Hallo zusammen,
ich bitte um eine rechtliche Einschätzung zu einer Erbengemeinschaft. Ich versuche, den Sachverhalt möglichst neutral und nach der jeweiligen Sicherheit der Informationen darzustellen.
Meine Großmutter ist vor etwa einem Monat verstorben. Sie hatte fünf Kinder. Ein Testament existiert nicht.
Es gibt mehrere Nachlassgegenstände, insbesondere Schmuck und persönliche Gegenstände, die bereits seit Jahren bekannt sind.
Bereits zu Lebzeiten meiner Großmutter befanden sich mehrere Kisten mit persönlichen Gegenständen und Schmuck bei einer ihrer Töchter.
Ich selbst habe den Inhalt früher gemeinsam mit meiner Großmutter gesehen und ihn angeschaut. Ich weiß daher aus eigener Anschauung, dass sich bestimmte Sachen darin befanden. Aufzählen könnte ich es nicht. Ich würde aber sehen ob "genug" da ist oder es zu wenig ist. Fotos existieren leider nicht bzw habe noch keine gefunden.
Meine Großmutter wollte die Kisten später, als sie im Pflegeheim war, noch einmal sehen bzw. den Inhalt kontrollieren. Sie hat sich allerdings offenbar nicht getraut, ihrer Tochter gegenüber darauf zu bestehen.
Sie äußerte mir gegenüber sehr häufig, wie gern sie reinschauen würde, aber nicht wisse, wie das das ihrer Tochter gegenüber begründen soll.
Die Tochter hatte während der Zeit im Pflegeheim unter anderem Zugang zu den persönlichen Sachen meiner Großmutter und kümmerte sich dort teilweise allein um Wäsche und persönliche Dinge.
Dies geschah jedoch, weil diese Tochter das so wollte - ursprünglich war ich die Person, die alles regelte. Aus unbekannten Gründen sorgte besagte Tochter jedoch dafür, dass ich quasi aus dieser Position falle - meine Oma (damals über 85 Jahre alt) legte aus Angst vor Vorwürfen ihrer Tochter kein Veto ein und akzeptierte das Tun ihrer Tochter.
Bei der späteren Räumung des Zimmers im Pflegeheim wurden Sachen mitgenommen. Wir wissen allerdings nicht genau, welche Gegenstände von wem mitgenommen wurden.
Es fehlen inzwischen auch einige persönliche Gegenstände, von denen wir wissen, dass meine Großmutter sie besaß.
Auf telefonische und schriftliche (WhatsApp) Nachfrage wurde sinngemäß gesagt, dass man von bestimmten fehlenden Gegenständen nichts wisse bzw. diese nicht gesehen habe.
Die betreffende Tochter hat inzwischen in einem Telefonat selbst bestätigt, dass sie den Schmuck besitzt - aber "sie ja die letzten Jahre die ganze Arbeit gemacht habe" - das war die Antwort darauf, dass man es doch durch 5 teilen müsse. Im weiteren Verlauf wurde aufgelegt und keine Lösung angeboten.
Damit geht es zumindest bezüglich des Schmucks nicht nur um eine Vermutung unsererseits.
Zusätzliche mögliche Beweismittel:
- Ich habe möglicherweise noch alte WhatsApp-Nachrichten, in denen ich bereits vor Jahren jemandem geschrieben habe, dass sich die Kisten bzw. der Schmuck bei dieser Tochter befinden.
- Möglicherweise habe ich auch noch eine alte Anrufbeantworter-Nachricht meiner Großmutter, in der sie selbst sagt, dass die Tochter die Sachen hat. Ob diese Sprachnachricht tatsächlich noch vorhanden ist, weiß ich derzeit allerdings nicht sicher und müsste erst danach suchen.
- Ich selbst habe den Inhalt der Kisten früher gemeinsam mit meiner Großmutter gesehen.
Eine vollständige Inventarliste oder Fotos des damaligen Inhalts existieren leider vermutlich nicht.
