Testament anfechten - Wie kann ich herausbekommen ob wir betrogen wurden oder nicht?

27. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tomansan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament anfechten - Wie kann ich herausbekommen ob wir betrogen wurden oder nicht?

Vor etwas mehr als einem Jahr ist unsere Nachbarin gestorben, die wir über einige Jahre häuslich und pflegerisch versorgt haben.
Da sie uns mündlich mehrmals bestätigte das sie uns in ihrem Erbe (großzügig) berücksichtigen würde, wunderte es uns erstmal nicht als ihre Tochter uns nach Ankündigung eine kleine Summe überwies.
Aufgrund der Tatsache das wir bis dato kein Schriftstück darüber gesehen haben das uns in irgend einer Form das Erbe zusteht (Auszug aus dem Testament, Schreiben vom Notar o.ä.) geschweige das uns das Finanzamt mir einer Erbschaftssteuer belegt, gehen wir davon aus das uns laut Testament mehr zugestanden hätte.
Wie kann ich herausbekommen ob wir um einen großen Teil betrogen wurden oder nicht?

-----------------
""




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8588 Beiträge, 4665x hilfreich)

#Aufgrund der Tatsache das wir bis dato kein Schriftstück darüber gesehen haben das uns in irgend einer Form das Erbe zusteht (Auszug aus dem Testament, Schreiben vom Notar o.ä.) geschweige das uns das Finanzamt mir einer Erbschaftssteuer belegt, gehen wir davon aus das uns laut Testament mehr zugestanden hätte.#
:???: Was ist denn das für eine Logik?
Wenn ihr im Testament bedacht seid, wird euch das Nachlassgericht von dem Testament benachrichtigen.

#Wie kann ich herausbekommen ob wir um einen großen Teil betrogen wurden oder nicht? #
Weshalb betrogen? Wenn die Dame kein entsprechendes Testament zu euren Gunsten errichtet hat, gilt die gesetzliche Erbfolge und ihr habt keinerlei Ansprüche.
Versprechen kann man viel.

-- Editiert am 27.11.2010 20:54

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41942 Beiträge, 14648x hilfreich)

Vermutlich hat die Nachbarin ein kleines Vermächtnis ausgeworfen. Dieses hat die Tochter abgewickelt. Da ein Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen ist, hätte das Amtsgericht Dich benachrichtigt, wenn Du Erbe wärst, was offensichtlich nicht der Fall ist.

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es gibt lediglich eine Ablieferungspflicht gem. § 2259 BGB . <hr size=1 noshade>



Ja, aber die ist strafbewehrt (bis zu 5 Jahre), man macht sich schadensersatzpflichtig und läuft das Risiko als erbunwürdig eingestuft zu werden.

Das erfordert erhebliche kriminelle Energie und hohe Risikobereitschaft. Meistens ist ja in der Familie bekannt, daß es ein Testament geben muß.

Hier hiess es ja nur "ich werde euch berücksichtigen". Das ist testamentarisch, rechtsverbindlich wohl nicht geschehen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ggf. hat die Erblasserin ja auch nur ein Vermächtnis hinterlassen.
<hr size=1 noshade>


Auch das wäre ein Testament, das eben im Minimalfall die gesetzliche Erbfolge unangetastet lässt und nur ein Vermächtnis enthält. Lies § 1939 BGB , "Der Erblasser kann durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden (Vermächtnis)."

Ablieferungspflicht. Über die Absicht VN Nachteil zuzufügen wenn man das vernichtet muss man wohl nicht streiten.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.12.2010 09:34:30
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41942 Beiträge, 14648x hilfreich)

Entschuldigung, ich meinte Ablieferung, und nicht die klassische Hinterlegung.

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.557 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.