Testament anfechten!!??

26. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bert V.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament anfechten!!??

Folgende Frage beschäftigt mich:
Durch den Todesfall wird die noch lebenden Schwester erbberechtigt. Es besteht kein Testament. Die verstorbene Person wurde nach dem Ableben Ihres Ehemanns, bedingt durch die bestehende große Entfernung zu Ihrer Schwester und Ihrem fortgeschrittenen Alter von einem Freund Ihres verstorbenen Ehemanns unterstützt.


Dieser Freund hatte auch zu Lebzeiten telefonisch Kontakt zu der Schwester der verstorbenen, berichtete über den Zustand der schließlich mit Pflegeheim und Krankenhaus dann bis zum Tode führte.
Das Thema Altersdemenz spielte dort immer eine große Rolle und führte dann auch zum Ende hin bis zum Einsatz einer stattlichen Betreuerin.

Nach dem Tode wurden alle persönlichen Dinge wie Wohnungsräumung, Bestattung etc. durch die Schwester erledigt (400 km Reise!). Die Kosten dafür wurden von der vermeintlichen Erbin der Schwester getragen.
Der Freund und Vertraute der Verstorbenen war über all dies informiert und hatte sogar um Regelung gebeten.
Nach Akteneinsicht stellte sich heraus das der vermeintliche Freund der Familie ein Privatdarlehen von erheblicher Höhe von der verstorbenen erhalten hat.
Da der Nachweis der zum Erbe notwendigen Dokumente durch Flucht und Krieg nur erschwert beigebracht werden konnte vergeht einige Zeit. Nach Erbringung dieser Unterlagen und Beantragung des Erbscheines wird der vermeintliche Erbe vom Amtsgericht in Kenntnis gesetzt das der sogenannte Vertraute ein Testament als Alleinerbe vorlegt!
Als Besonderheit ist die geleistete Unterschrift noch mit einem Fehler versehen (eingefügter falscher Buchstabe beim Familiennamen!)
Kann man so ein Testament anfechten, mit welcher Erfolgsaussicht. Hier wurde offensichtlich ein doppeltes Spiel getrieben. Was ist mit dem Kosten (zum Teil Betreuungskosten und Rechnungen vom Amtsgericht, die an die Schwester gestellt und bezahlt wurden!


Für Meinungen und Diskussionsbeiträge vielen Dank





1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50138 Beiträge, 17563x hilfreich)

Für eine Anfechtung des Testamentes sehe ich hier keine Möglichkeiten, es sei denn der eingefügt Buchstabe deutet auf eine Fälschung hin.

Die genannten Kosten müssen jedoch vom tatsächlichen Erben getragen werden und können auch von ihm eingefordert werden.

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