Vorsicht! Abmahnung von Frommer Legal hinsichtlich des Anthony Hopkins-Film The Father
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Die bekannte Abmahnkanzlei Frommer Legal mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The Father“ ab.
The Father ist ein Filmdrama mit Anthony Hopkins, dass im August 2021 in die deutschen Kinos kam und den Umgang mit Demenz thematisiert.


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Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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Was wird von Ihnen verlangt?
Den Abgemahnten gegenüber wird der Vorwurf erhoben, den Film angeblich zum Download bereitgestellt zu haben (sog. FileSharing). Abgemahnt wird dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, die Rechtsverletzung tatsächlich begangen zu haben.
Die Adressaten der Abmahnung werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist aufgefordert. Zudem wird im Interesse der außergerichtlichen Streitbeilegung ein Lizenzschaden geltend gemacht sowie die für die Rechtsverfolgung aufgewendeten Rechtsanwaltskosten.
Insgesamt verlangt Frommer Legal für das angebliche Anbieten des Films „The Father“ die Zahlung von 938,50 EUR.
Wie sollten Sie reagieren?
Auch wenn Sie sich nicht für die Rechtsverletzung verantwortlich zeichnen, kann es sinnvoll sein, die beigefügte Unterlassungserklärung zu modifizieren und abzugeben. Dies kann vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme schützen, die erhebliche weitere Kosten nach sich zieht. Hinsichtlich der Schadenersatzforderung ist es ebenfalls anzuraten, sich Rechtsbeistand zu holen.
Lassen Sie sich hierbei von der Kanzlei Dr. Newerla beraten! Als Fachanwalt für Urheberrecht und Experte im Umgang mit Frommer Legal ist Dr. Newerla genau der richtige Ansprechpartner. Wir erzielen für Sie das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis!
Erste-Hilfe-Tipps
Die kurzen Fristen sollen Sie einschüchtern. Bleiben Sie besonnen und kontaktieren Sie einen Fachanwalt vor Fristablauf! Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren. Sind Sie nicht verantwortlich, prüfen Sie ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt. Unterschreiben Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt. Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen. Kontaktieren Sie die Abmahner nicht. Sie riskieren, sich im Gespräch selbst zu belasten.Kostenloses Erstgespräch nutzen
Nutzen Sie dabei die Möglichkeit, die rechtliche Vorgehensweise in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch (0471/483 99 88 0) zu erörtern. Trifft der Vorwurf nicht zu, ist es möglich die Forderung zurückzuweisen. Gerne können Sie uns auch das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können.
Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zu fairen Festpreisen an.
Handeln Sie mit Unterstützung!
Wir unterstützen Sie gerne beim Vorgehen gegen die Abmahner! Aus jahrelanger Erfahrung mit Abmahnungen kennen wir Waldorf Frommer Rechtsanwälte und wissen, welche Schritte jetzt erforderlich sind.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0

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