Rundfunkgebühren zahlen für ein nicht existierendes Unternehmen

3. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Plutonia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Rundfunkgebühren zahlen für ein nicht existierendes Unternehmen

Was kann man tun, wenn man vom Rundfunkbeitragsservice eine Anmeldung für eine Firma erhalten hat, die gar nicht existiert?

Die Anmeldebestätigung kam per Post und fragt nicht, ob ich was anzumelden habe, sondern bestätigt letztendlich nur die Anmeldung. Ich soll Angaben zur Anzahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter und der KFZ machen. Adressiert ist das Schreiben an mich mit einem Firmennamen, den es aber nicht gibt und nie gegeben hat. Hier habe ich über andere Wege herausgefunden, dass eine Firma meinen Instagram-Nicknamen als Firmennamen in ihre Datenbank eingetragen hat, zusammen mit Daten zu Anzahl der Beschäftigten, Umsätzen und Branchen, die natürlich absolut falsch sind. Diese Firma hat diese Daten aber an den Beitragsservice weitergegeben, welche die Daten nicht überprüft, sondern direkt eine Anmeldung vornimmt.

Laut Auskunft vom Beitragsservice ist eine Abmeldung nur möglich, in dem ich ihnen einen Nachweis schicke, dass ich das Unternehmen nachweislich aufgegeben habe, z.B. durch eine Abmeldebescheinigung vom Gewerbeamt.

Aber ich kann eine Firma nicht abmelden, die nicht existiert. Natürlich interessiert den Beitragsservice das nicht. Es muss aber doch eine Möglichkeit geben, aus der Nummer wieder rauszukommen. Ich möchte schließlich nicht bis ans Ende meines Lebens für eine Firma bezahlen, die es nicht gibt.

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2278 Beiträge, 502x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Plutonia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Was hat das hiermit zu tun? Bei dem anderen Thema konnte ich mich mit dem Betreiber der Webseite einigen, dass die Adresse von der Seite genommen wird.

Hier geht es um dem Beitragsservice, an den ich bereits ein entsprechendes Schreiben geschickt habe. Als Antwort auf mein Löschersuchen wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Abmeldebescheinigung vom Gewerbeamt vorlegen müsste, um das Beitragskonto zu kündigen. Bis daher bin ich zur Zahlung verpflichtet. Der Hinweis, dass es diese Firma gar nicht gibt, wird vom Beitragsservice komplett ignoriert.

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#3
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 49x hilfreich)

Wenn man angemeldet war empfiehlt es sich, eine Abmeldungsbestätigung als Nachweis zu schicken.

Ansonsten darlegen, dass man kein Unternehmen oder dergleichen hat

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Plutonia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Ansonsten darlegen, dass man kein Unternehmen oder dergleichen hat


Das habe ich bereits versucht, aber der Beitragsservice schreibt immer nur, dass er eine Abmeldebestätigung will, die ich ihm aber nicht geben kann, da das Unternehmen nie existiert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von Plutonia):
aber der Beitragsservice schreibt immer nur, dass er eine Abmeldebestätigung will, die ich ihm aber nicht geben kann, da das Unternehmen nie existiert hat.

Ich frage mich in solchen Fällen immer, was Leute eigentlich dazu antreibt, fremde Post zu offenen.

Mal abgesehen davon, dass das eine Straftat ist, hat man dem BS ja nun die beste Bestätigung geliefert, das es diese Firma wohl doch geben muss.



Zitat (von Plutonia):
Was hat das hiermit zu tun?

Hat der Kollege ja schon beantwortet ...
Zitat (von de Bakel):
Gleiches Vorgehen hilft auch beim Beitragsservice.



Wobei ich hier keine neuen Anzeigen stellen würde, sondern die vorhandenen Anzeigen um den neunen Sachverhalt erweitern würde.

Dann legt man dem BS den Identitätsdiebstahl in gerichtsfester Form dar.
Entweder sie glauben es oder man muss vor Gericht.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Plutonia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich frage mich in solchen Fällen immer, was Leute eigentlich dazu antreibt, fremde Post zu offenen.


Ich habe keine fremde Post geöffnet. Die Post lief auf meinem Namen und meine Adresse. Erst im Schreiben selbst war ersichtlich, dass der Brief an eine Firma gerichtet ist. Als Firmenname ist aber mein Nickname bei Instgram angegeben. Unter diesem Namen existiert aber eben keine Firma, was mir der Beitragsservice halt nicht glaubt.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann legt man dem BS den Identitätsdiebstahl in gerichtsfester Form dar.
Entweder sie glauben es oder man muss vor Gericht.


