Hallo,ich befinde mich derzeit in Elternzeit um genau zu sein,seit 04/13.Ordnungsgemäß habe ich meinen Antrag auf Elternzeit für 2 Jahre beim AG eingereicht.Habe da auch direkt angegeben nach 21 Monaten in Elternzeit 15 Std zu arbeiten.Dies würde mir vom AG auch bestätigt, ich mein, dass mußten sie ja auch in Elternzeit.TZ nach der Elternzeit schließen sie aber aus.Das weiß ich deswegen so genau,weil durchweg alle Kolleginnen die vor mir Kinder bekommen haben, nur 40Std angeboten worden sind nach der Elternzeit.
Jetzt meine Frage, wenn ich meine Elternzeit auf 3Jahre verlängere, müssen sie dann auch wieder akzeptieren das ich in Elternzeit 15 Std arbeite, oder hätte ich das am Anfang wo ich die TZ in Elternzeit angebenden habe direkt für 3 Jahre angeben müssen?Die Elternzeit verlängern ist ja kein Problem, nur die TZ macht mir Sorgen.
Ziel ist es,einen Fuß in der Tür zu haben.
Ich weiß,es klingt sehr kompliziert, aber ich hoffe es versteht mich jemand und kann mir sagen was möglich ist.
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Teilzeit in Elternzeit verlängern
17. Februar 2014
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Frage vom 17. Februar 2014 | 13:37
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzeit in Elternzeit verlängern
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#1
Antwort vom 17. Februar 2014 | 14:39
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Doppeltes Posting -
bitte bitte löschen.
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#2
Antwort vom 17. Februar 2014 | 14:49
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hab ich aber nicht gefunden.
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