Hallo zusammen, ich hoffe meine Frage kann beantwortet werden.
Es geht hier um die Arbeitszeitberechnung für Berufskraftfahrer, wobei die
meisten Fahrer im Betrieb ( Tagschicht und Nachtschicht ) keine Probleme haben
auf ihre Sollstd. zu kommen. Die Tagfahrer, aber auch einige Nachtfahrer haben keine Probleme mit den Sollstd. Nur ein paar der Nachtfahrer ( Begegnungsverkehr) haben Probleme. Dies liegt Zwangsweise an der Länge der Strecke die zu fahren ist. ( Um Missverständnisse vor zubeugen, es geht expleziet um Arbeitszeit, und nicht um Lenk- und Ruhezeit, die Lenkzeiten werden immer eingehalten )
Im Arbeitsvertrag sind die Arbeitszeiten pro Monat auf 230 Std. geregelt.
Die Buchhaltung rechet 10,61 Std pro Tag, macht somit bei 19 Arbeitstagen 201,59 Std., bei 22 Arbeitstagen 233,42 Std. Überstd. ( alle Std. die über dem Soll liegen) werden jeweils auf einem Zeitkonto gutgeschreiben. Die jeweils im laufenden Jahr, spätestens aber im Jan. des Folgejahres abgefeiert wurden.
Bis Ende letzten Jahres wurde es so gehandhabt, das Minusstd. nicht beachtet wurden. Nun haben ein paar Fahrer die Mitteilung bekommen, das sie Minusstd. auf ihrem Zeitkonto hätten, und das die Arbeitszeit rückwirkend bis 2007 berechnet wurden. Somit hatten auf einmal einige 60 MinusStd. und mehr( bei einem über 200 MinusStd. ) auf ihrem Zeitkonto.
Nun die Frage, ist es überhaupt zulässig bei der Arbeitszeitberechnung so weit zurück zurechnen?
Sind vielleicht irgendwelche Urteile bekannt, wo dieses Thema verhandelt wurde?
Berechnung der Arbeitszeit (Rückwirkend)
24. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 24. Januar 2009 | 18:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung der Arbeitszeit (Rückwirkend)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Januar 2009 | 19:43
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
In manchen TV gibt es Ausschlussfristen. Ob bei euch, kann von hier aus nicht beantwortet werden. Die würden den AG binden. Ansonsten kann er zurückfordern innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren.
Zu der Stundenrechnerei kann ich nicht viel sagen, außer, dass eine Tageswert von > 10 h Arbeitszeit auf jeden Fall dem ArbzG widerspricht. Möglicherweise liegt der Fehler schon in der Handhabung des Durchschnitts. Aber an die Rechnerei müsste wohl ein Spezialist vor Ort ran.
Und jetzt?
Schon
267.984
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten