Hallo,
vor knapp 3 Jahren starb meine Mutter, die meinen Schwiegervater über ein Berliner Testament als Alleinerben einsetzte. Sollte auch er sterben so werden 2 Kinder mütterlicherseits und 3 Kinder väterlicherseits bedacht.
Er starb ein Jahr später.
Das Amtsgericht stellte einen Erbschein auf meinen Stiefvater aus, nach dessen Tode wurde ein Erbschein auf die 5 verbliebenen Kinder ausgestellt.
Uns war klar das wir nach dem Tod unserer Mutter unseren Pflichtteil hätten geltend machen können. Das haben wir nicht getan weil für alle klar war das es durch 5 geteilt wird.
Naiv wie ich war dachte ich auch nicht gleich an die Steuer. Die schlägt jetzt aber über das komplette Erbe rein, anstatt nur über den 2. Teil meines Stiefvaters.
Kann ich und mein Bruder den Pflichtteil trotz des Erbscheins nachträglich beim Amtsgericht einfordern oder ist es zu spät. 3 Jahre sind noch nicht rum.
Vielen Dank.
Pflichtteil nach Erbschein nachfordern?
21. Januar 2023
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Frage vom 21. Januar 2023 | 16:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil nach Erbschein nachfordern?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. Januar 2023 | 18:50
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
ZitatKann ich und mein Bruder den Pflichtteil trotz des Erbscheins nachträglich beim Amtsgericht einfordern oder ist es zu spät. 3 Jahre sind noch nicht rum. :
Der Erbschein bezieht sich auf den Tod des Stiefvaters.
Der Pflichtteil auf den Tod der Mutter kann noch eingefordert werden.
#2
Antwort vom 21. Januar 2023 | 19:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Erbschein bezieht sich auf den Tod des Stiefvaters. :
Vielen Dank erstmal.
Nach dem Tod meiner Mutter wurde ebenfalls ein Erbschein ausgestellt, der meinen Stiefvater als Alleinerben benennt.
-- Editiert von User am 21. Januar 2023 19:29
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