Das neue Kindschaftsrecht - Worum es geht
Mehr zum Thema: Familienrecht, Kindschaftsrecht, Sorgerecht, UmgangsrechtDie wichtigsten Änderungen im Überblick
Am 01. Juli 1998 sind das Kindschaftsrechtsreformgesetz, Kindesunterhaltsgesetz und Beistandsschaftsgesetz, am 01. April das Erbschaftsgleichstellungsgesetz in Kraft getreten.
Unter dem Begriff Kindschaftsrecht werden die Regelungen des BGB zusammengefasst, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen.
Dazu gehören das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht, das Unterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens.
Seit der letzten umfassenden Reform des Kindschaftsrechts (Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge vom 24. Juli 1979) haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse grundlegend geändert. Das zeigt vor allen Dingen die seither gestiegene Zahl der nichtehelichen Geburten.
Durch das Grundgesetz wird der Gesetzgeber verpflichtet, nichtehelichen Kindern die gleichen Bedingungen für ihre Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie ehelichen Kindern.
Das Reformpaket verfolgt deshalb das Ziel, die bisher unterschiedlichen Regelungen für eheliche und nichteheliche Kinder zu vereinheitlichen. Die Begriffe "eheliche" und "nichteheliche" Kinder werden aus der Gesetzessprache gestrichen, um Statusunterschiede zu beseitigen und auch den Familienzusammenhalt in nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu fördern.
Außerdem soll die Rechtsstellung von Eltern und Kindern gestärkt und vor staatlichen Eingriffen geschützt werden.
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