Testament anfechten??

19. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mimi 007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Testament anfechten??

Liebe Forumsmitglieder, bitte sehen Sie sich nachfolgenden Sachverhalt an. Ich bin dankbar für Ratschläge, ob es in diesem verzwickten Fall eine Möglichkeit gibt, das Testament meiner Eltern anzufechten.

Eltern (verheiratet), 3 Töchter, 1 Sohn (ich).
Die Eltern haben sich durch viel Fleiß, harte Arbeit und Glück in den Jahren ab 1950 ein beträchtliches Vermögen geschaffen. Geschäftshaus mit Laden und Werkstatt, 3 Häuser usw….

Der Sohn wurde bereits durch seine schulische Laufbahn und späteres Elektro-Ingenieurstudium zügig in die Übernahme geleitet. Die Töchter hatten freie Auswahl und Zeit ohne Ende.

Vor Eintritt des Sohnes in die Firma wurde die Einzelfirma aufgespalten in eine Geschäfts- und Verwaltungs-GmbH. Die Erträge dienten bis Ende der 80er Jahre nur den Eltern, der Sohn wurde mit einem Gehalt und dem Versprechen (dir gehört ja mal alles) vertröstet. Zu diesem Zeitpunkt wurden alle Kinder zu einem Pflichtteilverzicht gedrängt. Die Töchter erhielten als Ausgleich sofort
330.000 DM aus einem Immobilienverkauf, der Sohn Anteile an der Firma.

Die Eltern verfassten einen Erbvertrag auf Gegenseitigkeit, sodass der gesamte
Nachlass des Erstversterbenden dem Überlebenden zufällt. Eine einseitige Änderung oder Aufhebung ist nicht möglich.

Im Jahr 1991 erfolgte die übertragung eines Geschäftsanteiles der Eltern an den Sohn mit der Vereinbarung einer monatlichen Leibrente in Höhe von
DM 6.500.00, gesichert durch einen Eintrag im Grundbuch der Geschäftsimmobilie.

Im Jahr 1990 wurde der Erbvertrag dahingehend abgeändert, dass die Töchter
als Erbengemeinschaft alles Bar-Vermögen und die restlichen 2 Häuser erben
(vom Geschäftsbetrieb erwirtschaftet!!) und der Sohn die restlichen (wertlosen!!) Geschäftsanteile.

In den Jahren ab 1991 hat sich infolge eines massiven Nachlassen der Bautätigkeit sowie allgemeine Wirtschaftsflaute herausgestellt, dass die Leibrente in dieser Höhe nicht zu erwirtschaften ist. Eine Anpassung war von
Seiten der Eltern nicht machbar. Dies alles führte schließlich im Jahr 1996 zur Schließung des Geschäftes und zum Konkurs. Im Jahr 2000 verstarb der Vater.
In der Mitteilung des Nachlassgerichtes steht: „Sie sind jedoch auf pflichtteil-berechtigt. Wegen Erfüllung des Vermächtnisses wenden Sie sich an den Erben = Mutter. Ich habe dies damals wegen des Familienfriedens nicht getan.
Verhandlungen der Hausbank und mir mit der Mutter um Anpassung der Leibreite wurden abgelehnt. Nachdem bis ca. 2002 , Euro 500.000 an Leibrente gezahlt wurde, und die Immobilie belastet war, wurde die Zahlung eingestellt. Mutter und Ratgeber Töchter beantragten die Zwangsversteigerung der Immobilie, was ihr im Jahr 2006 nochmals Euro 265.000 in die Kasse spülte. Außerdem entreicherte sich die Dame, indem Sie im Jahr 2002 und 2005 die beiden Immobilien an Ihre Töchter übergab, mit Nießbrauch und Zahlung aller laufenden Kosten durch die Mutter. In einem schriftlichen Brief teilt sie dem Sohn mit, dass sie den Versteigerungserlös für ihren Lebensunterhalt brauche,
und sollte etwas übrig bleiben, diesen Rest seiner Familie wieder zurückführe.

Mutter verstarb im Juni 2010. Noch vor der Beerdigung wurde die erste Immobilie verkauft, die zweite steht im Angebot eines Maklers.

Meine Frage:
1. Bin ich pflichtteilberechtigt und kann evtl. Ergänzungsansprüche
geltend machen?

2. gibt es Aussicht auf Erfolg dieses ungerechte Testament wegen
„bösartiger, nur eigennutziger Schenkung anzufechten und eine
gesetzliche Erbfolge zu erlangen.

3. Gilt die Zusage, den nicht verbratenen Rest des Versteigerunserlöses zurückzuführen bei einem evtl. Prozess als Nebenabrede?

4. Bitte keine guten Ratschläge wie „selber schuld". Habe mir meine Verwandschaft nicht ausgesucht und denke, dass man als junger Mensch die Tragweite einer solchen Vereinbarung zwar lesen, aber nicht 100%ig ver-
stehen kann. Außerdem liegt es doch wohl in der Natur des Menschen, dass er von seinen Eltern nur das Beste erwartet.

Bitte helfen Sie mir.




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40785 Beiträge, 14418x hilfreich)

Pflichtteile verjähren in drei Jahren. Aber abgesehen davon scheint mir das mehr ein Fall einer schiefgegangenen Unternehmesplanung zu sein.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

zu 1.: Ja, Du bist pflichtteilsberechtig bezüglich ds Nachlasses Deiner Mutter. der Pflichtteilsanspruch bezüglich des Nachlasses Deines Vaters ist verjährt. Pflichtteilergänzungsanprüche können ebernfalls gelten gemacht werden hinsichtlich der Schenkungen aus 2002 und 2005.

zu 2.: Nein

zu 3.: Nein

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 515x hilfreich)

Zu prüfen wäre, ob die Mutter überhaupt die Möglichkeit hatte, nach den Verträgen (Erbvertrag) so zu handeln. Das kann aber nur vor Ort jemand prüfen, der Einblick in alle Dokumente hat. Bei den Erbverträgen - diese können nur geändert werden, wenn alle Benannten dieser zustimmen.
Es ist also zu prüfen, wann was passiert ist und ob dieses jeweils rechtlich korrekt gelaufen ist. Und dann ist zu prüfen, ob es noch Einspruchsfristen gibt.
Die Erfüllung des Erbvertrages wurde ja vielleicht und in gewissem Sinne unmöglich gemacht, da eine Insolvenz herbeigeführt wurde.
Und das Beste von den Menschen annehmen? Tja, wäre schön, wenn es dann so wäre.

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2x Hilfreiche Antwort

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