Das Arbeitsgericht nimmt ja in der Regel bei einem Urteil 2 Gebühren und bei einem Vergleich keine.
Wie sieht das aus, wenn man eine Klage einreicht (kurzfristig zur Fristwahrung) und im Falle, daß der Rechtsschutz nicht eintritt noch vor einer Verhandlung wieder zurücknimmt?
Kostet das Gebühren und wenn ja, wie hoch?
Kann man zur Fristwahrung erstmal die Klage einreichen, die ausführliche Begründung dann aber im neuen Jahr nachreichen?
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Kosten Arbeitsgericht - Klage einreichen und wieder zurücknehmen?
16. Dezember 2011
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Frage vom 16. Dezember 2011 | 20:16
Von
Status: Schüler (191 Beiträge, 70x hilfreich)
Kosten Arbeitsgericht - Klage einreichen und wieder zurücknehmen?
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2011 | 21:36
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Nur mal so am Rande:
Die Rechtsanwaltgebühren sind nicht gerade wenig...
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#2
Antwort vom 16. Dezember 2011 | 21:58
Von
Status: Schüler (191 Beiträge, 70x hilfreich)
Die sind sogar null, ich klage.
Nur wenn der Rechtsschutz noch vorher zusagt, dann klagt der.
Kommt die Zusage erst im neuen Jahr, dann kann ich den Anwalt immer noch zuziehen.
Der Streitwert ist sechsstellig.
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#3
Antwort vom 16. Dezember 2011 | 21:59
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Wie sieht das aus, wenn man eine Klage einreicht (kurzfristig zur Fristwahrung) und im Falle, daß der Rechtsschutz nicht eintritt noch vor einer Verhandlung wieder zurücknimmt?
Dann fallen keine Gerichtsgebühren an.
quote:
Kann man zur Fristwahrung erstmal die Klage einreichen, die ausführliche Begründung dann aber im neuen Jahr nachreichen?
Meines Wissen geht das.
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