Punkte in Flensburg.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sanja898
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Ich bin beim rückwärts ausparken, leider einem anderem vorne rangefahren.
Dies habe ich bemerkt, und bin auch ausgestiegen(der Besitzer es anderen Autos war nicht da)
Doch leider war ich so in Panik das ich nur das Auto meines Vaters( mit dem ich unterwegs war) angeschaut habe, und auch gar nicht daran gedacht habe dem Beschädigten eine Nachricht zu hinterlassen.
Einen Tag später stand bei mir Abends die Polizei und sagte ich habe Fahrerflucht gegangen.(Sontag Abends)
Weiß nicht genau wie hoch der Schaden des andere ist, schätze ihn aber nicht sehr hoch ein, da an meinem Auto nur ein paar Krazer sind und die Halterung vom Bumper bisschen abgebrochen sind.
Kann mir bitte jemand sagen was mich da erwartet?
Dazu muss ich sagen, dass ich noch in der Probezeit bin,
Schüler und noch kein Einkommen.
Was passiert mit meinem Führerschein?Kommt es zur Verhandlung und wie teuer wird das ganze ungefähr?
Danke schon im Voraus

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Wie alt bist Du? Vermutlich kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dann gibt es Sozialstunden statt einer Geldstrafe. Außerdem wird es bei Anwendung des Jugendstrafrechts eine Gerichtsverhandlung geben. Die Höhe der Strafe ist u. a. vom verursachten Schaden abhängig. Ohne diese Information ist eine realistische Einschätzung nicht möglich.

Steht für die Polizei eigentlich fest, dass Du gefahren bist? denn das müßte Dir nachgewiesen werden.

Eventuell könnte es interessant sein den Fremdschaden aus eigener Tasche zu tragen, da die Versicherung den Schaden zwar regulieren muß, aber bis zu 2500€ Regreß nehmen wird. Selbst bei einem Schaden von weniger als 2500€ würde der Versicherungsvertrag hochgestuft.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ganz vergessen:
7 Punkte gibt es noch, und Du mußt ein Afbauseminar besuchen. Das kostet nochmal ca. 250-350€. Die Probezeit wird um weitere 2 auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

0x Hilfreiche Antwort

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