Identitätsdiebstahl ist das ja nicht. Hier wurde eine Firma erfunden, die es nicht gibt. Eine Anzeige wegen Identitätsdiebstahl habe ich versucht, aber da wurde mir gesagt, dass das nicht ginge, solange ich dafür keine Beweise habe. Ein Schreiben vom Beitragsservice oder die Datenauskunft einer Firma reicht dafür nicht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17869 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von Plutonia):
Eine Anzeige wegen Identitätsdiebstahl habe ich versucht, aber da wurde mir gesagt, dass das nicht ginge, solange ich dafür keine Beweise habe.
Die Polizei nimmt auf, sie entscheidet nicht. Wenn du also eine Anzeige wegen Identitätsdiebstahl stellen möchtest, dann machst du das. Für die Beweise muss dann ermittelt werden.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von Plutonia):
aber da wurde mir gesagt, dass das nicht ginge, solange ich dafür keine Beweise habe.

Es ist Aufgabe der Polizei / Staatsanwaltschaft solche Beweise durch z.B. Ermittlungen zu beschaffen ...
Insofern frage ich mich, ob das nicht der Hausmeister war, bei dem man vorsprach ...

Ansonsten die Anzeige schriftlich bzw. online stellen und alle Beweise die man schon hat beifügen.


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#9
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(547 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von Plutonia):
Was kann man tun, wenn man vom Rundfunkbeitragsservice eine Anmeldung für eine Firma erhalten hat, die gar nicht existiert?


Ich würde mich erstmal fragen was ich falsch gemacht habe, dass ich als verantwortliche Person irgendwo als Gewerbetreibender gelistet werde.

Zitat (von Plutonia):
Instagram-Nicknamen als Firmennamen


"Firmendaten" bekommt der Beitragsservice völlig legal von Datenlieferanten übermittelt. Wäre das nicht so, würde sich ein Großteil womöglich nicht freiwillig anmelden.

Stellt sich mir die Frage: Wer ist der Adresslieferant, und wo hat der die Daten her?

Hier könnte man argumentativ ansetzen.

Früher haben sich Leute beschwert, dass Ihre Hunde zur Zahlung der Rundfunkgebühr aufgefordert wurden (BILD fand es sowas oft sehr "berichtenswert). Am Ende stellte sich dann gerne mal heraus, dass "Herrchen" oder "Frauchen" an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, und dann den Namen vom Hund angegeben hat, und somit selbst das Problem ausgelöst hat.

Mir stellt sich die Frage, dass ob hier ähnliches passiert ist.

Bertelsmann und co. als Adresslieferanten sind zwar durchaus mit Vorsicht zu genießen. Aber "einfach so" generieren die in der Regel auch keine Datensätze. Auch wäre mir neu, dass die Instagramm "abgrasen". Dann hätten wir vermutlich mehr solcher Fälle hier.

-- Editiert von User am 4. Juni 2024 07:38

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#10
 Von 
Plutonia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Ich würde mich erstmal fragen was ich falsch gemacht habe, dass ich als verantwortliche Person irgendwo als Gewerbetreibender gelistet werde.


Aber was sollte ich da falsch gemacht haben? Für ein Gewinnspiel eine Firma erfinden? Käme mir nicht in den Sinn. Haustiere sind da was anderes. Bei einem Tierbedarfsgeschäft sollte man den Namen des Hundes beim Vornamen eintragen. Stand dort extra drauf. Vielleicht kam daher auch die Mißverständnisse beim Beitragsservice?
Aber wie geschrieben, ich habe mich sicher nirgends als Firma ausgegeben. Den Namen bei Instagram habe ich erst ca. 2 Wochen vor dem Schreiben des Beitragsservice geändert.

Zitat (von Dezent):
Stellt sich mir die Frage: Wer ist der Adresslieferant, und wo hat der die Daten her?


Das habe ich schon herausgefunden. Die Daten stammen wohl von einer Auskunftei ähnlich der Schufa aus den USA. Bewertungen zu dieser Firma sind unterirdisch und dort liest man von ähnlichen Fällen. Nur beim Rundfunkbeitrag wurde wohl noch niemand angemeldet oder hat nicht darüber berichtet.
Ich bin da auch nur zufällig drüber gestolpert, weil ich eine Zeitschrift erhalten habe, die normalerweise Firmen vorbehalten ist. Also habe ich dort mal nach einer Datenauskunft gefragt. Bin dann von denen zu Firma A geleitet worden, die ihrerseits ihre Daten von Firma B (die Auskunftei aus den USA) hat. Die Datenauskunftsanfrage bei dieser Firma läuft aktuell noch.

