ARAG Aktiv-Rechtsschutz Premium - Dieselskandal - Versicherung verweigert Deckung

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Serviceman
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
ARAG Aktiv-Rechtsschutz Premium - Dieselskandal - Versicherung verweigert Deckung

Hallo zusammen.

Ich habe mir am 21.02.15 einen BMW 320 D gebraucht gekauft. Das war lange davor bevor die Dieselaffäre an die Öffentlichkeit gelangte. Am 27.09.2015 habe ich dann eine ARAG Aktiv-Rechtsschutz Premium Versicherung abgeschlossen. Versicherungsbeginn war demnäch 27.09.15 also nach dem Kaufdatum des Autos aber lange bevor die Dieselsache bekannt wurde. Nun wollte ich gegen BMW vorgehen und die Aussichten auf einen Schadenersatz stehen sehr gut. Ich habe deshalb mit einem Anwalt gesprochen und dieser hat bei der ARAG eine Deckung für dieses Vorgehen beantragt. Die ARAG hat mit daraufhin einen Brief geschrieben in dem die Deckung verweigert wird. Im Brief steht folgende Begründung:

Sehr geehrter Herr XY
mit unserem Rechtsschutz helfen wir Ihnen in einer Vielzahl von rechtlichen Angelegenheiten. Für den jetzt gemeldeten Fall können wir jedoch keine Kosten übernehmen. Gerne erläutern wir Ihnen die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben.
Der Versicherungsfall ist bereits vor Vertragsbeginn eingetreten.
Maßgeblich für die Entscheidung, ob Versicherungsschutz besteht, ist das Datum des Versicherungsfalles. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie als Versicherungsnehmer selbst, ein Gegner oder ein Dritter begonnen haben oder begonnen haben sollen, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen. Liegt dieser Verstoß - wie in Ihrem Fall - vor Beginn des Rechtsschutzvertrages, besteht kein Kostenschutz.

Als ich die Versicherung abgeschlossen habe wusste doch gar niemand vom dem Dieselskandal. Wenn ich etwas davon gewusst hätte hätte ich doch das Auto gar nicht gekauft. Die Versicherung habe ich damals eigentlich wegen dem Rechtschutz im beruflichen Bereich abgeschlossen und nicht wegen dem Auto.

Hat die Versicherung wirklich das Recht diese Deckung zu verweigern?

Mit freundlichen Grüßen
Serviceman


-- Editiert von Serviceman am 17.01.2020 09:32

-- Editiert von Serviceman am 17.01.2020 09:33

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Serviceman):
Als ich die Versicherung abgeschlossen habe wusste doch gar niemand vom dem Dieselskandal.

Irrelevant laut Versicherung. Denn die Versicherung schreibt ja
Zitat (von Serviceman):
begonnen haben oder begonnen haben sollen, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen.

Das bedeutet, das dieser Verstoß bereits mit der Programierung der Software begonnen hat - also ca. 1 Jahr bevor das Auto auf dne Markt kam ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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