Pflegeheim / Räumung
Bei der Räumung des Pflegeheims wurden nach unserem Kenntnisstand sämtliche bzw. sehr viele persönliche Sachen mitgenommen und/oder ohne Rücksprache entsorgt.
Wir können heute nicht mehr genau rekonstruieren, wer welchen Gegenstand aus dem Pflegeheim mitgenommen hat.
Da die betreffende Tochter allerdings einen erheblichen Teil der persönlichen Dinge meiner Großmutter allein organisiert bzw. sich um Wäsche und persönliche Sachen gekümmert hatte und wir wissen, dass sich die bereits zuvor bekannten Kisten mit Schmuck bei ihr befinden, erscheint es uns naheliegend, dass zumindest ein Teil der Sachen über sie zu ihr gelangt ist.
Das ist allerdings eine Schlussfolgerung und kein vollständig dokumentierter Vorgang.
Nach dem Tod / Beerdigung
Nach dem Tod fand leider keine vernünftige gemeinsame Bestandsaufnahme des Nachlasses statt.
Auch bei der Organisation der Beerdigung gab es aus unserer Sicht verschiedene Absprachen, an die sich später nicht gehalten wurde. Ich möchte das hier aber nicht unnötig ausweiten, weil es für die konkrete erbrechtliche Frage wahrscheinlich nicht entscheidend ist.
Vor der Beerdigung hatte die betreffende Tochter meinem Vater gegenüber von sich aus gesagt, dass sie eine Kostenaufstellung erstellen werde, also welche Kosten beispielsweise für die Beerdigung bzw. andere Angelegenheiten angefallen seien und was dann übrig sein wird.
Nach der Beerdigung wurde dies plötzlich anders dargestellt. Sinngemäß hieß es, sie könne noch keine Aufstellung machen, weil sie noch nicht alle Rechnungen habe und selbst noch nicht genau wisse, was wie viel gekostet habe.
Gleichzeitig wurde gesagt, dass der Schmuck bei ihr sei und noch aufgeteilt werden müsse.
Als Begründung dafür, warum sie sich um die gesamte Abwicklung gekümmert habe, wurde unter anderem angeführt, dass sie die ganze Arbeit gehabt habe.
Wir stellen nicht infrage, dass sie tatsächlich Arbeit hatte und dass ihr möglicherweise berechtigte Kosten oder Aufwendungen aus dem Nachlass zu erstatten sind.
Die Frage ist vielmehr, ob sie deshalb Nachlassgegenstände bei sich behalten darf, ohne dass zunächst offengelegt wird, welche Gegenstände vorhanden sind und wie der Nachlass insgesamt aufgeteilt werden soll.
Versuch einer einvernehmlichen Lösung
Mein Vater ist eines der fünf Kinder und damit nach unserem Verständnis Miterbe.
Er wollte die Angelegenheit zunächst ausdrücklich ohne gerichtliche Auseinandersetzung lösen.
Sein Vorschlag war im Wesentlichen:
1. Die fünf Kinder treffen sich.
2. Die vorhandenen Nachlassgegenstände werden gemeinsam gesichtet.
3. Alles wird fotografiert und dokumentiert.
4. Es wird festgehalten, welche Gegenstände sich derzeit bei wem befinden.
5. Die Kosten werden anhand vorhandener Rechnungen nachvollziehbar zusammengestellt.
6. Anschließend wird gemeinsam entschieden, wer welchen Gegenstand übernehmen möchte.
7. Wenn jemand beispielsweise einen bestimmten Schmuckgegenstand möchte und ein anderer diesen überhaupt nicht möchte, könnte man sich auch auf eine entsprechende Verteilung bzw. gegebenenfalls einen Wertausgleich einigen.
Es geht also zunächst überhaupt nicht darum, jeden einzelnen Gegenstand zwanghaft in fünf exakt gleiche Teile zu zerlegen. Eine einvernehmliche Auseinandersetzung wäre ausdrücklich willkommen.
