Haupterbe

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sami113
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Haupterbe

Wir sind 6 nichten/Neffen...
Wobei einer allein Erbe von einem alten Landwirtschaft ist ...die anderen bekommen unterschiedliche Beträge...bei 4 steht das kein Kontakt war .
Was ist wenn der haupterbe ablehnt weil er gestorben nicht mehr so viel Bargeld hat .
Die Auszahlung beträgt ca 140000 Euro.


-- Editiert von Moderator topic am 26. Mai 2023 14:28

-- Thema wurde verschoben am 26. Mai 2023 14:28

Testament oder Erbe?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47455 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat (von Sami113 ):
Wobei einer allein Erbe von einem alten Landwirtschaft ist ...die anderen bekommen unterschiedliche Beträge...bei 4 steht das kein Kontakt war .


Da muss man schauen, wer nun Erbe und wer Vermächtnisempfänger ist.

Zitat (von Sami113 ):
Was ist wenn der haupterbe ablehnt weil er gestorben nicht mehr so viel Bargeld hat .


Der Satz ist unverständlich.

Zitat (von Sami113 ):
Die Auszahlung beträgt ca 140000 Euro.


Welche Auszahlung?

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#2
 Von 
Sami113
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Erbe an nichten und neven

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47455 Beiträge, 16800x hilfreich)

Bitte die gesamte Fragestellung noch einmal in strukturiert und in verständlichen Worten neu stellen.

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#4
 Von 
Sami113
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Geht darum ... was wen der allein Erbe ablehnt wer bekommt dann den alten Landwirtschaft Betrieb?
Was ist wenn keine 140000 Euro in bar da ist für die anderen Nichten u Neffen,?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47455 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat (von Sami113 ):
was wen der allein Erbe ablehnt wer bekommt dann den alten Landwirtschaft Betrieb?


Ist eine Person Alleinerbe und die anderen Nichten und Neffen sind Vermächtnisempfänger oder sind alle Personen Erben?

Zitat (von Sami113 ):
Was ist wenn keine 140000 Euro in bar da ist für die anderen Nichten u Neffen,?


Dann kann man auch einen Kredit aufnehmen oder die Landwirtschaft verkaufen.

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#6
 Von 
Sami113
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Indemfall wird es so geschrieben ..das einer allein Erbe ist und die anderen v......

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47455 Beiträge, 16800x hilfreich)

Der Alleinerbe kann die Erbschaft ausschlagen und die Ausschlagung auf die testamentarische Erbeinsetzung beschränken. Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die Vermächtnisse bleiben aber dennoch erhalten.

Besonders schlau dürfte es dennoch nicht sein, das Erbe auszuschlagen, es sei denn die Landwirtschaft hat einen Wert von weniger als 140.000€, was aber wohl ungewöhnlich wäre.

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#8
 Von 
Sami113
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ist viel Grund und Boden.
Der nächste wäre ich ...habe mich auch um Onkel gekümmert ..Seine Wäsche gewaschen und das bißchen Haushalt.
Die anderen 4 nichten haben sich 26 Jahre nicht mehr bei ihm gemeldet. Obwohl er auch bei 2 Pate ist wie bei mir und meinem Bruder.
Steht auch im Testament das er keinen Kontakt mehr hatte

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#9
 Von 
Sami113
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiß nur eins ...der allein Erbe jammert das er kein Geld bekam hätte Beerdigung und essen zahlen müssen und dann käme noch der Grabstein
Mein Gott dann soll er verkaufen . Er erbt e auch bei meinem Vater dann mal haus und Grund. Ich vom Wert 30 % .toll
Dachte immer sei gleich viel wert .Nur weil bruder sagte er würde in 12 Jahren ins Haus ziehen . Kredit braucht er ja kein wenn er Landwirtschaft verkauft und wenn er eltern haus vermietet lebt er in saus und Braus
Hat ja keine eigene Kinder nur von seiner Ehefrau 2 mitgebrachte .

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119342 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Sami113 ):
was wen der allein Erbe ablehnt

Was konkret soll er denn ablehnen? Landwirtschaft? Erbe? Auszahlung, Verwandtschaft? ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119342 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Sami113 ):
Weiß nur eins ...der allein Erbe jammert

Tja, da weis man ja eigentlich nichts ...

Dann sollte man doch mal die Wissenslücken mit Fakten füllen und mal als erstes den Wortlaut des Testamentes besorgen und hier reinstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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