Haus: Ermittlung des Wertes vor 30 Jahren

31. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
RolandBlau
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus: Ermittlung des Wertes vor 30 Jahren

Im vorliegenden Fall bekam ein Mann von dessen Vater, einige Jahre bevor dieser starb, ein Haus zu einem Bruchteil des tatsächlichen Wertes verkauft, zu Lasten der anderen Kinder dieses Vaters.

Als - vor etwa dreißig Jahren - der Großvater starb, wurde für ein weiteres Haus, das eines der anderen Kinder zu 100% besitzen wollte, zwecks Auszahlung der Anteile an die Geschwister eine Schätzung, also ein Wertgutachten gemacht.

Diese Schätzung war vermutlich stark überhöht, das Haus wurde auf 900.000 DM geschätzt anstatt des erwarteten Wertes von etwa 600.000 DM.

Diese vermutlich um 50% überhöhte Schätzunng war für das besagte Kind - so war es ausgemacht - maßgebend für das Geld, das er - unter Aufnahme von Schulden weil es so unerwartet teuer war - an jedes seiner Geschwister zahlen musste.

Für das besagte Kind dieses Vaters ist von der Verwandschaft her also in keinster Weise der Schaden ausgeglichen worden, sondern das besagte Kind - jetzt auch bereits ein älterer Herr - ein zweites mal finanziell schwer geschädigt worden .

Allerdings gibt es keine Beweise, wie viel die beiden Objekte tatsächlich damals wert waren.

Da der besagte Mann jetzt die Vergangenheit, und wie er von den anderen über den Tisch gezogen wurde, und generell sein Verhältnis zur Verwandtschaft, aufarbeiten möchte, ergeben sich folgende Fragen:

1. Wie kann ich ermitteln, wieviel ein Haus vor dreißig Jahren tatsächlich wert war?

2. Wie kann man gegenüber dem Verwandten, der den besagten Mann damals zwei mal so schwer geschädigt hat, am besten argumentieren?

3. Und was kann man evtl. gerichtlich machen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Das ganze ist eher eine Erbrechtsache und keine Baurechtsache.
Und nach 30 Jahren noch etwas zu machen - das wird eher nichts, denn - der heute alte Herr - war damals jung genug um selber zu denken und zu handeln.

Es ist übrigens etwas schwer zu verstehen, was wer wem tatsächlich vererbt/verkauft hat. Falls du es noch einmal postets, dann vielleicht etwas klarer in der Reihenfolge (und wenn du keine Nicknamen nehmen willst, dann nimm Buchstaben oder Zahlen).
Weiß nämlich nicht, wer hier eigentlich geschädigt wurde (also der Käufer des Haus, der Übernehmer eines späteren zweiten Hauses oder ein Erbe des Großvaters)

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#2
 Von 
RolandBlau
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Mag weniger eine Baurechtsache sein, aber am wichtigsten ist mir folgende Frage:

Anhaltspunkte für den jetzigen Wert eines Hauses ergeben sich ungefähr aus Anzeigen, in denen ähnliche Häuser die in der gleichen Gegend / Lage sind, zum Verkauf angeboten werden, aber:

Wie ermittle ich den ungefähren Wert, den es vor 30 Jahren hatte?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo RolandBlau,

quote:
Wie ermittle ich den ungefähren Wert, den es vor 30 Jahren hatte?


Es gibt einen Baukostenindex (googlen ).

Oder anhand von Prämien der Brandversicherung.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wer hat denn vor 30 Jahren das Gutachten erstellt? Wenn es der Gutachterausschuß der Stadt bzw. des Kreises war, dann wird es zuverlässig gewesen sein. Und wenn der erwartete Wert damals um 300.000 DM abgewichen ist, warum wurde dann kein zweites, neutrales Gutachten gefordert?

Um den Wert von vor 30 Jahren ausgehend vom heutigen Wert einigermaßen zuverlässig zu ermitteln, müssen alle Umstände bekannt sein:

1. der Zustand des Haus vor 30 Jahren: gut oder renovierungsbedürftig
2. Zustand der Wohnlage vor 30 Jahren: gutes Umfeld und beliebte Gegend oder eher unbeliebte Wohngegend
3. Maßnahme am Haus, die in den letzten 30 Jahren durchgeführt wurden: nur notwendige Reparaturen, oder auch hochwertige Erneuerungen oder hochwertiger Ausbau? (am besten mit Belegen und Rechnungen)

Wird z.B. an einem Haus kaum etwas gemacht, dann sinkt der Wert innerhalb von 30 Jahren drastisch, da die Haustechnik dann veraltet und reparaturanfällig ist.




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#5
 Von 
RolandBlau
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo joebeuel,

es wurde damals der Archtekt, welcher das Haus gebaut hatte, mit der Schätzung beauftragt.

Das ganze wurde "amtliche Schätzung" genannt. Gutachter war jedoch, wie man mir sagte, der Architekt, der das Haus gebaut hatte.

Falls das stimmt, gehe ich davon aus, dass da eine Unregelmäßigkeit ist und dass der befangen war.

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#6
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Die 'amtlichen' Gutachterausschüsse gibt es seit 1960, wenn es also vor 30 Jahren eine Abweichung zwischen dem Schätzwert des Architekten und dem vom Käufer erwarteten Wert gab, hätte der Käufer schon damals das Gutachten anzweifeln und ein 'amtliches' Gutachten anfordern können. Wenn er es damals nicht getan hat, dann gibt es heute wenig Argumente, um gegen das damalige Verfahren wirksam anzugehen. Die Reklamation erfolgt 30 Jahre zu spät!

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