Hallo... Ich arbeite als Helferin in der ambulanten Pflege und bin in der 15 Woche schwanger. Ich habe meinen Chef bereits vor einigen Wochen über die Schwangerschaft informiert. Nun ist es ja so,dass man laut Mutterschutzgesetz bestimmte Sachen nicht mehr machen darf,z.B. spritzen usw. Daran wird sich gehalten. Aber wie sieht es aus mit Klienten duschen? Hauswirtschaft in privaten Haushalten,sprich Reinigungsarbeiten die eben so anfallen? Das wären ca. 4-5 Stunden Hauswirtschaft am Tag. Aber hat man da nicht trotzdem Sturzgefahr, schweres Heben usw.? Wie wird das in solchen Fällen gehandhabt? Eine Gefährdungsbeurteilung hab ich nicht zu Gesicht bekommen.
Lg
Mutterschutz ambulante Pflege
26. Januar 2025
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Frage vom 26. Januar 2025 | 16:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutterschutz ambulante Pflege
#1
Antwort vom 26. Januar 2025 | 17:24
Von
Status: Heiliger (20445 Beiträge, 7387x hilfreich)
Zitat :Eine Gefährdungsbeurteilung hab ich nicht zu Gesicht bekommen.
Dann verlang eine, da du ja das Wort und die Notwendigkeit einer solchen kennst.
Auch deine Ärztin kann ggf. ein Tätigkeitsverbot aussprechen.
#2
Antwort vom 27. Januar 2025 | 11:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Dann verlang eine, da du ja das Wort und die Notwendigkeit einer solchen kennst.
Auch deine Ärztin kann ggf. ein Tätigkeitsverbot aussprechen.
1x Hilfreich Zitieren
Mein Chef sagt, er hat diese ausgefüllt und zur Aufsichtsbehörde geschickt. Meiner Frauenärztin sind leider die Hände gebunden. Sie könnte nur ein Tätigkeitsverbot ausstellen,wenn es eine Risikoschwangerschaft wäre. Alles was den Beruf betrifft, ist laut ihrer Aussage der Arbeitgeber für zuständig. Hausarzt macht auch nichts,er sagt da ist die Frauenärztin zuständig. Man wird irgendwie nur hin und her geschoben und keiner fühlt sich zuständig.
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#3
Antwort vom 27. Januar 2025 | 11:20
Von
Status: Heiliger (20445 Beiträge, 7387x hilfreich)
Und dein Chef hat keine Kopie, die du einsehen könntest? Muss die nicht bei der Personalakte liegen?
Zitat :Aber hat man da nicht trotzdem Sturzgefahr, schweres Heben usw.?
Des Weiteren könnte es zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen: Sturzgefahr besteht auch sonst im Leben, schweres Heben wäre zu differenzieren, denke ich.
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