Guten Tag,
ich hoffe hier einen guten Rat zu bekommen.
AN arbeitet seit 18.01.2021 bei einem großen Fastfood Restaurant, vorwiegend in der Küche.
Der Vertrag war befristet bis 30.06.2021, es wurde aber niemals eine weitere Befristung oder ein neuer Vertrag o.Ä. vorgelegt.
Somit handelt es sich mE nun um einen unbefristeten Vertrag.
Am 14.12.2021 legte sie ein Attest vom Frauenarzt vor, dass eine Schwangerschaft in der 6. Woche existiert, kein Risikoschwangerschaft o.Ä. Am folgenden Tag wurde sie angerufen von einer Vorgesetzten sie soll von Chef ausrichten dass sie ab sofort nicht mehr zur Arbeit kommen soll / darf.. der Chef würde später anrufen um es zu erklären. Bisher erfolgte kein Anruf /eMail oder Schreiben etc.
Sie auf jeden Fall gewillt weiter zu arbeiten und weis nicht wie man jetzt am Besten vorgehen soll.
Habt ihr einen Tipp?
Besten DAnk
"Freigestellt" nach bekanntgabe Schwangerschaft?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Ist ein wenig lange her ...ZitatAm 14.12.2021 :
Und jetzt wartet sie seit 11 Monaten, dass sich jemand meldet?
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Sorry habe mich verschrieben. Meinte 2022. Habe nochmal gegoogelt vllt hat sie ja beschäftigungsverbot vom AG jetzt ? Die Chefin die angerufen hat hatte nicht wirklich Ahnung sollte nur ausrichten dass sie nicht mehr kommen soll.
Auch am 14.11.2022 legte sie das Attest vor also gestern heute der Anruf.
Das wäre ja genial Gehalt ohne Arbeit.. wobei ein bisschen früh in der Schwangerschaft würde ich sagen ..
-- Editiert von User am 15. November 2022 18:25
Also am 14.12. 2022 ...legte sie ein Attest vor?ZitatMeinte 2022. :
Nochmal verschrieben?ZitatAuch am 14.11.2022 legte sie das Attest vor :
Der Arzt hat kein Beschäftigungsverbot attestiert und auch keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt?
Ob der AG ein Beschäftigungsverbot ausspricht, weiß man noch nicht.
Seit gestern nicht? Dann kann sie doch morgen wieder zur Arbeit gehen. Zumindest um nicht --unverstanden-- unentschuldigt zu fehlen. Morgen könnte sich der Wirrwarr klären.ZitatBisher erfolgte kein Anruf /eMail oder Schreiben etc. :
(Eigentlich) gelten Frauen erst ab der 13. SSW als schwanger.
Hi danke für die antwort. Nein am 14.11.2022 haben ja noch November oder ?
)
Am Telefon wurde ihr gesagt (ich war dabei) sie soll auch morgen und die nächsten Tage nicht kommen.
Ich denke morgen Mal anrufen oder wegen Nachweis eine Email schreiben ?
Ab der 13. KW? Okay der Arzt hat das Attest aber ausgestellt und es ist 5 oder 6 KW.
-- Editiert von User am 15. November 2022 19:18
#ZitatAm folgenden Tag wurde sie angerufen von einer Vorgesetzten sie soll von Chef ausrichten dass sie ab sofort nicht mehr zur Arbeit kommen soll / darf.. :
Welcher Anruf? Den gab es nie...
Sollte sie nicht mehr zum eingeteilten Dienst gekommen sein, würde das als Arbeitsverweigerung gewertet. Also fristlose Kündigung, mit etwas Glück nur Abmahnung und 0 EUR Lohn.
Zitatwurde sie angerufen von einer Vorgesetzten sie soll von Chef ausrichten :
... im Grunde weiß sie also nur über Dritte, dass sie nicht mehr kommen soll.
Dazu sollte es eine schriftliche Anweisung geben, bzw. sollte die Frau die Anweisung in Textform verlangen.