ALLERDINGS: Die Nachricht mit diesem Vorschlag konnte per WhatsApp nicht zugestellt werden. Der Kontakt ist blockiert. Ich versuchte also auch die Nachricht zu senden mit dem gleichen Ergebnis. Anrufe sind ebenfalls blockiert. Unterdrückt wird nicht angenommen.
Kommunikation
Mit zwei bis drei der Geschwister besteht bereits seit längerer Zeit kaum bzw. kein Kontakt.
Mit einem weiteren Geschwisterteil bestand zumindest noch die Möglichkeit, telefonisch Kontakt aufzunehmen. Auch dort werden Anrufe inzwischen nicht mehr beantwortet und es erfolg auch nach Aufsprechen einer AB Nachricht kein Rückruf der eine weitere Klärung ermöglicht.
Mein Vater und ich sind inzwischen von der betreffenden Tochter blockiert worden.
Damit ist eine normale Kommunikation momentan nicht mehr möglich. Briefe könnten ggf. noch funktionieren und bleiben nun wohl der einzige Weg?
Mein Vater hatte vor etwa zwei Wochen sinngemäß gesagt, dass er, wenn eine freiwillige Klärung nicht möglich sei, gegebenenfalls rechtliche Schritte bzw. eine Strafanzeige prüfen müsse.
Das war nach unserem Verständnis keine Drohung im Sinne von „ich werde dich anzeigen, wenn du nicht machst, was ich will", sondern die Aussage, dass er seine Rechte notfalls rechtlich durchsetzen müsse, wenn eine gemeinsame Lösung nicht möglich ist.
Wir wollten zunächst gerade eine Eskalation vermeiden. In Folge der Trauer, des Stresses und der Tatsache, dass ich/wir bei der Planung der Trauerfeier gänzlich ausgeschlossen wurden ist es wohl menschlich, auch mal irrational zu reagieren. Also das, was besagte Tante nun seit Wochen oder gar Jahren tut.
Unser aktuelles Problem
Wir wissen sicher, dass bestimmte Nachlassgegenstände existieren.
Wir wissen aus eigener Erinnerung, dass sich die Kisten bei der betreffenden Tochter befanden.
Die Tochter hat inzwischen telefonisch selbst bestätigt, dass sie zumindest den Schmuck besitzt.
Wir haben allerdings keine vollständige frühere Inventarliste und keine Fotos des Kisteninhalts.
Es gibt möglicherweise alte WhatsApp-Nachrichten von mir, die den früheren Besitz dokumentieren könnten, und möglicherweise eine alte Sprachnachricht meiner Großmutter. Beides müsste ich aber erst überprüfen.
Zusätzlich fehlen persönliche Gegenstände aus dem Pflegeheim, bei denen wir nicht wissen, wo sie geblieben sind. Dies lässt sich vermutlich nicht mehr klären.
Meine Fragen
Wie sollte mein Vater als Miterbe jetzt sinnvollerweise vorgehen?
1. Kann er von der betreffenden Miterbin eine Auskunft bzw. Aufstellung über die vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen? Lässt sich das durchsetzen?
2. Kann er verlangen, dass insbesondere die bei ihr befindlichen Schmuckstücke und sonstigen Nachlassgegenstände vollständig aufgelistet und dokumentiert werden?
3. Kann verlangt werden, dass auch angegeben wird, welche Gegenstände ursprünglich vorhanden waren, aber inzwischen nicht mehr vorhanden sind bzw. wo diese verblieben sind?
4. Welche Rolle spielt es, dass die betreffende Person selbst telefonisch bestätigt hat, dass sie den Schmuck besitzt?
5. Welche Bedeutung hätten alte WhatsApp-Nachrichten oder gegebenenfalls eine alte Sprachnachricht der Erblasserin als Beweismittel?
6. Was gilt, wenn wir den ursprünglichen Inhalt der Kisten nicht vollständig beweisen können, aber einzelne Gegenstände bzw. der Schmuck nachweislich existiert haben?
