Unsere Katze hat die Motorhaube unseres Nachbarn zerkratzt.
Das deckt die Privathaftpflicht ab. Der Nachbar will das Auto nicht in die Werkstatt bringen und die Motorhaube tauschen und lackieren, weil das 1.200 Euro kosten würde.
Er freut sich, wenn wir ihm 500 € geben, denn das ist der Wertverlust beim Weiterverkauf.
Wie geht die Versicherung damit um? Benötigt der Versicherer die Quittungen der Werkstatt oder zahlen sie einfach 500 €, weil es für alle Beteiligten am günstigsten ist?
Katze zerkratzt Auto
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
ZitatDer Nachbar will das Auto nicht in die Werkstatt bringen und die Motorhaube tauschen und lackieren, :
Das muss er auch nicht.
Zitatweil das 1.200 Euro kosten würde. :
Dann hätte er darauf auch ohne Reparatur Anspruch; abzüglich der Mehrertsteuer.
ZitatWie geht die Versicherung damit um? :
Das sollte man die VS fragen.
ZitatBenötigt der Versicherer die Quittungen der Werkstatt :
Keine Ahnung. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
Zitatoder zahlen sie einfach 500 €, weil es für alle Beteiligten am günstigsten ist? :
Wie sollen wir das wissen. Anspruch hätte er bei fiktiver Abrechnung auf die netto Reparaturkosten plus Gutachten/Kostenanschlag.
Euch würde ich raten, dass ihr dieses Angebot des Nachbarn eurer Versicherung vorlegt und dort nachfragt, wie ihr weiter vorgehen sollt. Mit 500 EUR kommt die Versicherung nämlich richtig günstig aus der Sache raus.
Eurem Nachbarn würde ich raten einen Gutachter kommen zu lassen, den Schaden zu bewerten und das der Versicherung einzureichen. Da kommt nämlich mehr bei rum als die 500 EUR, die er will.
Problematisch kann allenfalls der Punkt sein, ob es sich beim Schadenfall tatsächlich um ein versichertes Risiko handelt.
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Wir bedanken uns herzlich für die Ratschläge.
Unser Nachbar möchte noch ein paar Wochen abwarten ob unsere Katze wieder auf seinem Auto springt, bevor es zur Schadenmeldung kommt.
Falls unser Nachbar einen Gutachter kommen lässt, wissen Sie, wer den Gutachter bezahlen muss ?
ZitatUnsere Katze hat die Motorhaube unseres Nachbarn zerkratzt. :
Die Beweisführung diesbezüglich dürfte interessant werden ...
ZitatDas deckt die Privathaftpflicht ab :
Den Optimismus teile ich nicht.
ZitatUnser Nachbar möchte noch ein paar Wochen abwarten ob unsere Katze wieder auf seinem Auto springt, bevor es zur Schadenmeldung kommt. :
Das hat er aber nicht zu entscheiden.
sollte man mal lesen, was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen / Versicherungsbedingungen findet.
Vermutlich wird man dann feststellen, das man den Schaden schon längst hätte melden müssen ...
ZitatFalls unser Nachbar einen Gutachter kommen lässt, wissen Sie, wer den Gutachter bezahlen muss ? :
In der Regel der Nachbar als Auftraggeber, denn die wenigsten Gutachter warten bis Versicherung / Gericht entschieden haben.
Ob das dann die Versicherung übernehmen müsste, wird sich später herausstellen ...
Wobei ich an Stelle des Nachbarn keinen Gutachter sondern einen ausgebildeten Sachverständigen nehmen würde.
Das eine Katze Kratzer im Autolack hinterlässt, ist ziemlich selten....
Wenn die Katze tatsächlich den Schaden verursacht hätte, dann würde die PHV das sicher übernehmen.
Seit Jahren laufen, springen und liegen Nachbars Katzen auf unseren Autos.
Bis jetzt genau null Kratzer.
Wie soll das denn passiert sein?
ZitatSeit Jahren laufen, springen und liegen Nachbars Katzen auf unseren Autos. :
Rechtlich gesehen hat das so ziemlich null Relevanz... dass 1.000 Katzen auf Autos liegen, schließt nicht aus, dass es bei einer zu einer Beschädigung kommen könnte.
ZitatWie soll das denn passiert sein? :
Es gibt zum einen die Möglichkeit, dass die Katze mit ihren Krallen über den Lack "kratzen", was Katzen auch gerne mal tun, wenn sie sich genüsslich räkeln z.B.
Es könnte zum anderen aber auch etwas "an den Pfoten", "zwischen den Ballen", "im Fell an der Pfote" hängen, das Schäden verursacht (kleine Steinchen, Sand o. ä.).
ZitatUnsere Katze hat die Motorhaube unseres Nachbarn zerkratzt. :
Das ist doch die entscheidende Frage: War es tatsächlich eure Katze?
Welche (objektiven) Nachweise hat der Nachbar diesbezüglich?
Ein "die Katze läuft da öfter drüber" ist keiner.
Falls es da nämlich keine gibt wage ich mal zu behaupten, dass die Versicherung nicht zahlen wird. Egal welche.
.
-- Editiert von HeHe am 20.05.2022 09:18
ZitatEs gibt zum einen die Möglichkeit, dass die Katze mit ihren Krallen über den Lack "kratzen", was Katzen auch gerne mal tun, wenn sie sich genüsslich räkeln z.B. :
Richtig. Nur wäre es mir neu, dass die Krallen der Katzen härter sind als ein Lack in ordnungsgemäßem Zustand.
Zumindest, wenn es kein Oldtimer / Youngtimer ist.
ZitatNur wäre es mir neu, dass die Krallen der Katzen härter sind als ein Lack in ordnungsgemäßem Zustand. :
Das kommt auf die Definition von "Schaden" an. Katzenkrallen können durchaus Spuren im Lack hinterlassen, die kann man aber meist wegpolieren. Technisch mag es dann kein Lackschaden sein, aber da polieren nichts anderes als die oberste minimale Schicht des Lacks "abzutragen" war es ja doch irgendwie ein "Schaden". Wie gesagt, Definitionsfrage.
Auch hier sind einige Katzen nachts als Freigänger unterwegs und auch auf den geparkten Autos ...
ABER - es wurde nie etwas beschädigt. ABER - wir haben hier auch lustige Marder ... wenn die über glatte Flächen TOBEN und abrutschen ... (sind die Katzen da, lässt sich kein Marder blicken bzw snd morgens neuerdings keine Tapser mehr auf Autodächern und Motorhauben ...:-)
Kratzer im Lack können auch entstehen, will jemand die gefundenen Tapsen vom Lack abwischen (Eigentor!) ...
ZitatUnser Nachbar möchte noch ein paar Wochen abwarten :
Das wäre dann von Eurer Seite aus eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung, die die Versicherung von der Leistung befreit.
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