ZitatAm folgenden Tag wurde sie angerufen :
Wenn die ganzen Wirren um Datumsangaben geglättet sind, würde das wohl heißen: heute kam der Anruf, oder?
genau heute kam der Anruf. sorry für die Verwirrung.
Die Dame die angerufen hat ist ja bekannt und ich war dabei als sie angerufen hat - sie kann noch nicht so perfekt Deutsch.. zum Glück war ich dabei. (Anruf kam 30 Min vor ihrem geplanten Schichtantritt das ist im Anrufverlauf meines Telefons protokolliert - also aus welchen Grund sollte sie sonst angerufen werden?)
Da kommt mir tatsächlich wieder die Frage warum hat der Manager nicht direkt angerufen sondern lässt es "Ausrichten".. vllt sollte ich morgen mit ihr einfach da vorbeigehen und fragen was jetzt los ist? Oder was würdet ihr empfehlen?
Ich vermute ja immer das "schlimmste" somit auch dass man ihr jetzt unterstellen will sie wäre nicht zur Arbeit erschienen... allerdings kenne ich auch einen anderen MA der in einer anderen Filaile (anderer Franchisenehmer) arbeitet und er hatte mir vorhin gesagt dass es durchaus üblich sei mit dem Beschäftigungsverbot..
Daher ja meine Frage wie man am Besten vorgeht damit der AG wenig Möglichkeiten hat hier "unsozial" vorzugehen. Zudem kommt ja noch wie gesagt die Tatsache dass sie durchaus bis 20h lt. meinen Recherchen arbeiten kann und sie das auch will - also man will dem AG ja gar nix böses..
-- Editiert von User am 15. November 2022 21:36
Zitatich war dabei als sie angerufen hat :
Man hat also mit gehört, was sie gesagt hat? Den genauen Wortlaut?
ZitatAnruf kam 30 Min vor ihrem geplanten Schichtantritt das ist im Anrufverlauf meines Telefons protokolliert :
Jetzt wird es aber komplett unglaubwürdig ...
Zitatvllt sollte ich morgen mit ihr einfach da vorbeigehen und fragen was jetzt los ist? :
Das geht Dich rein gar nichts an, alleine schon aus gesetzlichen Gründen darf man Didr nichts sagen.
ZitatOder was würdet ihr empfehlen? :
Einfach mit einem glaubwürdigen Zeugen pünktlich erscheinen und die Arbeitskraft anbieten.
Arbeitskraft anbieten - das wird notwendig sein. Wenn du mitgehst, hat die Frau einen Zeugen. Das wäre nicht schlecht.
Ansonsten: ein Berufsverbot gibt es derzeit nicht, auf welcher Grundlage auch. Schwangerschaft ist keine Krankheit. Und Mutterschutz-Vorschriften greifen vorerst auch nicht, wenn ich nicht irre. Freistellung trifft es eher und der AG hat zu zahlen.
Also ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot verhängen wird und würde nicht in Panik verfallen. Das kann in der Branche schnell gehen, z.B. wegen den Arbeitszeiten, Kundenkontakt (Corona), andere gefährliche Arbeitsbedingungen. Dafür muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und falls nötig ein BV aussprechen. So läuft es z.B. auch im Kindergarten, wenn eine Erzieherin schwanger wird, hier gibt es zu 99 Prozent ein BV.
Die Schwangerschaft wurde ärztlich festgestellt und dem Arbeitgeber mitgeteilt, somit liegen alle Voraussetzungen vor, damit der Arbeitgeber aktiv werden kann. Es ist Blödsinn, dass eine Schwangerschaft erst ab der 13. Woche als solche zählt.
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht aus anderen Gründen schon extrem belastet ist, würde ich auf die Aussage des Vorgesetzten vertrauen und regelmäßig nachfragen, ob bzw. wann es das schriftlich gibt.