7. Muss ein Miterbe, der Nachlassgegenstände bei sich hat, diese den anderen Miterben zugänglich machen bzw. eine gemeinsame Bestandsaufnahme ermöglichen?
8. Ist eine Strafanzeige wegen möglicher Unterschlagung hier überhaupt ein sinnvoller Schritt, oder sollte zunächst ausschließlich zivilrechtlich über Auskunft, Herausgabe und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft vorgegangen werden?
9. Wäre es sinnvoll, jetzt zunächst durch einen Anwalt ein formelles Schreiben mit Fristsetzung zur Auskunft, Bestandsaufnahme und anschließenden Auseinandersetzung des Nachlasses schicken zu lassen?
10. Und falls die betreffende Miterbin weiterhin nicht reagiert oder den Kontakt blockiert: Welche konkrete Klage bzw. welches gerichtliche Verfahren wäre dann der richtige Weg?
11. Kann die Miterbin einfach alles "Unterschlagen"? Und/oder sich mit den anderen einigen und eine Person "gemeinschaftlich" ausschließen? Es steht in der Wohnung oder irgendwo bei ihren Kindern - denn man kommt ja auch nicht in die Wohnungen und Häuser?
Uns geht es ausdrücklich zunächst darum, den tatsächlichen Nachlass festzustellen und ihn anschließend entsprechend den Erbquoten bzw. einer gemeinsamen Vereinbarung unter den fünf Erben aufzuteilen.
Vielen Dank für eine rechtliche Einordnung.
Miterbin hat Nachlassgegenstände bei sich & verweigert Kommunikation
Zitat :Wir wissen sicher, dass bestimmte Nachlassgegenstände existieren.
Woher konkret kommt diese Sicherheit?
Welche Nachlassgegenstände wäre das?
Zitat :Kann er verlangen ...
Bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen.
Und wie ihr schon wisst, Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit, insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist.
Insofern würde ich das mit dem verlangen mal streichen - man weis ja nun, das es nicht funktioniert.
Zitat :4. Welche Rolle spielt es, dass die betreffende Person selbst telefonisch bestätigt hat, dass sie den Schmuck besitzt?
So lange sie nicht nachweislich Nachlassgegenstände der Miterben sind, schlicht und einfach gar keine.
Zitat :5. Welche Bedeutung hätten alte WhatsApp-Nachrichten oder gegebenenfalls eine alte Sprachnachricht der Erblasserin als Beweismittel?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zitat :6. Was gilt, wenn wir den ursprünglichen Inhalt der Kisten nicht vollständig beweisen können, aber einzelne Gegenstände bzw. der Schmuck nachweislich existiert haben?
Dann gilt der unbeliebte Faktor "Pech gehabt".
Zitat :7. Muss ein Miterbe, der Nachlassgegenstände bei sich hat, diese den anderen Miterben zugänglich machen bzw. eine gemeinsame Bestandsaufnahme ermöglichen?
Nur wenn sie nachweislich Nachlassgegenstände der Miterben sind.
Zitat :8. Ist eine Strafanzeige wegen möglicher Unterschlagung hier überhaupt ein sinnvoller Schritt, oder sollte zunächst ausschließlich zivilrechtlich über Auskunft, Herausgabe und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft vorgegangen werden?
Was sinnvoll ist, erfährt man leider erst hinterher.
Manche lassen sich von so einer Anzeige beeindrucken, andere nicht.
Zitat :9. Wäre es sinnvoll, jetzt zunächst durch einen Anwalt ein formelles Schreiben mit Fristsetzung zur Auskunft, Bestandsaufnahme und anschließenden Auseinandersetzung des Nachlasses schicken zu lassen?
Das man sich in der Angelegenheit der Hilfe eines versierten Fachanwaltes befleißigen sollte, erscheint mir sehr sinnvoll.
Zitat :10. Und falls die betreffende Miterbin weiterhin nicht reagiert oder den Kontakt blockiert: Welche konkrete Klage bzw. welches gerichtliche Verfahren wäre dann der richtige Weg?
