Hallo,
ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Wir sind eine Erbengemeinschaft die zusammen eine Eigentumswohnung geerbt hat. Diese wurde schon verkauft, alles Notariell beurkundet (wer welchen Betrag erbt usw.)
Der Verkaufserlös ist auf das Konto der Erbengemeinschaft gegangen. Eine Miterbing dieser hat nun eine Anwältin mit der Auseinandersetzung beauftragt. Wir warten nun schon seit über 4 Wochen auf die Auszahlung unseres Erbteils.
Meine Fragen nun:
Ist es überhaupt notwendig eine Anwältin zu beauftragen? Die Erbteile stehen doch fest und auch eindeutig in der Notarurkunde
Wer muss die Anwältin bezahlen? Sie wäre in meinen Augen nicht notwendig und sollte daher von demjenigen bezahlt werden der sie beauftragt hat, oder?
Ich möchte nun baldmöglichst meinen Erbteil erhalten und sehe keinen Grund für diese unnötige Verzögerung.
Sicher kennt sich jemand auf diesem Gebiet aus.
Vielen Dank.
Birgit
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Erbengemeinschaft, Miterbin beaufragt Anwältin....
Wer ist denn für das Konto der Erbengemeinschaft verfügungsberechtigt? Das sollte der erste Ansprechpartner für die Frage nach dem Zeitpunkt der Auszahlung sein!
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Wer den Anwalt beauftragt, der zahlt ihn auch. Solange es kein Gerichtsverfahren gibt und ein Urteil, gibt es auch keine Kostenübernahme.
Vermutlich hat die Anwältin von der Rest-Erbengemeinschaft die Auszahlung gefordert.
Und wie joebeul schreibt - wer ist über das Konto verfügungsberechtigt? Da muss ja jemand mauern, wenn das Geld noch nicht gezahlt wurde, oder?
Den Anwalt würde die Erbengemeinschaft ja nur zahlen, wenn sie gemeinsam beschlossen hätte, einen zu beauftragen. Dies scheint hier nicht der Fall.
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Danke für die Antworten.
Wer verfügungsberechtigt ist weiß ich nicht. Die Anwältin der Miterbin hat mitgeteilt, sie sei gerade mit der Auseinandersetzung des Erbes beschäftigt und dann erfolge die Auszahlung.
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Und jetzt?
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