Bruder will Haus übernehmen für Geld

4. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 09:15:05
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)
Bruder will Haus übernehmen für Geld

Hi,
Main Vater ist gestorben und hinterlässt ein Haus. Wir sind eine Erbengemeinschaft von 4 Kindern.
Mein Bruder (58 J) will Haus übernehmen, einen Kredit bei einer Bank aufnehmen und uns restliche drei Kinder auszahlen.
Frage:
Brauchen wir hierzu einen Notar? Mein Bruder will das Geld für den Notar sparen. Geht das? Können wir einfach eine kostenlose Grundbuchberichtigung machen lassen, bei der wir drei Kinder eine Bestätigung unterschreiben das mein Bruder uns das Geld bezahlt hat oder müssen wir einen Kaufverrag machen ohne Notar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn eine Immobilie verkauft wird, kann man nicht auf einen Notar verzichten. Der Verkauf der Immobilie muss immer mit einer notariellen Urkunde beglaubigt werden. Dieses Vorgehen ist gesetzlich fest geregelt: Ein Immobilienverkauf ohne notarielle Beurkundung ist ungültig. Das Eigentum geht in diesem Fall nicht auf den Käufer über.Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und können nicht individuell vereinbart werden. Die Höhe der Notarkosten ist unterschiedlich, da der Aufwand für den Notar variieren kann. Dies ist ganz von den Leistungen abhängig, die bei dem Verkauf in Anspruch genommen werden.

In der Regel belaufen sich die Notarkosten auf etwa 1,60 Prozent von dem Kaufpreis der Immobilie. Die Kosten für einen Notar trägt in der Regel der Käufer der Immobilie.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.06.2018 09:15:05
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Wenn eine Immobilie verkauft wird, kann man nicht auf einen Notar verzichten. Der Verkauf der Immobilie muss immer mit einer notariellen Urkunde beglaubigt werden. Dieses Vorgehen ist gesetzlich fest geregelt: Ein Immobilienverkauf ohne notarielle Beurkundung ist ungültig. Das Eigentum geht in diesem Fall nicht auf den Käufer über.Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und können nicht individuell vereinbart werden. Die Höhe der Notarkosten ist unterschiedlich, da der Aufwand für den Notar variieren kann. Dies ist ganz von den Leistungen abhängig, die bei dem Verkauf in Anspruch genommen werden.
In der Regel belaufen sich die Notarkosten auf etwa 1,60 Prozent von dem Kaufpreis der Immobilie. Die Kosten für einen Notar trägt in der Regel der Käufer der Immobilie.


Es handelt sich hier nicht um einen normalen Verkauf weil mein Bruder bereits Miterbe der Erbengemeinschaft ist.
Alle Miterben können sich sowieso kostenlos ohne Notar ins Grundbuch eintragen lassen innerhalb von 2 Jahren.
Insofern muss ihre Standart-Antwort abgeändert werden da hier in diesem Fall die Situation anders ist.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Egal: Auch wenn die Erbengemeinschaft sich einig ist, sind Formvorschriften einzuhalten und dazu gehört die notarielle Beurkundung.

Die Immobilie selbst ist unbeweglich, das Eigentum daran, nur mit Notar!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Wenn das Ausscheiden aus einer Erbengemeinschaft gewünscht wird, dann kann auch ohne Notar eine Abschichtungsvereinbarung geschlossen werden. Diese könnte dann beim Notar unterschrieben und von diesem beglaubigt werden. So könnte man die Notarkosten zumindest drücken und hätte die öffentliche Urkunde, die man für den Eintrag ins Grundbuch braucht.

Allerdings sollte man für den Entwurf einer solchen Abschichtungsvereinbarung selber fachkundig sein oder muss eben fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Die kostet natürlich auch wieder Geld. Es ist dann schon die Frage, ob man dabei viel spart oder eine ähnliche Summe an jemand anderen (zum Beispiel den Rechtsanwalt) als den Notar zahlt.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.06.2018 09:15:05
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)

Mein Bruder will nicht ausscheren, er will allein ins Grundbuch um das Haus zu übernehmen und dann die Miterben auszahlen durch Bankkredit.
Lesen sie mal bitte unten den Absatz durch.

"Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen."
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Den Absatz kannte ich schon. ;-)

Außerdem soll ja nicht der Bruder ausscheiden, sondern alle anderen Erben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.06.2018 09:15:05
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)

Okay, danke. Dann muss ich wohl doch den Notar nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

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