Gastro: 5 von 6 Wochen Urlaub Betriebsferien

25. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
Kathy66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gastro: 5 von 6 Wochen Urlaub Betriebsferien

Kurz und knackig: Ich bin Kellnerin und habe 6 Wochen Urlaub/Jahr. In den vergangenen Jahren hat mein Chef 3-4 Wochen Betriebsferien im Jahr festgelegt; leider verteilt auf Schulferien-Zeit und im Winter (also zu teuren Zeiten, um Urlaub zu buchen). Ich habe es trotzdem so hingenommen, was sollte ich denn auch machen.
Dieses Jahr möchte er nun 5 Wochen festlegen und mir am liebsten meine 1 Woche, welche ich frei gestalten könnte, auch noch mitbestimmen (ich soll sie nehmen, wenn seine Partnerin frei hat und für mich einspringen kann. Also soll ich mich nach ihrem Urlaub richten). Ich dachte immer, bis 60% des Uralubsanspruchs sind als Betriebsferien ok, alles darüber hinaus aber nicht mehr zulässig..? Liege ich falsch?

-- Editiert von User am 25. Februar 2026 17:59




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34441 Beiträge, 17805x hilfreich)

Sie liegen schon richtig - allerdings gibt es da kein Gesetz, nur Rechtsprechung. Sie könnten also Ihre 40 % Urlaub beantragen und bei Ablehnung vor das Arbeitsgericht ziehen - die Frage ist, ob Sie das wollen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Kathy66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke vielmals für die rasche und hilfreiche Antwort.

Zitat (von muemmel):
Sie könnten also Ihre 40 % Urlaub beantragen und bei Ablehnung vor das Arbeitsgericht ziehen - die Frage ist, ob Sie das wollen.

Nein, klar. Damit würde ich nichts erreichen, "nur" den Job verlieren. Mir geht es vorallem darum, mich zu informieren, wie die Lage ist - damit ich weiss, wovon ich rede bei einem möglichen Gespräch mit meinem Vorgesetzten.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129967 Beiträge, 41451x hilfreich)

Zitat (von Kathy66):
Liege ich falsch?

Ja.

Das Bundesarbeitsgericht hat bis zu drei Fünftel (60 %) des Urlaubsanspruchs als für den Betriebsurlaub verplanbar angesehen. Wenn die Parteien sich einig sind können es aber auch mehr als 60% sein.
Wenn es vor Gericht geht, können es auch mal 0% sein.

Betriebsurlaube müssen als Grundlage "dringende betriebliche Belange" haben. Diese "dringenden betriebliche Belange" sind in der Regel vorhersehbare Ereignisse (z.B. Auftragsflauten, saisonale Schließungen, Umbauarbeiten, ...) also Situationen, in denen eine Fortführung des Betriebs nicht sinnvoll oder unmöglich ist. Bedeutet umgekehrt, dass schlechte Auftragslagen, Störungen im Betriebsablauf oder der schlichte Wunsch des Unternehmers nach "Geld sparen" in der Regel nicht als dringende Gründe zählen, da dies das Unternehmerrisiko ist, was der Unternehmer nicht auf die Arbeitgeber abwälzen darf.

Des Weiteren muss eine Abwägung stattfinden, Arbeitgeber müssen die betrieblichen Interessen gegen die Urlaubsinteressen der betroffenen Arbeitnehmer abwägen.



Zitat (von Kathy66):
Dieses Jahr möchte er nun 5 Wochen festlegen

Mit welcher konkreten Begründung?



Zitat (von Kathy66):
mir am liebsten meine 1 Woche, welche ich frei gestalten könnte, auch noch mitbestimmen (ich soll sie nehmen, wenn seine Partnerin frei hat

Das dürfte unzulässig sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Kathy66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welcher konkreten Begründung?

