Hallo zusammen,
Ich möchte ein Thema ansprechen und erhoffe mir ein paar Ratschläge, inwieweit ich „richtig" liege.
Die Situation: seit 4 Monaten arbeite ich übergangsweise im Einzelhandel. Dort gibt es entsprechende Arbeitsschichten bis 20 Uhr. Nach Ladenschluß ist noch der Kassenabschluß zu erledigen. Dies dauert idR in der einen Filiale bis 20.30 Uhr, in einer etwas größeren bis 21 Uhr.
Im Dienstplan wird als Schichtende 20.00 Uhr angegeben und eben auch dementsprechend entlohnt.
Hier setzt für mich naheliegenderweise der Konflikt an, insofern es unbezahlte Überstunden sind.
Nachdem ich mit dem Kassenabschluß nichts zu tun habe bin ich (kurz nach) 20.00 Uhr gegangen. Große Empörung seitens der Filialleitung war die Folge: es sei eine „Ansage von oben, dass -aus Sicherheitsgründen wg Überfallgefahr- alle geschloßen nach dem Kassenabschluß gehen dürfen". Und wenn es mir nicht passe, könne ich ja kündigen. Habe ich dann auch getan und so verbringe ich dort jetzt noch die Tage die Kündigungsfrist verstrichen ist.
Ich bin mir dessen bewußt (habe entsprechende Berichte auch zuhauf im Internet gefunden), dass dieses Vorgehen im Einzelhandel usus ist. Nichtsdestotrotz wurmt mich diese „Ungerechtigkeit" sehr und ich bin am überlegen gegen den AG vorzugehen.
Die KollegInnen empfinden es genauso, sind aber mehr oder weniger auf die Jobs angewiesen. Ich in meinem erlernten Berufsfeld zum Glück nicht.
Meine Frage(n): passiert hier nicht Steuer-/Sozialbetrug?
Jemand der 5-6 Mal die Woche 1 Stunde unbezahlt arbeitet bzw arbeiten soll … das sind im Monat 20 Stunden. Pro Person. Wobei es ungefähr 25 Personen betrifft.
Was wäre ggf ein angebrachtes Vorgehen?
Zoll / Gewerbeaufsicht informieren?
Anzeige stellen?
Das Verhältnis zu den KollegInnen ist sehr gut und jeder versteht mich und sieht es auch so, es traut sich allerdings niemand „etwas zu sagen" oder zu tun. Ich werde insofern also nicht als Nestbeschmutzer Gesehen und habe mir auch sonst gegenüber dem AG nichts zu Schulden kommen lassen.
Das wären so die ersten Fakten bzw die Ausgangslage.
Ich bedanke im Voraus für hilfreiche Antworten…
ps: Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts. Es gibt auch kein „Überstundenkonto" o.ä.
-- Editiert von User am 11. Mai 2024 14:06
Unbezahlte Überstunden Einzelhandel - Betrug?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Ich kann da keinen Betrug erkennen.
Es gibt jede Menge Arbeitnehmer, die sich ausnehmen lassen.
Und so lange alle mitmachen, oder die, denen es nicht passt, kündigen, passt doch alles für den AG.
Ich würde jeden Tag, an dem ich nur bis 20 Uhr im Dienstplan stehe auch um 20 Uhr gehen.
Wenn der AG möchte, dass ich bleibe, dann kann er das so planen.
Zitatdass -aus Sicherheitsgründen wg Überfallgefahr- alle geschloßen nach dem Kassenabschluß gehen dürfen" :
Rechtlich nur haltbar, wenn die Zeit auch bezahlt wird.
ZitatMeine Frage(n): passiert hier nicht Steuer-/Sozialbetrug? :
Nö.
ZitatWas wäre ggf ein angebrachtes Vorgehen? :
Damit abschließen - man hat gekündigt.
Für die anderen - die ihre Rechte nicht wahrnehmen wollen - ist man nicht zuständig
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Keine Frage - ich habe gekündigt und es könnte mir egal sein.
Ist es aber nicht. Mir geht es um Grundsätzliches. Und auch um AN die dort weiterhin unentgeltlich und ohne Freizeitausgleich arbeiten sollen. Die sich aber nicht trauen etwas zu unternehmen.
Für jede geleistete Arbeitsstunde fallen doch Steuern an.
Diese fehlen letzten Endes dem Staat bzw. der Gemeinschaft.
Oder nicht?
-- Editiert von User am 11. Mai 2024 14:28
Die Frage wurde schon beantwortet - es ist völlig sinnfrei, diese zu wiederholen...
Und jetzt?
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