Pflichtanteil bei 2 Kinder und vorzeitiger Schenkung an ein Kind

25. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
nrgryder
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil bei 2 Kinder und vorzeitiger Schenkung an ein Kind

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Eltern, beide leben noch, 2 erwachsene Kinder (Kontakt nur zu 1 Kind, Verhältnis mit dem anderen Kind "verkracht").

Eltern schenken per Schenkung ein Grundstück mit Haus an Kind 1, per Testament bzw. Notar beglaubigt.
In der Urkunde wurde festgelegt, dass beim Ableben der Eltern Kind 1 an Kind 2 einen Betrag X bezahlt. Diese Klausel soll nun nachträglich geändert werden, aufgrund der Familienverhältnisse soll Kind 1 nun keinen Betrag an Kind 2 mehr bezahlen müssen.

Die erste Frage hierzu: Laut Notar reicht hierzu ein Erlassvertrag, der zwischen Eltern und Kind 1 geschlossen wird, in dem geschrieben wird, dass die Eltern diese Klausel an Kind 1 erlassen. Es wäre nicht notwendig, erneut notariell etwas per Testament zu erstellen. Ist das so korrekt?

Weiterhin die Frage: Generell gilt, nach 10 Jahren (sofern beide Eltern nach 10 Jahren noch leben), entfällt der Anspruch auf den Pflichtanteil für Kind 2 auf Grundstück und Immobilie, ist das korrekt?
Anmerkdung: Es ist soweit verstanden, Pflichtanteil ist finanzieller Natur, also ein Geldbetrag und keine Sache.

Wie sieht der Sachverhalt denn aus, wenn einer der beiden Elternteile innerhalb der 10 Jahren stirbt? Die Immobile wurde ja bereits an Kind 1 geschenkt, wie sieht die Aufteilung der Pflichtanteile des noch lebenden Elternteil und / oder Kind 2 aus?

Generell noch zur Info: Die Immobilie wurde nach der Schenkung um- bzw. ausgebaut, also renoviert und teilweise saniert, es erfolgte somit eine sehr hohe Wertsteigerung. Der Wert wurde aber weder vor noch nach "Erneuerung" per Gutachter bewertet.

Kann sichersgestellt werden, dass Kind 2 keine Probeleme für Kind 1 verursachen kann? Womit muss Kind 1 im "schlimmsten Fall" rechnen? Wie würde denn eine Berechnung des Pflichtanteils aussehen und auf was basieren (bspw. Wert vor / nach Umbau, was beides bisher nicht bewertet wurde)?

VIelen Dank vorab für die Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8238 Beiträge, 4558x hilfreich)

Zitat (von nrgryder):
Eltern schenken per Schenkung ein Grundstück mit Haus an Kind 1, per Testament bzw. Notar beglaubigt.

Gehen wir mal von einem Schenkungsvertrag aus. :smile:
Zitat:
Die erste Frage hierzu: Laut Notar reicht hierzu ein Erlassvertrag, der zwischen Eltern und Kind 1 geschlossen wird, in dem geschrieben wird, dass die Eltern diese Klausel an Kind 1 erlassen. Es wäre nicht notwendig, erneut notariell etwas per Testament zu erstellen. Ist das so korrekt?

Weshalb zweifelt man an der Aussage des Notars? Er kennt den geschlossenen Vertrag.
Zitat:
Weiterhin die Frage: Generell gilt, nach 10 Jahren (sofern beide Eltern nach 10 Jahren noch leben), entfällt der Anspruch auf den Pflichtanteil für Kind 2 auf Grundstück und Immobilie, ist das korrekt?

Ja, sofern sich die Eltern kein Nießbrauchsrecht oder ein umfassendes Wohnrecht vorbehalten haben. In diesem Fall "schmilzt" der Wert der Schenkung jährlich um 10 % ab.
Zitat:
Wie sieht der Sachverhalt denn aus, wenn einer der beiden Elternteile innerhalb der 10 Jahren stirbt? Die Immobile wurde ja bereits an Kind 1 geschenkt, wie sieht die Aufteilung der Pflichtanteile des noch lebenden Elternteil und / oder Kind 2 aus?

Zunächst mal: es gibt keinen Pflichtanteil.

Wenn Kind 2 durch ein Testament enterbt wurde, hat es einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar). Bzgl. der erfolgten Schenkung besteht ggf. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch. Ob es einen solchen Ergänzungsanspruch gibt, hängt davon ab, wie lange die Schenkung beim Tod des Elternteils her ist und wie hoch der Nachlass vom Verstorbenen ist.
Zitat:
Generell noch zur Info: Die Immobilie wurde nach der Schenkung um- bzw. ausgebaut, also renoviert und teilweise saniert, es erfolgte somit eine sehr hohe Wertsteigerung. Der Wert wurde aber weder vor noch nach "Erneuerung" per Gutachter bewertet.

Maßgeblich wäre der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung.
Zitat:
Kann sichersgestellt werden, dass Kind 2 keine Probeleme für Kind 1 verursachen kann?

Dafür müsste Kind 2 einen notariellen Pflichtteilsverzichtsertrag mit den Eltern schließen. Das wird er sicherlich nicht tun.
Zitat:
Womit muss Kind 1 im "schlimmsten Fall" rechnen? Wie würde denn eine Berechnung des Pflichtanteils aussehen und auf was basieren (bspw. Wert vor / nach Umbau, was beides bisher nicht bewertet wurde)?

Das kann man heute noch nicht beziffern, da das von vielen unbekannten Faktoren abhängt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nrgryder
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antwort / Rüückmeldung.

Die Frage bzgl. des Notars kam falsch rüber, entschuldigung, wollte hier nur nochmal durch jemand weiterem unabhängigen eine Bestätigung um sicher zu gehen.

Die Eltern haben weder Wohnrecht noch sonstiges mit vereinbart.

Was noch nicht ganz klar ist: Wenn einer der beiden Elternteile verstirbt, gäbe es dann Ansprüche nur für Kind 2 oder auch für den noch lebenden Elternteil (wenn dem so wäre, wäre der Anteil gegenüber Kind 2 ja geringer, korrekt?)?

Nein, eine Verzichtserklärung ist ausgeschlossen, klar.

Es bestehen außer der Immobilie keinerlei Vermögen oder sonstiges, es geht ausschließlich um die Immobilie.
Wie würde denn der Wert im Falle des Falles rückwirkend ermittelt werden? Ist das überhaupt möglich?

Sollten wir hier vielleicht irgendwie tätig werden noch?

Vielen Dank nochmals.

0x Hilfreiche Antwort

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