Das ist jetzt wurscht. Der Manager hat delegiert.ZitatDa kommt mir tatsächlich wieder die Frage warum hat der Manager nicht direkt angerufen sondern lässt es "Ausrichten".. :
Der Anruf durch die bekannte Dame klingt nicht wie ein Beschäftigungsverbot.
DAS sollte man zeitnah mit dem AG klären, nicht mit irgendwelchen anderen Bekannten, die woanders arbeiten und auch schon mal was erlebt haben.
-Ärztliches Beschäftigungsverbot liegt offenbar nicht vor.
-Arbeitgeberseitiges Beschäftigungsverbot könnte kommen. Dann schriftlich vom AG.
Nö. Vielleicht aber hier schon eher für ein AG-seitiges Beschäftigungsverbot.ZitatEs ist Blödsinn, dass eine Schwangerschaft erst ab der 13. Woche als solche zählt. :
"Zitat (von dummfragerin):
Es ist Blödsinn, dass eine Schwangerschaft erst ab der 13. Woche als solche zählt.
Nö. Vielleicht aber hier schon eher für ein AG-seitiges Beschäftigungsverbot."
Und wo bitte dann? Nur weil man vorher häufiger Fehlgeburten hat und leichter abtreiben kann? Weil die meisten erst dann eine Schwangerschaft öffentlich machen? Schwanger ist man definitiv schon früher und einem steht der komplette Schutz (Kündigungsschutz, ggf. BV, ärztliche Untersuchungen,...) zu. Mir ist kein Gesetz bekannt, in dem etwas anderes geregelt ist.
Für mich klingt das so, als wenn man hofft, die AN bleibt wirklich unentschuldigt zu Hause und man kann dann fristlos kündigen. Daher unbedingt hin und Arbeitskraft anbieten mit einem Zeugen!!!
ZitatFür mich klingt das so, als wenn man hofft, die AN bleibt wirklich unentschuldigt zu Hause und man kann dann fristlos kündigen. Daher unbedingt hin und Arbeitskraft anbieten mit einem Zeugen!!! :
Kündige mal einer Schwangeren. Damit würde der Arbeitgeber sicher nicht durchkommen.
Ich bin aber auf jeden Fall gespannt, wie die Geschichte ausgeht.
Danke für eure zahlreichen Antworten. . Das AG verhältnis war immer sehr gut bisher daher wir werden am Freitag nachfragen da ist auch der "Chef" der immer ihr Ansprechpartner ist wieder da der hatte heute und morgen frei . Vllt ist bis dahin ja auch ein Brief da. .
Man lese das MuSchG (§ 17) ...Zitatdie AN bleibt wirklich unentschuldigt zu Hause und man kann dann fristlos kündigen. :
Zitat:Daher ja meine Frage wie man am Besten vorgeht damit der AG wenig Möglichkeiten hat hier "unsozial" vorzugehen.
So lange zur Arbeit gehen, bis man etwas schriftliches hat.
Wenn man dann wieder nach Hause geschickt wird, dann ist es halt so.
Man darf dem Arbeitgeber halt keine Steilvorlage wegen unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz liefern.
Und so lange man nichts schriftliches hat, kann wird aus dem "nicht Arbeiten gehen" möglicherweise ein unentschuldigtes Fehlen.
Zitat:Kündige mal einer Schwangeren. Damit würde der Arbeitgeber sicher nicht durchkommen.
Bei unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz ist es kein Problem, auch eine Schwangere zu kündigen - es erfordert nur etwas mehr Papierkrieg.
ZitatKündige mal einer Schwangeren. Damit würde der Arbeitgeber sicher nicht durchkommen. :
Wenn die Schwangere mehrere Tage unentschuldigt nicht zur Arbeit gekommen ist? Gerade deswegen kann es ja sein, dass man ihr das gesagt hat, sie solle einfach zu Hause bleiben....
