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Hallo,
Ich brauche umbedingt einen Rat.
Meine Situation:
Ich bin seit Jan. 2013 Arbeitslos, hatte aber vor ca. zwei wochen ein Vorstellungdgespräch, bin jetzt in die engere Wahl gekommen. Alles auch schön und Gut.
Nun mein Problem, es hat sich jetzt aber im Laufe dieser Woche rausgestellt, dass ich schwanger bin.
Was mach ich nun, wenn ich eine Zusage für den Job bekomme, sage ich es gleich dem AG oder schweige ich erstmal. Bitte helft mir...
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Schwangerschaft - Was mach ich nun, wenn ich eine Zusage für den Job bekomme?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn Du auf den Job angewiesen bist, dann schweigst Du, ist Dein gutes Recht. Außerdem, man kann ja auch bis zur Geburt arbeiten, fällt dann nach der Geburt nur 8 Wochen aus. Damit hat der Arbeitgeber dann nur ein normales unternehmerisches Risiko, was ihm auch zuzumuten ist.
wirdwerden
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Schließe mich wirdwerden an; hier noch zur Ergänzung:
Werdende Mütter sollen
dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie Kenntnis davon haben (§ 5 Abs. 1 MuSchG
). Ausreichend ist die Mitteilung, dass wahrscheinlich eine Schwangerschaft besteht.
Das Mutterschutzgesetz begründet keine Mitteilungspflicht der Arbeitnehmerin. Eine solche kann sich nur aus ihrer arbeitsvertraglichen Treuepflicht ergeben, wenn der Arbeitgeber ein erhebliches berechtigtes Interesse an der Mitteilung hat (Beispiel: Mitarbeiterin in Führungsposition, die eine längere Einarbeitung ihrer Vertretung erfordert).
Für den Arbeitgeber besteht ein Kündigungsverbot ab Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Eine Kündigung ist verboten und damit unwirksam, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten dieser Frist ist unschäd-lich, wenn es auf einem von der Arbeitnehmerin nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Neben dem besonderen Kündi-gungsschutz aufgrund des Mutterschutzgesetzes kann sich die Arbeitnehmerin auf alle anderen Kündigungsschutzvorschriften berufen. Zu denken ist hier vor allem an den Kündigungsschutz während der Elternzeit. Zum Ende der Elternzeit darf nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.
Unzulässig ist jegliche Art von Kündigung, gleichgültig ob es sich um eine ordentliche, außerordentliche oder Änderungskündigung handelt. Der Kündigungsschutz wirkt auch in der Probezeit. Hat der Arbeitgeber entgegen einem bestehenden Kündigungsverbot gekündigt, so ist er zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet, wenn er die Arbeitnehmerin nicht weiterbeschäftigt und so in Annahmeverzug gerät.
Zeitlich befristete Verträge laufen jedoch wie vereinbart ab und verlängern sich auch durch die Schwangerschaft nicht automatisch!
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Ergänzung zur Ergänzung: wenn es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt, läuft dieser tatsächlich unabhängig von der Schwangerschaft zum vereinbarten Termin aus. Die Schutzvorschriften greifen also nur für die Zeit des Vertrages.
wirdwerden
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Da eine Schwangerschaft sowieso erst nach der 12. Schwangerschaftswoche als stabil gilt, ist eine Info an den Chef darüber vorher sowieso unüblich. Um was für eine Tätigkeit handelt es sich denn?
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Danke euch vorerst einmal...
Das wäre eine Stelle als Büroassiestentin. Und umbedingt angewiesen wär ich jetzt nicht, bin verheiratet und mein Mann arbeitet.
Trotz eurer Anregungen... Ich glaub ich hätte einfach ein ungutes Gefühl, wenn ich es verschweige.
Und auch wenn ich Zusage, es gibt bestimmt eine Probezeit, und lohnt es sich für mich überhaupt anzufangen... Weil früher oder später sieht man es so oder so.
Und für 6 monate arbeiten... ich weiß nicht.
Ich bin Zwiegespalten... die einen Sagen ja die anderen nein... und mein Kopf raucht schon langsam!
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quote:
Und auch wenn ich Zusage, es gibt bestimmt eine Probezeit, und lohnt es sich für mich überhaupt anzufangen... Weil früher oder später sieht man es so oder so.
Schwangerschaft > Probezeit...also auch wenn sich am allerersten Arbeitstag herausstellen würde, dass du für den Job absolut ungeeignet bist, hätte der AG die Arschkarte und kann dich nicht mehr loswerden.
Ist zwar vollkommen unfair, dass so die Probezeit unterlaufen werden kann, ist aber leider Fakt...
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