Erbe ausgeschlagen, Pflichtteilsanspruch verwirkt?

18. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Levikus
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen, Pflichtteilsanspruch verwirkt?

Hallo,

Folgender Fall beschäftigt mich:

Um die 6 Wochenfrist zu wahren, hat Sohn X hat nach dem Tod des Vaters ohne Kenntnis des Nachlasses oder einer letztwilligen Verfügung, den Erbanteil aus persönlichen Gründen pauschal ausgeschlossen. Es bestand seit 20 Jahren kein Kontakt mehr. X hatte 2 Kinder, die sich mit dem Erbe zumindest beschäftigen wollten.

Nun bekam er Kenntnis, dass per Testament der Bruder von X zum Alleinerben bestimmt worden ist.

Hat X durch die pauschale Auschlagung des Erbes, den Anspruch auf den Pflichtanteil verwirkt und alles geht an den Alleinerben?

Oder besteht dieser Anspruch noch? Er war ja nie Erbe...

Oder sind nun die Kinder von X Pflichtanteilsberechtigt?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Levikus):
Hat X durch die pauschale Auschlagung des Erbes, den Anspruch auf den Pflichtanteil verwirkt

Nein.
Zitat (von Levikus):
Oder besteht dieser Anspruch noch?

Ja.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Levikus
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr

0x Hilfreiche Antwort

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