Hotel schlecht, was gilt als Beweis?

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Smartphones oder Handys sind neben Zeugen gute Möglichkeiten, einen Reisemangel zu dokumentieren

Frage: Ich hatte online ein 4-Sterne-Hotel gebucht und wurde dann in ein 3-Sterne-Hotel einquartiert. Mit meinem Smartphone habe ich Bilder und Filme gemacht und damit auch Zeugen dokumentiert. Sind das gültige Beweise, um den Reisepreis nachträglich mindern zu können?

123recht.de: Fotos oder Videoaufnahmen eignen sich sehr gut, um einen Reisemangel dokumentieren und später auch nachweisen zu können. Ein Smartphone ist dazu genauso geeignet wie eine Kamera. Am besten ist, wenn Sie zusätzlich noch Zeugen haben, die den Mangel ebenfalls bezeugen können. Wichtig ist außerdem, dass Sie vor Ort den Mangel beim Reiseleiter anzeigen und Abhilfe verlangen. Ohne Anzeige und Abhilfeverlangen gibt es keine nachträgliche Preisminderung! Sie müssen dem Reiseveranstalter mit der Mängelanzeige Gelegenheit geben, den Fehler zu beheben.

Von 123recht

Frage: Und wenn der Reiseveranstalter mich dann umbucht, entfällt dann mein Anspruch auf Minderung des Reisepreises?

123recht.de: Ab der Umbuchung auf das gebuchte oder ein vergleichbares Hotel besteht ja kein Fehler mehr, ab dann können Sie also Ihren Urlaub genießen und haben keinen weiteren Anspruch. Für den Zeitraum bis zur Mängelbehebung haben Sie hingegen einen Anspruch auf Preisminderung und gegebenfalls auch Ersatz für die entgangene Urlaubsfreude in dieser Zeit.