Hi Leute ich haben ein Problem,
bin im Februar in Mutterschutz gegangen, am 9.5. kam meine Tochter zur welt 2 Wochen über Termin.
Meine Chef hätte ja in der Zeit des Mutterschutzes die Differenz von dem Betrag den die Krankenkasse zahlt ausgleichen müssen wenn ich mich nicht täusche.
Dies hat er aber bis jetzt immer noch nicht getan trotz mehrmaligem Nachfragen.
Des weiteren habe ich noch 16 Tage Urlaub aus dem Jahr 2009 die ich bis jetzt auch noch nicht ausbezahlt bekommen habe er meinte dies sei kein Problem die kann man mit übernehmen wenn ich wieder anfange. Diese wollte ich aber auch schon mehr mals ausbezahlen lassen. Hat er aber auch nicht gemacht.
Kann ich das Geld trotzdem noch einfordern???
ich hab Unterlagen aus denen Hervorgeht wie viel Urlaub mit noch zusteht und meine Abrechnungen.
Ich wollte jetzt eine Kündigung schreiben ist das möglich das ich die Kündigung einfach auf den wieder Eintrittstermin schreibe? mein Arbeitsplatz ist eh schon lange vergeben ist auch gar nicht anders möglich das ich in einem kleinen Gastronomie betrieb angestellt war.
für Tipps wie ich das ganze machen kann wäre ich echt froh.
Danke im Voraus.
Eure
Ella & Emily
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Mutterschutz Kündigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das Mutterschaftsgeld muss Dein Chef Dir zahlen, dass stimmt, das ist aber schon ewig her, da würde ich schleunigst mal schriftlich mahnen und Frist setzen, aber zeitgleich mir auch schon Rat beim Arbeitsgericht suchen. Der Urlaub muss nicht entlohnt werden, denn es ist richtig, Du kannst den nehmen, wenn du das ruhende AV nach der Elternzeit wieder aufnimmst. Wenn Du jetzt kündigst hat der AG je nach Zeitpunkt der Beendigung des AV die Möglichkeit 1. den Urlaub noch zu gewähren - du kündigst zum so, dass der Urlaub noch "bezahlt" gewährt werden kann oder aber er zahlt Dir den Urlaub aus. Da er aber schon den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht zahlt, wird das wohl nicht erfolgreich enden. Alles Gute für Dich!
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Sie können zu jedem von Ihnen gewünschten Datum kündigen, also auch zu dem Termin, an dem Sie normalerweise wieder arbeiten würden.
Sie sollten das Urlaubsentgelt dann gleich schriftlich miteinfordern. Wenn der Arbeitgeber das nicht mitauszahlt, können Sie ihn anmahnen, schriftlich und nachweisbar(Einschreiben) mit Fristsetzung. Der nächste Schritt wäre dann die Klage beim Arbeitsgericht, bei ausstehenden Gehaltszahlungen geht das unproblematisch und ohne Anwalt.
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Hi erstmal vielen dank für eure antworten gibts da evtl. ein Musterbrief ? oder gibt irgendwo eine stelle die einem helfen kann??
mfg
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