Einer von zwei Partnern hört bald auf; er vertritt mich bisher an meinen freien Tagen, wenn keine Aushilfskraft kann (die Aushilfen haben Hauptjobs und können nur abends und an Wochenenden). Ohne ihn gibt es ausser mir keine Kraft, welche tagsüber arbeiten kann. Ohne Kellner geht es natürlich nicht. Aber eigentlich kann es auch nicht sein, dass das komplett von mir abhängt - was wenn ich mal krank werde...?! Oder eben mal unter der Woche frei möchte.
Die Abmachung war von Anfang an: ich bin die einzige feste Kraft und einer der Partner meine Vertretung bzw. Thekenhilfe. Wenn er weg ist, stehe ich alleine da.
Im November und Januar ist meist wenig los, dass er dann Betriebsferien macht, ok; für mich doof, weil ich es mir finanziell nicht leisten kann, in die Wärme zu reisen. An Pfingsten schliesst er, weil das für ihn eine gute Zeit ist, um zu reisen (warum auch immer, er hat keine Kinder). Ich spare das ganze Jahr wie verrückt, damit ich genug Geld zusammen bekomme, um an Pfingsten verreisen zu können.
Ich richte mich also komplett nach der Gesamtsituation.. und soll nun auch noch meine letzte "freie" Woche nach ihnen richten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129967 Beiträge, 41451x hilfreich)

Zitat (von Kathy66):
Ohne ihn gibt es ausser mir keine Kraft, welche tagsüber arbeiten kann.

Er hat es also versäumt rechtzeitig für Ersatz zu sorgen. Eventuell sogar mit Absicht um Geld zu sparen.
Die oben genannten Bedingungen für Betriebsurlaub sehe ich nicht gewahrt.



Zitat (von Kathy66):
Ohne ihn gibt es ausser mir keine Kraft, welche tagsüber arbeiten kann.

Kräfte in der Gasto werden doch händeringend gesucht? Was also hält Dich noch da bei diesem Ausbeuter?

Denn aus Erfahrung kann man sagen, das er immer weiter machen wird, alles Dir aufzuhalsen. Zumindest so lange Du das Spielchen mit machst.



Zitat (von Kathy66):
was wenn ich mal krank werde...?!

Das kann ganz schnell passieren. Denn wenn alles alleine an Dir hängt, hat man ganz schnell man einen psychischen / physischen Burnout.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20245 Beiträge, 7332x hilfreich)

Du arbeitest in einem Kleinbetrieb, wie es scheint. Manche Diskussionen sind da eher 'akademischer' Natur - es will mit bedacht sein, dass im Kleinbetrieb der Kündigungsschutz gering ist. Das ist die rechtliche Seite.
Die andere ist sozusagen emotionaler Natur - in kleinen Betrieben kann es recht familiär hergehen und man einigt sich. Allerdings sehe ich diese familiäre Art in der Folge von Berichten nicht, es scheint eher 'famillonär' zuzugehen und du bist hast da eher die schlechten Karten, dass über dich verfügt werden soll.
Ich wüsste keine Strategie, wie du deinen Chef überzeugen könntest, von seinem Vorhaben abzulassen und dir mehr Raum zu geben.

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#7
 Von 
Kathy66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kräfte in der Gasto werden doch händeringend gesucht? Was also hält Dich noch da bei diesem Ausbeuter?

Nunja, 1. Ich bin 59 Jahre alt und 2. wäge ich natürlich ab: ist der Leidensdruck so gross, dass ich etwas Neues suchen und das Risiko eingehen möchte, dass die Bedingungen dort schlechter sind/werden. Ich habe in einigen Gastro-Betrieben gearbeitet und kann ein Lied davon singen, was man alles "versprochen" bekommt, das dann nicht eingehalten wird oder sich mit der Zeit ändert.
Danke dir für deinen Input und deine ehrlichen Worte. Ich möchte das Gespräch suchen und gern vorher gut informiert sein. Euer Wissen und eure Meinungen helfen mit gerade sehr.
Aber natürlich werde ich nicht (mehr) alles mitmachen. Es kam schonmal vor, dass ich stark erkältet zur Arbeit bin - selber schuld ja - meine Vertretung im Urlaub war und mein Chef zu mir sagte: "Ohje, werd gesund, wenn du zuhause bleiben musst, muss ich die Bude dicht machen, bis du wieder kommst." Das kann natürlich nicht sein. Mit dem Druck und der Verantwortung will ich nicht arbeiten müssen.

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#8
 Von 
Kathy66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die andere ist sozusagen emotionaler Natur - in kleinen Betrieben kann es recht familiär hergehen und man einigt sich.

Das ist meine Hoffnung. Aber du schreibst es richtig, eher eine Tendenz zu "famillionär".
Es gab bereits Situationen, in denen man versucht hat mir einzutrichtern, dass es so und so ist (in Bezug auf Feiertage, Überstunden etc.) - ich habe darauf bestanden, dass dies mit dem Steuerberater abgeklärt wird und siehe da, ich bekam recht.
Diesmal will ich besser informiert und gestärkt in ein Gespräch gehen.

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