Abrechungsfrage Glasschaden am PKW

21. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Alibi081
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Abrechungsfrage Glasschaden am PKW

Guten Tag,

ich hätte mal eine konkrete Frage wegen eines Glasschadens an meinem PKW. An meinem Fahrzeug müsste die Frontscheibe ausgetauscht werden. Ich bin Teilkaskoversichert, habe keine Werkstattbindung und 150€ Selbstbeteiligung zu tragen.

Eine von mir zwecks Reparatur angefragte Werkstatt sagte zu mir, dass ich eine Abtretungserklärung unterzeichnen müsste und die Werkstatt würde dann direkt mit der Versicherung abrechnen. Die 150€ Selbstbeteilung müsste ich direkt an die Werkstatt bezahlen. Der Restbetrag würde über die Versicherung abgewickelt werden.

Hierzu nun meine Frage: Ist das der richtige Weg? Müsste sich die Werkstatt nach der von mir unterzeichneten Abtretungserklärung nicht den gesamten Rechnungsbetrag inkl. der Selbstbeteilung von der Versicherung überweisen lassen? Und müsste ich die 150€ Selbstbeteilung nicht erst nach schriftlicher Aufforderung meiner Versicherung an diese übeweisen?

Vielen Dank für Ihre Hilfestellungen!

Mit freundlichen Grüßen

KieFrag

-- Editiert von KieFrag01 am 21.03.2021 12:40

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16 Antworten
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#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)


Zitat (von KieFrag01):
Die 150€ Selbstbeteilung müsste ich direkt an die Werkstatt bezahlen. Der Restbetrag würde über die Versicherung abgewickelt werden.

Hierzu nun meine Frage: Ist das der richtige Weg?


Ja, das ist der richtige Weg.


Zitat (von KieFrag01):
Müsste sich die Werkstatt nach der von mir unterzeichneten Abtretungserklärung nicht den gesamten Rechnungsbetrag inkl. der Selbstbeteilung von der Versicherung überweisen lassen?



Nein, denn deine vertragliche Vereinbarung mit deiner VS lautet: " wir bezahlen ............ abzüglich der vereinbarten SB in Höhe von ..... " oder so ähnlich.


Zitat (von KieFrag01):
Und müsste ich die 150€ Selbstbeteilung nicht erst nach schriftlicher Aufforderung meiner Versicherung an diese übeweisen?


Nein, denn deine VS ersetzt dir nur den vertraglich vereinbarten Schaden der dir entstanden ist. Die VS ist weder Auftraggeber noch hat sie irgendetwas mit der Werkstatt zu tun. Im Prinzip müsstest du denn Auftrag erteilen, die Rechnung bezahlen und diese dann anschließend bei deiner VS einreichen. Diese würde dir dann die Kosten abzüglich der SB ersatten.

Die Abtretungserklärung kürzt nur denn Vorgang ab.

Zitat (von KieFrag01):
die Werkstatt würde dann direkt mit der Versicherung abrechnen.


Bedenke aber, wenn die VS unberechtigte Kürzungen vornimmt, bist du nach wie vor Auftraggeber und Schuldner der Werkstatt.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alibi081
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort zu dem Thema. Ich hätte nochmal eine Nachfrage:

Zitat (von charlyt4):
Bedenke aber, wenn die VS unberechtigte Kürzungen vornimmt, bist du nach wie vor Auftraggeber und Schuldner der Werkstatt.


Wie genau ist das zu verstehen? Ist damit gemeint, dass die Versicherung einen gemeldeten Schaden nicht anerkennt und ich dadurch die angefallenden Werkstattkosten zur Beseitigung des Schadens von bis zu 100% übernehmen muss?

Mit freundlichen Grüßen


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von KieFrag01):
Zitat (von charlyt4):
Bedenke aber, wenn die VS unberechtigte Kürzungen vornimmt, bist du nach wie vor Auftraggeber und Schuldner der Werkstatt.



Zitat (von KieFrag01):
Wie genau ist das zu verstehen? Ist damit gemeint, dass die Versicherung einen gemeldeten Schaden nicht anerkennt und ich dadurch die angefallenden Werkstattkosten zur Beseitigung des Schadens von bis zu 100% übernehmen muss?



Nein, in der Regel holt man sich ja vorab eine Rep. Freigabe der Versicherung.

