Hallo,
Folgender Fall beschäftigt mich:
Um die 6 Wochenfrist zu wahren, hat Sohn X hat nach dem Tod des Vaters ohne Kenntnis des Nachlasses oder einer letztwilligen Verfügung, den Erbanteil aus persönlichen Gründen pauschal ausgeschlossen. Es bestand seit 20 Jahren kein Kontakt mehr. X hatte 2 Kinder, die sich mit dem Erbe zumindest beschäftigen wollten.
Nun bekam er Kenntnis, dass per Testament der Bruder von X zum Alleinerben bestimmt worden ist.
Hat X durch die pauschale Auschlagung des Erbes, den Anspruch auf den Pflichtanteil verwirkt und alles geht an den Alleinerben?
Oder besteht dieser Anspruch noch? Er war ja nie Erbe...
Oder sind nun die Kinder von X Pflichtanteilsberechtigt?
Erbe ausgeschlagen, Pflichtteilsanspruch verwirkt?
18. Juni 2021
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Frage vom 18. Juni 2021 | 16:49
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen, Pflichtteilsanspruch verwirkt?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. Juni 2021 | 19:36
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
ZitatHat X durch die pauschale Auschlagung des Erbes, den Anspruch auf den Pflichtanteil verwirkt :
Nein.
ZitatOder besteht dieser Anspruch noch? :
Ja.
#2
Antwort vom 18. Juni 2021 | 23:11
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke sehr
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