Ehegattenunterhalt wenn eheähnliche Gemeinschaft eingeht

17. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hallo99
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenunterhalt wenn eheähnliche Gemeinschaft eingeht

Hallo,

weiß von Euch jemand wie es aussieht wenn der Ehepartner welcher Ehegattenunterhalt bezieht sich in eine eheähnliche Gemeinschaft mit einen neuen Partner begibt? Entfällt dann dieser Unterhalt für den Unterhaltszahler?

So weit ich weiss entfällter der Unterhaltsanspruch an den Ex Partner wenn neu geheiratet wird. Also sollte eine eheähnliche Gemeinschaft gleich behhandelt werden?

Wie weit definiert der Gesetzgeber eine eheähnliche Gemeinschaft? Schon wenn der Lebensmittelpunkt gemeinsam ist also die Freizeit zu 80% gemeinsam verbracht wird? Gibt es da Anhaltspunkte?

Grüße hallo99

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
von einer "gefestigten Beziehung" spricht man nach rund 3 Jahren. Es kann aber auch schon früher der Fall sein, wenn z.B. gemeinsame Kinder im Haushalt leben etc...
Allerdings kannst du - wenn du Pech hast - auch ewig zahlen. Nämlich dann, wenn der neue Freund deiner Exfrau über kein Einkommen verfügt.
Von einer eheähnlichen Gemeinschaft spricht man, wenn z.B. folgende Punkte nachgewiesen werden können:

- gemeinsames Konto, bzw. Vollmacht
- gemeinsames wirtschaften
- gemeinsame Urlaube
- gemeinsame Familienfeiern usw.....

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#2
 Von 
blauregen33
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 26x hilfreich)

und auch da musst du beweis antreten..also allles sammeln,was du bekommen kannst........

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#3
 Von 
strike
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 4x hilfreich)

...jaaaaaa sammel..aber es gibt keine Garantie. Verloren hast schon wenn es ein Kind gibt wo sich die Mama drum kümmern muß.Dann heißt das, nämlich ganz schnell- (selbst wenn nachgewisen ist das es eine Ehe ähnliche Gemeinschaft ist... sie dann den EU verwirkt hätte)-dies zu lasten des Kindes gehen würde und das darf nicht sein..Tja tolle gerichte...
Erfahrungswerte.
Ganz zu schweigen wenn es in die Beweisaufnahme geht... da werden auf einmal sachen vorgezaubert die können sehr schwer werden diese zu wieder legen bzw. sie zu beweisen.
Und vergiss es nicht Du bist in der Beweislast.. sehr zeitaufwendig ganz zu schweigen von den Kosten.

Bei meinem Lebensgefährten war es so zumindest..obwohl die ganze Welt wußte/weis das die Ex- Frau mit ihrem neuen Stecher schon längst einen Eheähnliche Gemeinschaft 3 Jahre hat .
Es wurde einfach unter den Tisch gekehrt Begründung: Das gemeinsame Kind würde darunter leiden wenn die Ex kein Unterhalt mehr bekommt.Und das darf nicht sein.

Wie schön doch unsere Rechtsprechung ist. naja ich freu mich jetzt nur darüber das er endlich geschieden ist .
lg
strike

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#4
 Von 
Hallo99
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.

So jetzt habe ich folgendes noch nicht verstanden:
1. Ist der Unterhaltsanspruch von Ihr weg wenn Sie in einer gefestigten Beziehung lebt? Mal abgesehen von den Kindern da die relativ alt sind und Unterhalt sehr weit oben in der Tabelle erhalten
2. Und das ganze erst nach 3 Jahren wenn ich es richtig verstanden habe? Korrekt

Wäre für mich schon eine gute Sache da ich mich innerlich schon auf ein Zahlen mein Lebenlang eingestellt hatte. Und es ist nicht schön die Frau eines anderen Mannes zu finanzieren damit Sie noch schöner in Urlaub können was ich dann nicht mehr für mich bezahlen kann. Wäre ein Hoffnungsschimmer.
Danke Hallo99

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#5
 Von 
blauregen33
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 26x hilfreich)

so ist es...dann hat sie keinen anspruch mehr darauf...unter umständen ist das vor dieser drei jahres frist...wenn zuammen gewirtschaftet wird!
lg,karen

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Hallo99

Freu Dich nicht zu früh!
Du musst erst Beweise sammeln!
Wenn Du erst nach 2 - 3 Jahren anfängst, Beweise zu sammeln, dann kannst Du Pech haben, dass Du von da an nochmals 2 bis 3 Jahre warten musst, weil die Ex alles leugnet...

Viel Glück!
nachgefragt

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1098x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
sundance
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Ist er bei Ihr gemeldet?
Bestreitem Sie gemeinsam die Kosten wenn ja liegt eine Wirtschaftsgemeinschaft vor was einer eheänlichen gleich zusetzten ist.

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