ZitatWenn die Schwangere mehrere Tage unentschuldigt nicht zur Arbeit gekommen ist? Gerade deswegen kann es ja sein, dass man ihr das gesagt hat, sie solle einfach zu Hause bleiben.... :
Auch dann nicht ohne vorherige Abmahnung.
Glaub mir, das winkt kein Richter einfach so durch.
ZitatGlaub mir, das winkt kein Richter einfach so durch. :
Einfach mal mit der Thematik befassen, dann wird man feststellen das da kein Richter prüft, sondern die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle die Kündigung für zulässig erklären muss.
Und wenn das passiert ist, dann kann man natürlich auch noch mal zum Gericht gehen und klagen - die Erfolgsaussichten sind mit "marginal" noch recht optimistisch beurteilt ...
Um vielleicht noch mal zu ordnen:
Nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG ist eine Kündigung während der Schwangerschaft grundsätzlich unzulässig. Das betrifft sowohl ordentliche als auch außerordentliche (d.h. „fristlose") Kündigungen. Das betrifft damit grundsätzlich auch natürlich verhaltensbedingte Gründe (unendschuldigtes Fehlen, zu spät), die den häufigsten Grund für außerordentliche Kündigungen bieten.
Aber keine Regel ohne Ausnahme:
Wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer völlig unzumutbar ist, kann die zuständige Landesbehörde die Kündigung nach § 17 Abs. 2 MuSchG genehmigen.
Dies ist aber eine absolute Seltenheit. Die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerin muss für den Arbeitgeber geradezu unerträglich sein. Zudem darf die Kündigung niemals mit der Schwangerschaft oder der Fehlgeburt zusammenhängen. Die Unzumutbarkeit kann aber zum Beispiel dann vorliegen, wenn am Arbeitsplatz Straftaten begangen werden oder wenn der Betrieb geschlossen wird und eine Weiterbeschäftigung schlicht unmöglich ist.
Unzumutbar ist nicht schon, wenn die Schwangere mal ein paar Tage (auch wiederholt) fehlt oder irgendwie unpässlich ist. Wenn die Schwangere z.B. dann kein AU vorlegt kann der AG ja immer noch den Lohn einbehalten. Aber ein Kündigung aus solchen Gründen vor Gericht zu begründen ist praktisch unmöglich. Da wird dem AG bestenfalls aus reiner Höflichkeit 5 Minuten zugehört und dann abgebügelt.
Sollte doch mal ein Kündigungsgrund vorliegen, muss allerdings der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung bei der zuständigen Landesbehörde die Zustimmung einholen. Dort wird bei der Kündigung von Schwangeren sehr genau geprüft.
Natürlich sollte man auch in dem vorliegenden Fall möglichst schnell für Klarheit sorgen und die Sache nicht laufen lassen. Aber eine Kündigung wegen ein paar Tagen -und SIe stehen ja in Kontakt mit dem Arbeitgeber- brauchen Sie nicht fürchten.
ZitatUm vielleicht noch mal zu ordnen: :
Nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG ist eine Kündigung während der Schwangerschaft grundsätzlich unzulässig. Das betrifft sowohl ordentliche als auch außerordentliche (d.h. „fristlose") Kündigungen. Das betrifft damit grundsätzlich auch natürlich verhaltensbedingte Gründe (unendschuldigtes Fehlen, zu spät), die den häufigsten Grund für außerordentliche Kündigungen bieten.
Trotzdem hindert das den Arbeitgeber nicht daran es zumindest zu versuchen und später dann aus dem daraus entstehenden Streit ein gestörtes Vertrauenverhältnis zu konstruieren.
Das ganze sorgt dann bei der AN für Stress, den sie eigentich gar nicht brauchen kann.
Der Rat dem AG keine Steilvorlage zu liefern und zur Arbeit zu gehen, bis man etwas schriftlich hat (von jemandem, der entsprechend entscheidungsbefugt ist!), ist genau die richtige Vorgehensweise.
