Wenn der Anwalt Zeugen bedroht
Mehr zum Thema: Verfahrensrecht, Zeugen, Glaubwürdigkeit, Beweis, GefälligkeitszeugenDie Glaubwürdigkeitslehren in der Praxis
Der Rechtsanwalt hat seinen Prozess ordnungsgemäß vorzubereiten, dazu gehört auch die Beweissicherung. Es ist also völlig in Ordnung, wenn der Anwalt höflich an einen möglichen Zeugen schreibt und nachforscht, ob er zu dieser Sache Angaben machen kann. Davon strikt zu trennen sind Versuche, Zeugen zu beeinflussen oder zu bedrohen.
Die Grenzen anwaltlichen Tuns werden standesrechtlich und berufsrechtlich begrenzt
In einem aktuellen Fall unserer Kanzlei hat ein Kollege versucht, eine für seine Mandantin ungünstige Zeugenaussage dahingehend zu beeinflussen, indem er eine Klage angedroht hat, würde der Zeuge nicht eine vom Anwalt vorgefertigte Erklärung unterschreiben. Dieses Verhalten stellt eine versuchte Nötigung dar. Der Zeuge darf weder gezwungen noch eingeschüchtert werden. Die Beweiswürdigung ist dann Aufgabe des Gerichts.
Die Beweiswürdigungstheorien
Wie erkennt das Gericht, dass ein Zeuge die Wahrheit sagt? Es gibt hier verschiedene Theorien der Glaubwürdigkeitslehre. So spielt die Verhaltensanalyse und die Struktur der Aussage eine wichtige Rolle. Inhalt und Struktur der Aussage sind genauso wichtig wie das Erinnerungsvermögen.
Was unglaubwürdige Zeugen verrät
Zunächst gilt: Ein Zeuge sollte bei seiner Aussage nicht schwitzen, husten oder andere Anzeichen der Unsicherheit zeigen. Seine Schilderung muss das Erlebte plastisch in der Aussage wieder finden. Das Ganze lässt sich mit einem Film vergleichen. Hat jemand einen Film gesehen, kann er den Inhalt wiedergeben, ohne sich anstrengen zu müssen. Im Grunde genommen heißt das, dass der Zeuge die Geschichte ohne Ausschmückungen vortragen kann. Selbst wenn der die Aussage einmal auf eine andere Weise erzählt, bleibt das Ergebnis dasselbe. Wenn ein Zeuge nur bestimmte Dinge weiß, die entscheidungserheblich sind, den Rest aber vergessen hat, ist er in der Regel ein Gefälligkeitszeuge.
Keine Gefälligkeitszeugen benutzen
Fast jeder Mandant hat Freunde, die bereit wären, für ihn falsch auszusagen. Geschulte Richter erkennen so etwas recht schnell und so kann ein Prozess schnell verloren gehen, obwohl Sie eigentlich gewonnen hätten. Stiften Sie niemand zur Falschaussage an, das ist strafbar und macht Sie erpressbar.
Die sinnvolle Vorbereitung eines Prozesses
Sprechen Sie mit ihrem Anwalt und nennen Sie mögliche Zeugen. Die kann der Anwalt anschreiben und höflich um neutrale Auskunft bitten. Das wird vom Gericht akzeptiert, so lange keine Nötigungsversuche im Spiel sind. Wichtig: legen Sie dem Zeugen kein vorbereitetes Schriftstück vor, was er nicht selbst verfasst hat. Es nutzt nichts, wenn der Zeuge dann alles vor Gericht platzen lässt. Es gilt folgende Regel: Zeugen sagen vor Gericht oft völlig anders aus, als Sie es erwarten. Das bedeutet aber auch in der Regel, dass das Gericht dann zu einer richtigen Würdigung kommt.
Falschaussagen können sogar zur Schadensersatzpflicht führen
Bereiten Sie mit Ihrem Anwalt den Prozess gründlich vor. Für Zeugen gilt: Wenn Sie einmal eine schriftliche Aussage für das Verfahren gemacht haben, müssen Sie Sich auch daran halten. Anderenfalls kann Sie der Kläger, wenn er im Vertrauen auf Ihre Aussage geklagt hat, Schadensersatzpflichtig machen. Wir beraten Sie gerne.
Da lachen ja die Hühner im Stall. Was ist den das für eine hinterwäldlerische Psychologie! Vielemehr ist ein Lügensignal, wenn ein Zeuge überbetont selbstsicher und arrogant auftritt! Kurz: es gibt keine Lügensignale!! Das ist das einzige was wahr ist. Was man als Beobachter als Lügensignal wertet hängt von der eigenen Feinsinnigkeit, Erfahrung und Intelligenz ab und von der Person des Zeugen, Beschuldigten usw. natürlich wird ein gerichtserfahrener lügender Zeuge sich sehr viel souveräner verhalten als ein nicht lügendes Mütterlein von hinten den sieben Bergen!
Rechtsfinder