Solch eine Entscheidung sollte man einem versierten Fachanwalt überlassen.
Danke dir für deine Einschätzung und Antworten.
Zitat :Zitat :
Wir wissen sicher, dass bestimmte Nachlassgegenstände existieren.
Woher konkret kommt diese Sicherheit?
Welche Nachlassgegenstände wäre das?
Diverser Schmuck wie Ketten, Ringe, Ohrringe
Da ich der Verstorbenen sehr nahe stand war ich immer die einzige die eigentlich wusste wo das alles ist - aufgrund der Pflegeheimthematik wurde die Wohnung ausgeräumt - die Wertgegenstände, die ich hätte aufbewahren sollen standen dann plötzlich bei besagter Tante. Sie war außer uns die einzige, die ausgeräumt hat - die nahm allerdings ausschließlich Dokumente wie eben diese Wertsachen mit. Ohne Absprache/Bitte ihrer Mutter o. ä.
Sie hat's einfach gemacht. Die Verstorbene hat mehrfach bestätigt, dass diese Dinge bei der Tante sind.
Die Verstorbene hat zu keinem Zeitpunkt geäußert, dass sie diese Dinge an die Tochter verschenkt oder dies beabsichtigt. Eher wollte sie, dass ich "alles" bekomme/entscheide. Meine Hinweise, dass sie das verschriftlichen muss, da ihre Wünsche sonst keine Berücksichtigung finden, folgte sie aus Angst vor der Reaktion ihrer Tochter nicht.
Die Wohnung ihrer Tochter war bis zuletzt nur ein Aufbewahrungsort, da diese Gegenstände im Heim nicht diebstahlsicher verwahrt werden konnten.
Mir kommt während dem Erklären aber nun langsam, dass diese besagte Tochter erst anfing sich zu kümmern und als Hauptkontaktperson zu gelten sowie nicht mehr wollte, dass ich weiterhin engen Kontakt zu der Verstorbenen pflege und alles regle, als es in Richtung Heim und potentielles Ableben ging.
Ich vermute nun aber, dass auch hier aufgrund fehlender schriftlicher Nachweise - ausser, dass umstehender Personenkreis mitbekommen hat, nicht viel zu machen ist?
Nun erklärt sich mir auch, wieso diese Tochter der Familie erzählt hat, ich hätte ihr "verboten" sich um ihre Mutter zu kümmern (obwohl es andersherum ist) - da könnte ich fast glauben, die Wertgegenstände standen damals schon auf dem Wunschzettel..
Natürlich sind es nur Annahmen aufgrund von Ereignissen, die recht gut ineinander greifen.
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Zitat :Natürlich sind es nur Annahmen
... und damit nahe einer Relevanz von 0,00
Zitat :... und damit nahe einer Relevanz von 0,00
die Annahmen bezog ich auf die plötzliche Rolle der Tante als es richtung pflegeeinrichtung und ggf einem Ableben näher kam.
Wenn ich nichts überlesen habe, dann bist Du gar keine Erbin. Es geht Dich also nichts an, wie die Erben was auch immer regeln. Mein dringender Rat: halte Dich da raus.
wirdwerden
Zitat :Wenn ich nichts überlesen habe, dann bist Du gar keine Erbin.
Korrekt, aber ihr Vater ist es wohl.
Zitat :11. Kann die Miterbin einfach alles "Unterschlagen"? Und/oder sich mit den anderen einigen und eine Person "gemeinschaftlich" ausschließen? Es steht in der Wohnung oder irgendwo bei ihren Kindern - denn man kommt ja auch nicht in die Wohnungen und Häuser?
Wenn sie es entsprechend geschickt macht, dann schon.
Da bei einer Klage auf Herausgabe die herauszugebenden Gegenstände genau zu bezeichnen sind, wird man vermutlich schon daran scheitern, das man eben nicht genau bezeichnen kann, was herauszugeben wäre. Von den anderen Teilen der Beweisnot ganz zu schweigen.