Versetz Dich mal in die Lage des AG:
Der kann (wenn er die Schwangere nicht irgendwie loswird) die Stelle nicht dauerhaft neu besetzen und muss die Stelle weiterhin auf unbestimmte Zeit bereithalten. Der hat so hart es klingt ein gesteigertes Interesse daran, dass die Schwangere nicht wieder zurückkommt (genau darum gibt es das MuSchG) und es gibt aber durchaus AGs, die dann auch mit unlauteren Mitteln versuchen dieses Gesetz irgendwie zu umgehen.
So die Sache ist geklärt danke euch
Sie bekommt bis 31.12 volles Gehalt ohne arbeiten zu müssen, dann läuft ihr Vertrag aus, sie hatte im Juni doch eine verländerunf um 6 Monate unterschrieben. Von daher alles aus meiner Sicht legal und in Ordnung
Danke für die Rückmeldung.ZitatSo die Sache ist geklärt danke euch :
Sie ist also bis Jahresende mit voller Vergütung freigestellt.
Hinweis: Sie sollte sich jetzt zeitnah bei der Arbeitsagentur ---arbeitsuchend-- melden. Das geht online mit Registrierung oder auch telefonisch.
Dann am 3.1.23 dort -- persönlich arbeitslos-- melden.
Es geht um ALG1. Darauf hat sie Anspruch, wenn sie mind. 15 Wochenstd. arbeiten könnte und nicht arbeitsunfähig geschrieben würde.
Das wären für sie 60% des Nettolohnes, falls sie noch kein Kind hat.
Auch für die Zeit des Mutterschutzes (vor der Geburt) könnte sie uU noch ALG1 erhalten. Kommt dann drauf an...
Ja aber sie war nur 11 Monate angestellt. Dachte ALG 1 gibt es erst ab 1 Jahr oder ?
Das tolle Online Tool geht nicht bei einem eAT wir hatten nie einen PIN Biref bekommen...
egal habe für morgen einen Termin gebucht bei der Stadt für PIN
-- Editiert von User am 27. November 2022 15:32
Auch dieses Datum war falsch?ZitatAN arbeitet seit 18.01.2021 :
Bei einem eAT?ZitatDas tolle Online Tool geht nicht bei einem eAT :
Wieso sollte die Stadt einer Ausländerin eine PIN für eine Meldung bei der Arbeitsagentur geben, die sie offenbar gar nicht braucht?
Wenn sie also nicht mind. 1 Jahr innerhalb der letzten 30 Monate sv-pflichtig beschäftigt war, kann man sich den Quatsch mit dem Stadt-PIN schenken.
sv-pflichtig bedeutet ---mehr als Minijob.
Tud mir leid habe wieder das Datum falsch geschrieben ab ,18.01,2022 also nur 11 monate
Naja wie auch immer wir haben morgen Termin für die PIn bei der Stadt. Dann melden wir das online beim Jobcenter. Es ist ja nicht so das die krank ist sondern "nur" schwanger .. hier gibt es so viele Jobs im Ruhrgebiet und wenn sie den ganzen Tag zu Hause ist mag sie nicht .
Danke für eure hinweise muss sagen wie gesagt wir waren heute da beim Arbeitgeber alles 100 Prozent legal geklärt .
Wäre "trickreiche" gewesen sie hätte die nächste Vertrags verlängerujg ab Januar abgewartet aber nun ist es eben wie es ist
-- Editiert von User am 27. November 2022 23:48
Zitatwir waren heute da beim Arbeitgeber alles 100 Prozent legal geklärt . :
Sehr schön, ist doch erfreulich wenn ein AG auch mal mehr macht als er muss.
ZitatEs ist ja nicht so das die krank ist sondern "nur" schwanger :
Richtig.
Aber im allgemeinen herrscht die Aufassung: "Wer stellt schon eine Schwangere ein? Kaum eingearbeitet schon im Mutterschutz."
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