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist Aufgabe der Polizei / Staatsanwaltschaft solche Beweise durch z.B. Ermittlungen zu beschaffen ...


Ich hatte eine Anzeige gestellt, als damals einfach von Telefonica von meinem Konto abgebucht wurde. 2 Monate nach Aufgabe der Anzeige kam ein Schreiben, dass die Ermittlungen eingestellt wurden, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte.

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#11
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9078 Beiträge, 1923x hilfreich)

Zitat (von Plutonia):
2 Monate nach Aufgabe der Anzeige kam ein Schreiben, dass die Ermittlungen eingestellt wurden, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte.


Das kann man zur Untermauerung dem Beitragsservice ja zusenden

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#12
 Von 
tvtotal
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

Nichts für Ungut. Ich denke, keiner der Antwortenden hat hier Dein Problem erkannt. Irgendwie gehen alle von korrektem Verhalten der GEZ (Jaja, gibt's nicht mehr, ist aber kürzer und jeder weiß, was gemeint ist) aus. Die melden alles an, selbst wenn die Wohnung bereits mehrfach bebeitragt ist.

Es könnte ja auch sein, dass jemand Dich aus Böswilligkeit als Inhaber dieser Firma angemeldet hat. Dann beginnt die Maschine in Köln und Du musst Dich wehren. Die Angestellten dieses ZwangsVereins machen auch nur ihren Job und müssen sich nach ihren Vorgaben richten.

Wenn es diese Firma nicht gab, kann es folglich auch keine Abmeldung geben. Ich würde zum Gewerbeamt gehen, die Sachlage erklären und mir ein Schreiben aufsetzen lassen, dass die Firma nie existiert hat.

Dein Schreiben sendest Du direkt an den Intendanten Deiner Rundfunkanstalt und parallel nach Köln. Es geht auch online.

Du solltest erwähnen, dass Du klagen wirst, falls damit nicht Schluss ist. Der Richter wird's dann richten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von tvtotal):
Ich denke, keiner der Antwortenden hat hier Dein Problem erkannt.

Doch.
Dazu hätte man die Beiträge halt mal lesen müssen.



Zitat (von tvtotal):
Es könnte ja auch sein, dass jemand Dich aus Böswilligkeit als Inhaber dieser Firma angemeldet hat.

Das man seine Daten geklaut hat und missbraucht, steht schon lange fest.



Zitat (von tvtotal):
und mir ein Schreiben aufsetzen lassen, dass die Firma nie existiert hat.

Das wird das Gewerbeamt aber nicht machen.


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Plutonia
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wird das Gewerbeamt aber nicht machen.


Das ist leider wahr. Sonst hätte ich vermutlich kein Problem. Aber das Gewerbeamt sagt, es sei nur für An- und Abmeldungen zuständig. Der Herr dort meinte, ich könnte natürlich ein Gewerbe anmelden und direkt wieder abmelden, dann hätte ich eine Abmeldebestätigung. Problem ist aber der Rattenschwanz an weiteren Formalien, die damit verbunden sind, allen voran das Finanzamt. Außerdem ist ein Gewerbe anzumelden nicht umsonst. Langfristig aber vielleicht günstiger, als dauerhaft den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Zitat (von tvtotal):
Es könnte ja auch sein, dass jemand Dich aus Böswilligkeit als Inhaber dieser Firma angemeldet hat.


Ja, das hatte ich mir auch schon gedacht. Leider kann ich das nicht beweisen. Daher werde ich nun auf die Datenauskunft der Firma aus den USA warten müssen, auch wenn ich mir wenig Hoffnung mache, da die Firma wohl nicht dafür bekannt ist, freiwillig zu kooperieren.

Ich hatte nur gehofft, es gibt eine Möglichkeit aus der Nummer mit dem Beitragsservice rauszukommen, um nicht jeden Monat bezahlen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17869 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von tvtotal):
Ich denke, keiner der Antwortenden hat hier Dein Problem erkannt.
Ich denke jeder der hier Antwortenden hat das Problem erkannt.

Zitat (von tvtotal):
Irgendwie gehen alle von korrektem Verhalten der GEZ (Jaja, gibt's nicht mehr, ist aber kürzer und jeder weiß, was gemeint ist) aus.
Die GEZ hat ja auch korrekt gehandelt. Es wurde eine Firma gemeldet, also kommt auch ein entsprechender Bescheid.
Dass die Daten der Anmeldung falsch waren, das ist ja erst danach herausgekommen.