Die Versicherungen kürzen aber dann in der Regel sehr gerne die eingegangene Rechnung.
Z.B. mit der schwachsinnigen Begründung dass der durchschnittliche Preis für den Tausch der WSS für dieses Fahrzeug niedriger ist als der Rechnungsbetrag oder dass Ersatzteilaufschläge nicht bezahlt werden usw. usw..



gruß charly




-- Editiert von charlyt4 am 21.03.2021 14:30

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

gelöscht


-- Editiert von epoeri am 21.03.2021 17:34

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alibi081
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich hätte doch noch einmal eine eher theoretische Frage zu dem oben eingangs aufgeführten Thema.

Wie würde sich eigentlich die Rechtslage gestalten, wenn die Werkstatt, welche von mir mit dem Austausch der Scheibe geauftragt worden ist, während / nach Beginn der Arbeiten feststellt, dass das Glasschaden / Schaden an der Windschutzscheibe nicht mehr repariert werden kann (also auch nicht durch den Austausch durch eine neue Scheibe)? Bestände dann eigentlich die Möglichkeit, von der Versicherung zumindest den konkreten Schadensbetrag erstattet zu bekommen und den Schaden unrepariert zu lassen?

Mit freundlichen Grüßen
KieFrag01

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von KieFrag01):
Bestände dann eigentlich die Möglichkeit, von der Versicherung zumindest den konkreten Schadensbetrag erstattet zu bekommen und den Schaden unrepariert zu lassen?

Klar, das ganze nennt sich "fiktive Abrechnung".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Alibi081
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo noch einmal,

ich habe doch noch einmal 2 Fragen zu diesem Versicherungsthema:

- Wenn die 150€ Selbstbeteiligung in Bar vor Ort bei Abholung des Fahrzeuges bei der Reparaturwerkstatt entrichtet werden müssen, ist diese Werkstatt eigentlich dazu verpflichtet, für die 150€ eine Quittung auszustellen (damit ich den Nachweis auch gegenüber der Versicherung habe, dass die 150€ bereits bezahlt wurden), oder kann sie darauf verzichten?

- Muss die Abtretungserklärung eigentlich zwingend vom Versicherungsnehmer unterzeichnet werden und bspw. nicht von der Tochter, die das Auto sonst fährt (Beispiel: Der PKW ist auf Person A zugelassen und Person A ist auch gleichzeitig Versicherungsnehmer. Person A fährt das Auto allerdings sehr selten bis gar nicht, sondern Person B, welche die Tochter ist).

Besten Dank für eure Beteiligungen.

Viele Grüße
KieFrag01

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von KieFrag01):
Wenn die 150€ Selbstbeteiligung in Bar vor Ort bei Abholung des Fahrzeuges bei der Reparaturwerkstatt entrichtet werden müssen, ist diese Werkstatt eigentlich dazu verpflichtet, für die 150€ eine Quittung auszustellen (damit ich den Nachweis auch gegenüber der Versicherung habe, dass die 150€ bereits bezahlt wurden), oder kann sie darauf verzichten?


Die Frage ob sie darauf verzichten kann stellt sich doch gar nicht. Wenn du 150€ bar bezahlst, hast du Anspruch auf eine Quittung.

Zitat (von KieFrag01):
- Muss die Abtretungserklärung eigentlich zwingend vom Versicherungsnehmer unterzeichnet werden


Nein, die Tochter kann die Reparatur auch im Auftrag des VN beauftragen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Alibi081
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich hätte doch noch einmal eine Frage zu diesem Thema. Die Werkstatt stellt zwei Rechnungen aus.

Die eine Rechnung ist die Rechnung, die nach der Unterzeichnung der Abtretungserklärung auch an die Versicherung geht und über die die Werkstatt auch abrechnet. Auf dieser Rechnung sind ausschließlich alle Kostenpositionen aufgeführt, die mit dem direkten Scheibenaustausch zu tun haben (bspw. der Kaufpreis der Scheibe, Klebstoff, umweltplakette etc.).

Die zweite Rechnung ist die Rechnung, auf der die evtl. Notwendigen Rahmenkarosseriearbeiten vermerkt sind, die zwar selbst nicht zur Beschädigung der Scheibe beigetragen haben, die u.U. aber erst erledigt werden mussten, damit eine neue Frontscheibe sauber und vernünftig eingesetzt werden kann. Diese Rechnung wird vom Kunden komplett selbst bezahlt und geht nicht an die Versicherung.

