Die Definition des Leitenden Angestellten
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Definition, Leitende Angestellte, Arbeitsvertrag, TarifverträgeWie definiert sich der Leitende Angestellte?
• Leitender Angestellter ist, wer nach dem Arbeitsvertrag und der Stellung im Unternehmen/Betrieb:
- zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist,
- oder Generalvollmacht oder Prokura hat,
- oder sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens/Betriebes von Bedeutung sind, insbesondere wenn die Entscheidungen weisungsfrei getroffen werden.
• Die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis muss sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis bestehen. Sie darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein.
• Für das Arbeitsverhältnis eines leitenden Angestellten bestehen die im Folgenden aufgeführten Besonderheiten bei der Arbeitszeit, dem kollektivem Arbeitsrecht sowie im Kündigungsschutzrecht.
• Leitende Angestellte sind von den Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes befreit. Sie haben nur Anspruch auf Bezahlung von Überstunden, wenn sie tariflich oder nur geringfügig über Tarif bezahlt werden.
• Das Betriebsverfassungsgesetz findet zum weit überwiegenden Teil auf leitende Angestellte keine Anwendung. Sie haben bei Betriebsratswahlen weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht.
• In Betrieben mit mehr als zehn leitenden Angestellten können diese einen Sprecherausschuss wählen. Über diesen können Mitbestimmungsrechte geltend gemacht werden.
• Leitende Angestellte unterliegen nicht den Tarifverträgen. Sie haben sich in besonderen Organisationen zusammengeschlossen, deren Dachorganisation die „Union Leitender Angestellte" ist.