Zitat :Da ich der Verstorbenen sehr nahe stand war ich immer die einzige die eigentlich wusste wo das alles ist
Ich fürchte, dass man das nicht beweisen kann.
Wobei "wissen" auch eine valide Quelle / Verifizierung benötigt, woran es hier schon mangelt.
Zitat :die nahm allerdings ausschließlich Dokumente wie eben diese Wertsachen mit.
Ich fürchte, dass man auch das nicht beweisen kann.
Zitat :Die Verstorbene hat mehrfach bestätigt, dass diese Dinge bei der Tante sind.
Eine reine Behauptung die in der Form wohl völlig nutzlos ist.
Zitat :Die Verstorbene hat zu keinem Zeitpunkt geäußert, dass sie diese Dinge an die Tochter verschenkt oder dies beabsichtigt.
Das muss sie auch nicht.
Zitat :da könnte ich fast glauben, die Wertgegenstände standen damals schon auf dem Wunschzettel..
Da sind wir schon mindestens 2 die das glauben ...
Warum sollten die Erben mit Dir kommunizieren? Ist doch kein Grund für da. Meine Erfahrung: je mehr angebliche Betroffene sich in so eine Erbauseinandersetzung einmischen, desto schwieriger wird es und auch desto unübersichtlicher. Im Interesse aller sollten sich nur die Erben darum kümmern.
Zur Kommunikation untereinander: ich kann durchaus nachvollziehen, dass man da die traditionelle und gerichtsfeste Vorgehensweise präferiert. Also: per Brief. evtl. als Einschreiben. Dann weiß man, dass der Brief auch angekommen ist und dann sieht man weiter.
Wie dann was aufgeteilt wird, das kann man dann entscheiden, wenn die Kommunikation zwischen den Erben (und zwar ohne dritte Personen wie Dich) zustande gekommen ist. Bei Euren Überlegungen bitte auch berücksichtigen: alte Menschen sind häufig Weltmeister darin, die jeweiligen möglichen Erben einzeln ins Vertrauen zu ziehen, sie im Glauben zu lassen, dass sie die besten und liebsten Angehörigen seien. Kann sein, dass die Verstorbene Einzelteile schon längst verschenkt hat. Sie damit vielleicht auch Zuneigung "erkauft" hat. Kann sein, dass es ihr einerlei war, was mit den Sachen passiert. All das wissen wir hier sowieso nicht, aber die Erben wissen es offensichtlich auch nicht. Wenn die Verstorbene es gewollt hätte, dann hätte sich über den sozialen Dienst des Pflegeheims problemlos eine Regelung gefunden. Das wollte sie aber nicht.
Und, bitte nicht vergessen: wie will man eine "nicht mehr volle Kiste" beweisen, wenn man nicht mal weiß, um was es geht, was wann mit dem Inhalt passiert ist?
wirdwerden
Zitat :Da sind wir schon mindestens 2 die das glauben ...
Es gibt ein Update..
Es kam heute plötzlich eine Nachricht. In der Nachricht gibt sie nun zu, dass sie den Schmuck hat, auch genauer aufgezählt -
ABER:
Sie hat Teile davon beim Leihamt verkauft. Sie schickte einen Beleg mit. Da steht was mit "schmelze" drauf - wir haben direkt beim Leihamt angerufen - natürlich gibt es keine spezifischen Infos zu diesem expliziten Vorgang, aber die Info: Wenn es verkauft wurde (nicht beliehen), dann wird das innerhalb einer Woche eingeschmolzen.
Der Beleg ist vom 25.09. - der Schmuck, der dort angenommen wurde, wie zb auch die Eheringe, die hohen emotionalen Wert haben, sind also aller wahrscheinlichkeit nach, weg.
Ich bin noch unter Schock, dass diese Teile für immer weg sind.
Anwalt ist informiert und werden das nun natürlich weiter verfolgen. Ich wollte die Thematik einfach kurz aktualisieren.