Meine Frage wäre nun, auf welcher der beiden Rechnungen die bereits vor Ort bezahlte Selbstbeteiligung von 150eur auftauchen muss. Und wie genau müssen diese 150eur auf der Rechnung angegeben werden (Brutto oder Netto)?

Vielen Dank und viele Grüße
KieFrag01

-- Editiert von KieFrag01 am 14.04.2021 21:28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von KieFrag01):
Meine Frage wäre nun, auf welcher der beiden Rechnungen die bereits vor Ort bezahlte Selbstbeteiligung von 150eur auftauchen muss.

Wenn überhaupt, dann auf der Rechnung an die Versicherung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Alibi081
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn überhaupt, dann auf der Rechnung an die Versicherung.


Ich habe gerade nochmal meinen Text ergänzt.

Warum kann dieser Betrag nicht auf der anderen Rechnung auftauchen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von KieFrag01):
Warum kann dieser Betrag nicht auf der anderen Rechnung auftauchen?


Wenn die Versicherung eine Rechnung bekommt und diese nicht bereits um die Selbstbeteiligung reduziert ist, wird sie den Rechnungsbetrag abzüglich 150,00 Euro Selbstbeteiligung erstatten und die Werkstatt würde sich wieder an dich wenden, weil ihr 150,00 Euro fehlen.

Auf der Rechnung, die du selbst trägst hat eine Selbstbeteiligung, die mit der Versicherung vereinbart ist, doch gar nichts verloren?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat:
Warum kann dieser Betrag nicht auf der anderen Rechnung auftauchen?


Weil das Unsinn wäre.

Sagen wir, der Scheibentausch kostet 1000 Euro.
Dann gibts eine Rechnung über 1000 Euro.
150 Euro davon zahlst du, 850 Euro deine Versicherung. Aber eine Rechnung.
Dann passt die Buchhaltung.

Warum sollten die 150 Euro dann auf irgendeiner anderen Rechnung auftauchen?

-- Editiert von Sunrabbit am 15.04.2021 14:54

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alibi081
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Beteiligungen. Ich würde in diesem Beispiel jetzt davon ausgehen, dass die Rechnung, welche die Werkstatt bei der Versicherung einreicht, bereits um die 150€ Selbstbeteiligung reduziert ist.

Die Reduzierung in Höhe von 150€ ist aber auf der Rechnung nicht explizit als Einzelposten vermerkt, sondern der Gesamtpreis ist einfach um 150€ reduziert. Der Gesamtpreis ergibt sich trotzdem schlüssig aus den aufgeführten Einzelpositionen.

Viele Grüße
KieFrag

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von KieFrag01):
Ich würde in diesem Beispiel jetzt davon ausgehen, dass die Rechnung, welche die Werkstatt bei der Versicherung einreicht, bereits um die 150€ Selbstbeteiligung reduziert ist.


Wenn das aber nicht ersichtlich ist aus der Rechnung oder zumindest ein Anschreiben dabei ist, wo das drin steht, dann wird die Versicherung nochmal 150,00 Euro abziehen.

Geht dir darum, dass die 150,00 Euro bei der REchnung abezogen werden soll, wo du selbst zahlen musst? Um die 150,00 Euro zu sparen? Aber ich frage mich wie das gehen soll.

Wenn die eingereichte wirklich die bereits reduzierte Rechnung ist, dann will die Werkstatt die 150,00 Euro die du zahlst wohl nicht mehr bei deiner anderen Rechnung nochmal "abziehen", sonst mach die Werkstatt ja miese, weil sie bei beiden Rechnungen 150,00 Euro abzieht.

Und wenn es nicht, die bereits reduzierte Rechnung ist, dann ist es ein Betrug.

Also lass es lieber.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von KieFrag01):
Die Reduzierung in Höhe von 150€ ist aber auf der Rechnung nicht explizit als Einzelposten vermerkt,


Es gibt keine Reduzierung !

Es gibt nur eine Rechnung. Von der Rechnungsumme bezahlst du 150€ und den Rest die Versicherung - Punkt!

Zitat (von KieFrag01):
Die Reduzierung in Höhe von 150€ ist aber auf der Rechnung nicht explizit als Einzelposten vermerkt, sondern der Gesamtpreis ist einfach um 150€ reduziert.


Dann hat scheinbar der Lehrling Serviceberater gespielt. Die VS wird von dem Rechnungsbetrag dann einfach 150€ SB abziehen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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Und jetzt?

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