Hallo,
ich möchte eine Nutzungsänderung in einem gemischten Wohngebiet beantragen. In dem Raum war vorher ein Friseursalon, ich will daraus eine Bar machen. Nun habe ich erfahren, dass man Parklätze nachweisen muss. Diese sind nicht vorhanden. Vor dem Gebäude ist allerdings ein großer öffentlicher Parkplatz. Der auch noch meistens total leer steht. Theoretisch könnten doch meine Gäste diesen Parkplatz benutzen. Oder muss man da trotzdem eine Ablösesumme an die Gemeinde zahlen?
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Nutzungsänderung - Parkplätze!
27. Januar 2010
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Frage vom 27. Januar 2010 | 18:26
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsänderung - Parkplätze!
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#1
Antwort vom 27. Januar 2010 | 19:36
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 28x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 28. Januar 2010 | 00:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
quote:
Oder muss man da trotzdem eine Ablösesumme an die Gemeinde zahlen?
Das sollte man eventuell mit der Gemeinde verhandeln.
In Zeiten leerer Kassen sollte man jedoch nicht auf ein 'Schnäppchen' hoffen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
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#3
Antwort vom 28. Januar 2010 | 09:10
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 638x hilfreich)
aber Parkplätze werden wohl die geringste Auflage werden.
Die "Belästigung" durch einen Barbetrieb wird sicherlich um einiges höher sein als die eines Friseursalongs.
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#4
Antwort vom 28. Januar 2010 | 10:56
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 28x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 28. Januar 2010 | 11:56
Von
Status: Lehrling (1125 Beiträge, 638x hilfreich)
quote:
salong - Schwedisch - übersetzen in 7 Sprachen. salong hat 9 Übersetzungen im Woxikon
oder
Wenn man mal schnell zwischen Tür und Angel schreibt
Wieso kann man eigentlich nur 15 Minuten lang editieren?
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#6
Antwort vom 28. Januar 2010 | 12:30
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 28x hilfreich)
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