Auto gekauft (Privat) Getriebeprobleme

30. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
ischak17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto gekauft (Privat) Getriebeprobleme

Hallo zusammen
habe mir vor einer Woche einen 5er BMW gekauft. Beim kauf wurde mir vom VK versichert, dass es an dem Auto keine Probleme gibt.
2 Tage später festgestellt, dass der Wagen ein Getriebeproblem hat und vom 4 in den 5 gang nicht sauber schaltet und oft sogar in das Notlaufprogramm läuft...Eine Reparatur würde sich auf ca 4000€ belaufen.

gekauft habe ich diesen mit 117000km.
Nach dem Problem bin ich direkt zu meinem Kumpel gefahren der die Auslesesoftware für BMW Autos besitzt.
Nach dem alles ausgelesen wurde, habe ich herrausgefunden, dass der wagen den Fehler schon 23 mal hatte. Unter anderem als der VK noch den wagen gefahren hat. Also muss er mir das doch verschwiegen haben, weil der Wagen bei ihm genauso in das Notlaufprogramm gelaufen ist. Die Fehler sind nachweisbar und stehen im Fehlerspeicher. Bei mir ist der Fehler nur 2 mal aufgetreten, ansonsten immer nur bei dem Vorbesitzer lauf KM stand. Gestern Abend habe ich noch mit ihm telefoniert und er sagte mir dass er von nichts weis.

Der Wagen hat 10000€ gekostet.
Ich fühle mich betrogen, weil mir nichts davon beim Verkauf gesagt wurde. Im Kaufvertrag steht nur "gekauft wie gesehen".

Als nachweise, dass die Fehler schon bei ihm aufgetaucht sind, habe ich mir Fehlerspeicherprotokolle mit der genauen KM Angabe ausgedruckt. Lustig ist ja auch noch, dass bei ca 110000km ein Getriebeölwechsel gemacht wurde. Da wollte man wahrscheinlich das Problem mit beheben . Kurz danach wurde der wagen verkauft.

Was soll ich machen ?

Wollte ihm ein Schriftstück zu kommen lassen, wo ich höflich drum bitte den Wagen wieder zurück zu nehmen und mir den vollen Kaufpreis abzüglich der bereits gefahrenen KM zu erstatten. Wenn er sich nicht drauf einlassen will dann werde ich Strafanzeige erstatten und zivilrechtliche Schritte in Anspruch nehmen.
Ist das so richtig ??

-- Editier von ischak17 am 30.03.2015 14:17

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120011 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat:
Als nachweise, dass die Fehler schon bei ihm aufgetaucht sind, habe ich mir Fehlerspeicherprotokolle mit der genauen KM Angabe ausgedruckt.

Du hast nur Nachweise, das die Fehler während der Phase seines Eigentums aufgetreten sind.
Du hast keine Nachweise das dieFehler in der Phase des Besitzes aufgetreten sind, das er auch davon wusste.
Der Nachweis das er davon wusste wäre aber die Grundlage für ein erfolgreiches Vorgehen wegen arglistiger Täuschung.

Natürlich kann einem Reichter auch der Ausdruck des Fehlerspeichers genügen, man sollte sich aber des Prozessrisikos bewusst sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Der Eintrag im Fehlerspeicher sagt leider wenig aus, da eben die Fehlermeldung nicht ohne Software bekannt sein kann.

Zitat:
Bei mir ist der Fehler nur 2 mal aufgetreten, ansonsten immer nur bei dem Vorbesitzer lauf KM stand. Gestern Abend habe ich noch mit ihm telefoniert und er sagte mir dass er von nichts weis.

Der Nachweis ist leider nicht einfach nachzuweisen, der Verkäufer muss ja nicht den Fehlerspeicher auslesen, zudem wäre zu vermuten, wenn er den Fehlerspeicher auslesen könnte, hätte der die Fehler bestimmt gelöscht.

Wichtiger wäre es zu wissen, war der Verkäufer gewerblich oder war es wirklich privat?


-- Editiert von 0815Frager am 31.03.2015 20:20

3x Hilfreiche Antwort

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