Hallo,
weiß von Euch jemand wie es aussieht wenn der Ehepartner welcher Ehegattenunterhalt bezieht sich in eine eheähnliche Gemeinschaft mit einen neuen Partner begibt? Entfällt dann dieser Unterhalt für den Unterhaltszahler?
So weit ich weiss entfällter der Unterhaltsanspruch an den Ex Partner wenn neu geheiratet wird. Also sollte eine eheähnliche Gemeinschaft gleich behhandelt werden?
Wie weit definiert der Gesetzgeber eine eheähnliche Gemeinschaft? Schon wenn der Lebensmittelpunkt gemeinsam ist also die Freizeit zu 80% gemeinsam verbracht wird? Gibt es da Anhaltspunkte?
Grüße hallo99