Was muss beachtet werden, welche Kosten entstehen und welche Auswirkungen auf EU-Rente und Grundsicherung ergeben sich, wenn ein Haus auf das Kind entweder ...
a) noch zu Lebzeiten des Elternteils überschrieben wird?
b) vererbt wird?
Elternteil ist verwitwet und lebt seit 9 Mon. in einem Pflegeheim. Erwachsenes Kind bezieht EU-Rente plus Grundsicherung und lebt in einer Wohnung. Keine weiteren Erben. Das Haus (Einfamilienhaus) steht leer und soll verkauft werden.
Das Haus hat einen Wert v. bspw. 250.000,-€. Angenommen im Grundbuch des Hauses sind noch Sicherheiten eingetragen und das Elternteil hat noch weitere Verbindlichkeiten, beides zusammen v. bspw. 50.000,-€.
Vielen Dank im voraus
und LG
Haus überschreiben oder vererben?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Elternteil ist verwitwet und lebt seit 9 Mon. in einem Pflegeheim.
Und wer bezahlt das Pflegeheim?
Zitat:Angenommen im Grundbuch des Hauses sind noch Sicherheiten eingetragen
Und das zugehörige Darlehen ist noch nicht abgezahlt
Zitat:noch weitere Verbindlichkeiten, beides zusammen v. bspw. 50.000,-€.
Und die Rückzahlung kann der Elternteil trotz Aufenthalt im Pflegeheim leisten?
Die Fragen zeigen schon auf, dass das Problem nicht so sehr beim Beschenkten, sondern beim Schenker liegt.
Richtig. Und das "Kind" würde gerne wissen, was für beide der beste Weg mit den geringsten Verlusten wäre.
Von der Rente des Elternteils werden die Heimkosten nur zu einem geringen Teil beglichen. Der Rest dient z.Zt. noch zur Deckung der lfd. Kosten des Hauses und der Schulden (Heizung, Strom etc.) jedoch auch nur zum Teil.
Ich denke, das beste wäre, das Haus so schnell wie möglich zu verkaufen, um davon alle Verbindlichkeiten zu begleichen.
Der offizielle Erbteil des "Kindes" liegt bei 1/4 (die Hälfte der Hälfte des Anteils des verstorbenen Elternteils) richtig?
Die meisten Schulden sind im Grundbuch im Anteil des lebenden Elternteils eingetragen.
Wie verhält es sich mit den Schulden beim Verkauf des Hauses? Wer trägt was?
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Erwachsenes Kind bezieht EU-Rente plus Grundsicherung und lebt in einer Wohnung. Ganz einfach - sobald das Kind Vermögen hat, ob nun durch Schenkung oder Erbe, kriegt es natürlich keine Grundsicherung mehr. Die EU-Rente bleibt erhalten.
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