Verkehrsunfall - Straftatt

14. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
gameboyer
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Verkehrsunfall - Straftatt

Hallo liebe 123recht Gemeinde,

mir ist eben ein Brief von der Polzei in den Briefkasten geflattert. Welcher folgenden Beschuldigungen zum Gegenstand hat.

Verkehrunfall -Straftat / Gefährlicher Eingriff i. d StrVerk/ Nötigung im StrVerk / fahrlässige Körperverletzung / verdacht unerlaubtes Entfernen vom Unfallortm/ Vertoß Tierschutzgesetzt

Da es mir nun auf der Seele brennt und ich erst am Montag meine Rechtschutz erreiche und unterschiedliche Angaben hierzu im Inet finde, wollte ich kurz wissen, ob in solchen fälle die Standard Verkehrsrechtschutz greift? Klar sollte ich das Verfahren verlieren sofern es überhaupt so weit kommt und nicht eingestellt wird , bezahle ich nur den gegnerischen Anawalt + Gerichtskosten u. etwaige Schadenerstatzansprüche dann meien KFZ Hapftpflicht -korrekt?

Danke euch vorab und VG

Probleme mit der Versicherung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von gameboyer):
und unterschiedliche Angaben hierzu im Inet finde, wollte ich kurz wissen, ob in solchen fälle die Standard Verkehrsrechtschutz greift?

Da schaut man nicht ins Internet, sondern einfach in seine vertraglichen Vereinbarungen. Dort pflegt regelmäßig zu stehen wann die Versicherung was genau leistet.



Zitat (von gameboyer):
Klar sollte ich das Verfahren verlieren sofern es überhaupt so weit kommt und nicht eingestellt wird , bezahle ich nur den gegnerischen Anawalt + Gerichtskosten u. etwaige Schadenerstatzansprüche dann meien KFZ Hapftpflicht -korrekt?

Falsch, dann bezahlt man auch die Geldstrafe und alle Kosten für Entzug des Führerschein / der Fahrerlaubnis, MPU etc.
Dazu ist es möglich, das die KFZ Versicherung auch noch mit Regressforderungen kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Bezahlen RSVen überhaupt bei vorsätzlichen Straftaten? Und außer der fahrlässigen KV werden hier nur vorsätzliche Straftaten vorgeworfen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
gameboyer
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Das steht in meiner Police:

) Straf-Rechtsschutz
- für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. (Das ist eine Straftat, die die Verletzung der
Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder
Geldstrafe bedroht ist.)
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet,
uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird (Ein Verbrechen ist eine Straftat, die im Mindestmaß
mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist).
- für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen außerhalb des Verkehrsbereichs vorgeworfen wird. (Vergehen sind
Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind. Demgegenüber sind
Verbrechen Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind).
Sie haben Versicherungsschutz wenn Ihnen ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird.
Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie nicht wegen
vorsätzlichen Verhaltens rechtskräftig verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während
des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
Im folgenden Fall haben Sie also keinen Versicherungsschutz:
- Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
- Sie werden wegen eines vorsätzlichen Verhaltens verurteilt.
Ausnahme: Sind Sie Polizist? Dann haben Sie zunächst auch Versicherungsschutz, wenn Ihnen in Ausübung Ihrer amtlichen oder
dienstlichen Tätigkeit für ihren Dienstherrn ein Vergehen vorgeworfen wird, das nach dem Gesetz nur vorsätzlich begangen werden kann
(z.B. Freiheitsberaubung).
Wenn ein Gericht rechtskräftig feststellt, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen
Kosten zu erstatte

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Ihnen werden diverse vorsätzliche Vergehen vorgeworfen - der Rechtsschutz kann also nicht in Anspruch genommen werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ihnen werden diverse vorsätzliche Vergehen vorgeworfen


Nun mach ihm mal nicht ganz so viel Angst,

Nur die Nötigung wäre vorsätzlich, zur Unfallflucht steht "Verdacht auf" und der Rest ist nicht einstufbar.

Berry

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Es wird immer wegen "Verdacht auf" ermittelt. Und natürlich sind das mit Ausnahme der KV alles vorsätzliche Taten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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