Zitat (von Plutonia):
Ich hatte nur gehofft, es gibt eine Möglichkeit aus der Nummer mit dem Beitragsservice rauszukommen, um nicht jeden Monat bezahlen zu müssen.
Ja, gibt es. Man teilt dem Beitragsservice die Umstände mit und legt die Kopie der Strafanzeige wegen Identitätsdiebstahls dem Schreiben bei.

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0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(547 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von tvtotal):
Du solltest erwähnen, dass Du klagen wirst, falls damit nicht Schluss ist.


Sorry, aber wen soll so ein Hinweis beeindrucken?

Wenn ein Fehler erkannt wird, wird dieser sicherlich korrigiert. Ungeachtet des "Klagehinweises".

So etwas wird bestenfalls vom Bearbeiter belächelt, wenn nicht gänzlich überlesen, weil hinsichtlich des Sachverhaltes irrelevant.

Ich für meinen Teil amüsiere mich jedesmal wenn mir einer mit einer Klage in einem Schreiben droht. Da denke ich mir: Super, dann erklärt dir (vielleicht) mal ein Richter, was du bisher nicht verstanden hast. Vielleicht auch schon zuvor dein Anwalt, wenn es ein Guter ist...

Zitat (von Plutonia):
Laut Auskunft vom Beitragsservice ist eine Abmeldung nur möglich, in dem ich ihnen einen Nachweis schicke, dass ich das Unternehmen nachweislich aufgegeben habe, z.B. durch eine Abmeldebescheinigung vom Gewerbeamt.


Hast du bisher lediglich angerufen, oder das ganze auch schon schriftlich mitgeteilt?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2278 Beiträge, 502x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Hast du bisher lediglich angerufen, oder das ganze auch schon schriftlich mitgeteilt?

Vermutlich hat man sogar das Gegenteil gemacht
Zitat (von Plutonia):
Ich hatte nur gehofft, es gibt eine Möglichkeit aus der Nummer mit dem Beitragsservice rauszukommen, um nicht jeden Monat bezahlen zu müssen.

und zahlt brav die Beiträge.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von Plutonia):
Der Herr dort meinte, ich könnte natürlich ein Gewerbe anmelden und direkt wieder abmelden, dann hätte ich eine Abmeldebestätigung.

Das würde nichts helfen, ganz in Gegenteil.
Man würde sich strafbar machen und der BS hätte den Beweis das es die Firma doch gab.



Zitat (von de Bakel):
und zahlt brav die Beiträge.

Das wäre dann natürlich richtig übel ...


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
H.Bothur
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

Wäre nicht der folgende Weg richtig:

1) Schriftlich mitteilen das es nie ein Gewerbe gegeben hat
2) Bis zum Pfändungsversuch alles ignorieren
3) Dann klagen

?

Hans

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12169 Beiträge, 4469x hilfreich)

Zitat (von H.Bothur):
Wäre nicht der folgende Weg richtig:

Nein.
1) Schriftlich mitteilen das es nie ein Gewerbe gegeben hat -> Ja, und das nachweislich dem Beitragsservice zustellen lassen
2) Bis zum Pfändungsversuch alles ignorieren -> Wenn die Pfändung anberaumt ist, existiert ein Titel, dann ist es zu spät.
3) Dann klagen -> siehe 2.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Maggi 123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich würde gerne hier anknüpfen falls das noch wer liest.
Mein Mann hat gestern einen Brief von der GEZ bekommen. Aufforderung für ein Gewerbe sämtliche Angaben (Anzahl Mitarbeiter etc) zu machen.
Adressiert war das Ganze an ihn persönlich bzw. einen Firmennamen/ unsere alte Adresse (Hausnummer wurde vor 4 Jahren geändert - Briefkasten bleibt gleich)
Ein Unternehmen existiert nicht, hat es nie, wird es nie. Bei dem Namen des angeblichen Unternehmens handelt es sich um eine Idee einer Wochenendveranstaltung im Rahmen eines Vereins. Das wurde 2016 in einem Forum auf der Platform des Vereins besprochen, eine Internetseite angelegt und dann wieder verworfen. Mehr gab es dazu nie. Woher der Eintrag bei der GEZ stammt ist uns schleierhaft.
Bisher haben wir nichts unternommen - kam ja auch erst gestern.
Hat jemand Tipps wie wir vorgehen könnten?
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37541 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von Maggi 123):
Mein Mann hat gestern einen Brief von der GEZ bekommen.
Nein. Hat er nicht.
Zitat (von Maggi 123):
Hat jemand Tipps wie wir vorgehen könnten?
Ja. Dem richtigen Absender den Sachverhalt mitteilen.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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