-- Editiert von User am 3. Oktober 2026 00:17
Zitat :Anwalt ist informiert und werden das nun natürlich weiter verfolgen.
Aber auf welcher Grundlage? Du bist Enkel, aber offenbar nicht Erbe.
Noch sind die Sachen weder eingeschmolzen oder verkauft. Warum geht man nicht am Montag hin, erwirbst die Sachen zurück, die einem besonders am Herzen liegen? Auch bei Sachen mit hohem emotionalen Wert können diese Schmuckstücke doch nur einem zugesprochen werden und Du hättest ohnehin keinen Anspruch. Dann hast Du die Dinge, die Dir wichtig sind und gut ist.
wirdwerden
Zitat :Noch sind die Sachen weder eingeschmolzen oder verkauft.
Steht da ganz anders
Zitat :Sie schickte einen Beleg mit. Da steht was mit "schmelze" drauf
Zitat :Wenn es verkauft wurde (nicht beliehen), dann wird das innerhalb einer Woche eingeschmolzen.
Zitat :die hohen emotionalen Wert haben,
emotionalen Wert interssiert die Justiz nicht
Zitat :Aber auf welcher Grundlage? Du bist Enkel, aber offenbar nicht Erbe.
Auf Grundlage von Gesetzen.
Ist ganz einfach:
Auftraggeber muss kein Erbe sein.
Der Beleg ist vom 25.09. Also besteht eine reale Chance, dass die Teile noch nicht eingeschmolzen sind.
wirdwerden
Zitat :Also besteht eine reale Chance, dass die Teile noch nicht eingeschmolzen sind.
Rein vom Zeitablauf her nicht, morgen ist der 05.
Aber es kann gut sein, das es Verzögerungen im Betriebsablauf gab - viele haben wegen des Brückentag die Woche Urlaub gemacht.
Nachfragen kostet nichts und bringt Klarheit
-- Editiert von User am 4. Oktober 2026 16:20
Das war auch meine Überlegung; außerdem kann es ja auch noch einen anderen Grund für Verzögerungen geben. Im Zweifel wird für den Schmelzvorgang ja auch gesammelt; besteht doch keinerlei Verpflichtung nach exakt einer Woche den Ofen anzuschmeissen.
Meine weitere Überlegung war: die Enkelin, der offensichtlich ein paar Schmuckstücke unheimlich wichtig sind, die aber juristisch keinerlei Anspruch auf irgend etwas hat, könnte doch auf diesem legalen Weg zu etwas kommen, was sie anders nie bekommen würde. Nur, sie muss schnell handeln, sonst ist der Ehering der Oma wirklich in der Schmelze. Es kommt doch jetzt auf zügiges Handeln an, wenn man das wirklich will.
Wenn das nicht funktioniert, dann weiß ich nicht, was der Anwalt noch regeln soll. Der erlangte Betrag geht zu gleichen Teilen an die Erben; das kann man auch ohne anwaltliche Hilfe ausrechnen und gut ist.
wirdwerden
Zitat :Es kam heute plötzlich eine Nachricht. In der Nachricht gibt sie nun zu, dass sie den Schmuck hat, auch genauer aufgezählt -
Das ändert doch nichts an der Problematik.
Die Tante hat nämlich den §1006 BGB auf ihrer Seite. D.h. der Vater von blue.miracle kann in die Lage kommen, beweisen zu müssen, dass der Schmuck überhaupt Teil der Erbmasse geworden ist.
Grundsätzlich: Wenn es kein Testament besteht, sind alle Erben gleichberechtigt. Niemand hat mehr Rechte - aber es hat auch niemand mehr Pflichten.
Zitat :Nachfragen kostet nichts und bringt Klarheit
Zu verlieren hat man nichts, aber grade bei solchen Schmuckstücken wie Eheringen bringt das meist nur die Klarheit, dass der Ring mit dem Seitenschneider dahingehend "geprüft" wurde, ob nicht nur eine schöne oberflächliche Vergoldung vorliegt...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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